Der Feldprozessor (auch Polarisator genannt) ist ein klassisches Scharlatanerieprodukt, das von ihren Anbietern damit beworben wird eine Wirksamkeit gegen den so genannten Elektrosmog zu haben. Eine Wirksamkeit konnte nicht gezeigt werden, ein Anbieter von Feldprozessoren wurde hingegen wegen Betruges verurteilt[1].

Als Erfinder gilt ein Walter Robert Gottfried Kumpe aus Alsfeld.

Feldprozessor

Bei den Feldprozessoren handelt es sich um etwa daumennagelgroße Aluminiumplättchen mit kupferfarbener Folie. Anbieter behaupteten, daß die Produkte in einem Labor in Schottland oder den USA hergestellt würden. Dabei käme eine Lasertechnologie zum Einsatz um die Plättchen zu programmieren, wie es in der Bewerbung hiess. Tatsächlich wurden die Chips jedoch in Handarbeit auf dem Gelände einer verlassenen Bürstenfabrik bei Alsfeld (Hessen) in einem Mini-Bungalow vom Erfinder mit einer Blechschere aus einer kupferbeschichteten Alufolie geschnitten und anschließend in eine Folie eingeschweißt. Laut Anklage im Feldprozessor-Prozess (siehe unten) wurde der Hersteller als Leiter einer sektenähnlichen Gemeinschaft bezeichnet. Er war Geschäftsführer einer Firma namens Varioplan in Feldatal bei Alsfeld

Anbieter bewarben die Feldprozessoren damit, daß sie rechtsdrehenden Smog in linksdrehenden Smog verwandeln könnten, der aus Sicht der Hersteller bekanntlich nicht gefährlich sei.

Ein Kunde hatte für sechs Feldprozessoren mehr als 12.000 Euro bezahlt, da er an eine Wirkung bei seiner Frau glaubte, die seit Jahren unter "Giftgasen" und Elektrosmogstrahlungen in seinem Haus gelitten habe.

Von derartige Feldprozessoren sollen circa 1000 Stück in Deutschland, Österreich und der Schweiz verkauft worden sein.

Von Hessen aus wurden Feldprozessoren von Walter Kumpe für 306 Euro pro Stück bundesweit vertrieben[2].

Untersuchungen und Messungen an Feldprozessoren

Von neutraler Seite durchgeführte Messungen zeigten eine völlige Wirkungslosigkeit der Feldprozessoren[3]. Eine Untersuchung beim ECOLOG-Institut in Hannover zeigte nicht die geringste Wirkung, weder bei hoch- oder niederfrequenten Wechselfeldern.

Der Feldprozessor-Prozess

Ein bereits wegen des Verkaufs unwirksamer Tropfen an Krebskranke verurteilter Mann wurde 2004 wegen mehrfachen Betruges zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er ab 2000 noch während einer Bewährungszeit aus einer früheren Verurteilung die wirkungslosen Feldprozessoren mit krimineller Energie (Zitat Urteil Landgericht) hergestellt und für rund 300 Euro verkauft hatte. Wegen Fluchtgefahr und guter Beziehungen ins Ausland erließ die Wirtschaftsstrafkammer Haftbefehl, so dass der Angeklagte in Handschellen den Gerichtssaal verlassen musste. Wegen des Verkaufs von unwirksamen und nicht zugelassen Sen-Tropfen an Krebskranke war der Mann bereits zuvor zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. [4][5][6].

Als unabhängiger und beauftragter Gutachter zum Feldprozessor war Walter Medinger aus Linz nach Giessen angereist. Medinger war bereits zwei Jahre zuvor als Gutachter in Sachen Gabriel Chip in Erscheinung getreten. Medinger prüfte den Gabriel-Chip nach einer eigens dafür von ihm geschaffenen Messmethode. Medinger, der gleichzeitig im Vorstand eines Vereins namens Gabriel-Forschungsgesellschaft war, erklärte den Gabriel-Chip von Amts wegen für wirksam. In den Medien geriet der ebenfalls wirkungslose Gabriel-Chip negativ in die Schlagzeilen: In der ZEIT erschien dazu ein Artikel mit dem Titel Humbug fürs Handy. Mit obskurer Technik gegen den Elektrosmog versuchen Scharlatane Geld zu machen. In der FAZ hieß es Humbug auf hoher Ebene. Purer Unfug: Der Gabriel-Chip als „Handy-Strahlen-Neutralisator, ein Bericht des ZDF-Magazins WISO trug den Titel Folie schützt nicht vor Handystrahlung. Prof. Jiri Silny von der RWTH Aachen hatte den Gabriel-Chip unter die Lupe genommen und keinerlei Effekte feststellen können.

Medinger, der weder Physiker noch Mediziner ist, übernachtete bei der Gelegenheit des Feldprozessor-Prozesses im Hause seines angeklagten Bekannten, ass dort zu Abend und ließ sich von ihm chauffieren. Im Prozess engagierte sich Medinger wortreich für den Feldprozessor seines Bekannten und erläuterte, nach welchen angeblich komplizierten physikalischen Gesetzen die vom Angeklagten hergestellten Feldprozessoren zur Abwehr von Handystrahlen angeblich wirkten. Eine Menge High-Tech stecke in den Aluminiumplättchen. Bei der Fertigung sei angeblich auch ein Gerät involviert, das Gravitationswellen in Schallwellen umwandelte[7]. Medinger wurde schliesslich vom Gericht wegen Befangenheit als Gutachter abgelehnt, und nach Ansicht des Gerichts basierten seine komplizierten Ausführungen nicht auf etablierten Methoden der Physik.

Quellenangaben

  1. http://www.promed-ev.de/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=210&forum=43
  2. http://www.esmognews.de/news/betruegerunterwegs.htm
  3. Aussage Dr. H.-Peter Neitzke vom beauftragten ECOLOG Institut in Hannover, das Feldprozessoren für die ARD-Sendung plusminus-Test testete: ... "Also keines der von uns untersuchten Geräten hat an den Störfeldern, die wir aus verschiedenen Quellen getestet haben, irgend eine Wirkung hervorgerufen. Weder bei den direkt gemessenen Feldern noch bei den Untersuchungen, die wir an Probanden durchgeführt haben, haben sich irgendwelche Wirkungen gezeigt."
  4. http://www.lawchannel.de/index2_full.php?feed=11073
  5. dpa-Meldung vom 13.10.2004: Verurteilte Scharlatane. Wirkungslose Chips gegen Elektrosmog verkauft - Sechs Jahre Haft
  6. Giessener Allgemeine, Mittelhessen »Polarisatoren-Prozess«: Haftstrafe für Serienbetrüger Feldatal/Gießen – Einer der bemerkenswertesten Prozesse der vergangenen Jahre am Gießener Landgericht endete am Mittwoch nach viereinhalb Monaten Dauer vor der Wirtschaftsstrafkammer mit der Verurteilung von Serienbetrüger Walter K. zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs. In nie dagewesener Deutlichkeit legte der Vorsitzende Richter Dr. Frank Oehm die Urteilsgründe dar. An 18 Verhandlungstagen im so genannten »Polarisatoren-Prozess« hatte der einschlägig vorbestrafte 56-Jährige seine Unschuld beteuert und nach zahllosen Zeugen, die das Gegenteil belegten, von der Wirkung seiner Feldprozessoren gesprochen, die mit der Schulwissenschaft nicht zu belegen sei. »Alles Wischi-Waschi, nebulöses Gerede«, befand Oehm. Walter K. wurde im Gerichtssaal verhaftet und in Handschellen abgeführt. Fluchtgefahr! »Wieder haben sie sich die Mühseligen und Beladenen als Opfer ausgesucht«, sagte der Vorsitzende in Anspielung auf die Vorstrafe von K., der in Nürnberg zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, nachdem er gänzlich wirkungslose Sen-Tropfen an Krebspatienten verhökert und ihnen baldige Heilung versprochen hatte. Die Restfreiheitsstrafe war vor vier Jahren mit Auflagen zur Bewährung ausgesetzt worden, an die K. sich nicht hielt. Weder hielt er sich aus der Esoterik-Szene fern, noch blieb es bei einem Konto. Geld habe er gescheffelt, in dem er den Menschen Feldprozessoren zum Preis von 600 Mark verkauft habe, die vor der schädlichen Wirkung von Elektrosmog schützen sollten. Die Plättchen – bestehend aus Aluminiumfolie und Klebeband – sollten etwa auf den Stromzähler geklebt werden und würden rechtsdrehenden Smog (»wie beim Joghurt«, sagte K. stets dazu) in linksdrehenden Smog verwandeln, »der bekanntlich nicht gefährlich« sei. »Arme Spinner« seien unter den Kunden gewesen, sagte Oehm und erinnerte an einen Zeugen, der die Uhr der Verteidigerin umpolen und die schädlichen Strahlen vom Landgericht abwenden wollte, indem er Polarisatoren auf die Heizkörper klebte. Die Feng Shui-Beraterin aus Köln mit Wohnsitz Marbella, die mit einem großen Koffer in den Zeugenstand getreten war (»Ich gehe nie ohne meine Wünschelrute aus dem Haus«), ließ der Richter unerwähnt. Das Vermögen von K. wurde eingezogen, da es aus den Machenschaften stamme. Weil der Angeklagte über gute Beziehungen ins Ausland verfüge, bestehe Fluchtgefahr. Sechs Jahre war das Strafmaß, dass auch Staatsanwalt Lars Streiberger für angemessen erachtet hatte. Die Verteidigerin Elfi Zinn hatte auf Freispruch plädiert. Vor einer Revision warnte Oehm den Angeklagten. Wenn der Fall neu aufgerollt werden müsse und ein psychiatrischer Gutachter hinzugezogen werde, drohe K. die Sicherungsverwahrung.
  7. http://www.scienceblogs.de/kritisch-gedacht/2008/09/gabriel-chip.php