Hydroxylamintest nach Neunhoeffer-Klemke

Der Hydroxylamintest nach Neunhoeffer-Klemke (auch biochemischer Mehrfachtest) ist ein pseudowissenschaftliches [1] Labortestverfahren zur Früherkennung von Krebserkrankungen, der ausschliesslich im Umfeld der Alternativ- und Pseudomedizin Verwendung findet. Als Erfinder gilt der habilitierte Chemiker Otto Neunhoeffer (Universität Saarland), das Verfahren wurde anschliessend von dem Chemiker Erich Klemke weiter modifiziert. Neunhoeffer veröffentlichte 1969 eine Arbeit über den Nachweis von Hydroxy- Peptidgruppen im Eiweiß von Tumoren.

Nach Klemke soll Krebs durch chronische Schädigung der Mitochondrien in den Zellen entstehen. Die Schädigung solle zur Bildung von Wasserstoffperoxid führen, das die Histone, (Eiweiße die mit der DNA direkt interagieren) geschädigt würden, was letzendlich zur Bildung von Hydroxylaminen führe.

Die Kosten für diese Methode (83,- Euro) werden von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland wegen fehlendem Nachweis der Eignung nicht erstattet. Über diese Methode liegen keine verwertbaren wissenschaftlichen Veröffentlichungen vor, si ist daher in keinster Weise validiert.

Methodik

Bei diesem Verfahren wird Morgenurin auf Anwesenheit von Hydroxylamin sowie Abbauprodukte von Tryptophan untersucht. Nach Ansicht der Erfinder wären diese Substanzen vermehrt in Krebszellen zu finden und eigeneten sich daher als Krebsindikatoren zur Früherkennung.

Ziel sei es sogar prämaligne Veränderungen von malignen Veränderungen im Sinne von Krebs unterscheiden zu können.

Hydoxylamin wird photometrisch bestimmt und die Tryptophanderivate werden durch Farbreaktionen nachgewiesen.

Literatur

  • Zum Hydroxylamintest nach Neunhoeffer-Klemke: Neunhoeffer, O., Die biochemischen Abweichungen der entarteten Zelle und die Konsequenzen für Krebsteste und Krebs-therapie, in: Schriftenreihe Krebsgeschehen, Band 12, Heidelberg, 1978.

Quellennachweise

  1. Schmoll/Höffken/Possinger: Kompendium internistische Onkologie - Standards in Diagnostik und Therapie. Springer Verlag