Frischzellentherapie

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2 Lämmer als Frischzellenspender (Quelle DPA)

Die Frischzellentherapie (auch Zellular-Therapie, Organo-Therapie, Trockenzelltherapie oder Siccatherapie, engl. Fresh Cell Therapy FCT oder Live Cell Therapy) ist eine pseudomedizinische Methode, bei der einem Patienten zu therapeutischen Zwecken Extrakte von Tieren injiziert werden.

Unter verschiedenen Bezeichnungen und Modifikationen wurde seit den 1930er Jahren die Frischzellen- bzw. Siccatherapie vor allem im deutschsprachigen Raum bekannt. Sie wird auch als Organo(Bio)therapie, Zytoplasmatische (Zell-)Therapie (siehe Zytoplasmatische Therapie nach Theurer) oder Zelltherapie nach Niehans bezeichnet.

Entwickler und Begründer der Methode war der Schweizer Arzt Dr. Paul Niehans (1882-1971), der vor der Implementierung dieser Methode als Chirurg und Endokrinologe tätig war. Er gründete in der Schweiz die La Prairie Clinic in Montreux, in der er Krebspatienten operierte und diese nachträglich mit Frischzellen behandelte. Angeblich wurden mit dieser Therapieform bisher 65.000 Patienten behandelt, darunter auch Papst Pius XII und Pablo Picasso.

Die Methode hat sich mittlerweile u.a. nach Mexico ausgebreitet, wo sie in der Quacksalber-Hochburg Tijuana an der Grenze zu den USA u.a. im American Biologics-Mexico Research Hospital angeboten wird. In den USA wird sie unter anderem im Hospital Santa Monica als alternative Krebstherapie angepriesen und ein Dr. Wolfram Kuhnau geriert sich in den Vereinigten Staaten als wahrer Nachfolger der Niehans'schen Zelltherapie.[1]

In Deutschland wird die Frischzellentherapie unter anderem an der Privatklinik Villa Medica von Burkhard Aschhoff in Edenkoben eingesetzt.

Varianten

Die von Niehans eingeführte Methode umfasst drei Varianten. Die Frischzellmethode bedeutet die Übertragung von Zellmaterial vom Spendertier direkt auf den Menschen. Bei der Eiszellmethode gewinnt man Gewebe vom Spendertier, das vor der Applikation beim Menschen tiefgefroren wird. Die Trockenzellmethode wiederum ist eine kontrollierte Gefriertrocknung der aus dem Tier gewonnenen Zellen mit Zellkonservierung (= Lyophilisation) mit nachfolgender Abfüllung unter Vakuum in eine Spritzampulle. Die letztere Methode ist die gebräuchlichste.[2]

Abweichend von dem oben beschriebenen Verfahren werden manchmal auch getrocknete oder eingefrorene Zellpräparate verabreicht. Ebenfalls möglich ist die Einnahme der Zellen in Tablettenform.

Auch einige Kosmetika werden damit beworben, dass sie mit Frischzellen oder auch Placentagewebe hergestellt werden (Hormocenta).

Ziel der Frischzellentherapien

Zu Beginn der Entwicklung der Frischzellentherapie gingen die Befürworter davon aus, dass die entnommenen tierischen Zellen, die in der Regel aus (Schafs-)Föten stammten, sich im menschlichen Organismus eingliedern und beschädigte Zellen ersetzen können. Diese Theorie erwies sich schnell als unhaltbar, weil jedes körperfremde Material vom menschlichen Immunsystem sofort angegriffen und zerstört bzw. verdaut wird. Daraufhin änderte sich die Begründung der Therapie, so dass eine heilsame Wirkung nicht mehr von den Zellen selbst, sondern von den in ihnen enthaltenen Substraten und Enzymen bewirkt werden solle.[3] Man behauptete zunächst sogar, mit Frischzellen das Altern besiegen zu können.[4]

Anbieter

Frischzell-Sanatorien gab es seit Beginn der Frischzellentherapie. Sie warben im Rahmen des Anti-Aging mit Kuren gegen "Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen". Im Schwarzwald-Sanatorium Obertal wurde aus Rinderthymus das Präparat ThymOsand hergestellt, mit dem man angeblich jede Allergie in den Griff bekomme.[5] Zur Erstbehandlung wurden 15-20 Injektionen verabreicht, ferner 10 Injektionen nach 5-6 Monaten.

Im Handel waren verschiedene Präparate wie Organ-Seren der Firma Wiedemann, die durch Immunisierung von Kaninchen mit menschlichem Gewebsantigen von Organen junger Unfallopfer gewonnen wurden. Die Seren wurden entlang der Wirbelsäule tief injiziert, um gegen das Altern zu wirken.

Das Produkt AF 2 aus dem Extrakt von Milz und Leber von Schafembryonen wurde als "immunmodulierende und immunrestorative Biomoleküle" zur Krebsbehandlung angepriesen.

Chondroprotektiva, die aus tierischen Brustrippenknorpeln und rotem Knochenmark sowie aus Rinderlunge und Trachealknorpeln hergestellt wurden, kamen unter der Bezeichnung Arumalon und Arteparon in den Verkehr.

Das Bundesgesundheitsamt hob 1989 die Zulassung des aus Gangliosidgemischen von Rinderhirnen erzeugten und 1985 in den Verkehr gebrachten Cronassial auf, das zur "unterstützenden Behandlung nach Bandscheibenoperationen" beworben wurde, da massive Nebenwirkungen zu beobachten waren. Bei 20 von 14.000 bis dato behandelten Personen war ein Guillan-Barré-Syndrom aufgetreten.

Bei den biomolekularen Therapien der Firma vitOrgan handelte es sich um Präparate aus verschiedenen Organen von Rindern und Schweinen. Die Neygeront-Vitalkapseln sollten "gezielt auf die Zellatmung und den Zellstoffwechsel der besonders beanspruchten Organe und Gewebe" einwirken. Für das Produkt NeyTumorin fehlten jegliche Wirksamkeitsnachweise, es gelangte aber trotzdem in den Arzneimittelverkehr.[6]

Eine weitere Gruppe, die so genannten Organotherapeutika, stellten die Thymus-Peptid-Präparate dar. Sie wurden in der Onkologie und Rheumatologie eingesetzt.

Die vom bekannten Münchner Sportarzt und Orthopäden Dr. H.W. Müller-Wohlfahrt als Fitmacher bei Skisportlern eingesetzten Kälberblut-Injektionen zeigten die enge Verknüpfung von Szene-Ärzten und der Quacksalberszene Anfang der 1990er Jahre.

Die Original Organ-Gewebe-Ultrafiltrate der Firma Cytobiopharm GmbH wurden als "Lebensmittel aus juvenilen Organen und Geweben vom Lamm und vom Kalb" in den Verkehr gebracht. Dieser juristische Trick erlaubte es der Firma, das Arzneimittelgesetz zu umgehen, denn diese Produkte können als Nahrungsergänzung analog wie Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Dass dabei das Heilmittelwerberecht tangiert ist, das eine Bewerbung von Lebensmitteln mit medizinischen Attributen untersagt, ist dabei zunächst nebensächlich.

Die Augsburger Firma Med-Vita stellt Hirn- und Leberextrakte als Lebensmittel (Trinkampullen) her und bringt auf diesem Weg Frischzellenprodukte in den freien Handel. Sie liefert diese direkt an Ärzte aus, die diese u.a. bei Kindern anwenden.

Wirksamkeit

Es existieren keine wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweise für die Frischzellentherapie.

Nebenwirkungen

Frischzellenprodukte sind nicht harmlos. Vor allem jene, die in Form von intramuskulären Injektionen verabreicht werden, bergen viele Gefahren. Es werden auf diese Weise nichtmenschliche Fremdzellen in den Organismus verbracht, der auf diese Antigene auf unterschiedliche Weise reagieren kann. Besonders gefürchtet sind allergische Reaktionen vom Soforttyp wie der lebensbedrohliche anaphylaktische Schock; es treten aber auch verzögert auftretende allergische Reaktionen auf.

Es kommt immer wieder zum Guillan-Barré-Syndrom; dies ist eine Erkrankung, bei der in Form einer Polyradikuloneuritis die Nerven der Rückenmarkswurzeln geschädigt werden und bei aufsteigendem Verlauf bis hin zur vollständigen Lähmung mit Schmerzen führen kann.

Eine weitere Gefahr der Frischzellentherapie mit fetalen Zellen besteht darin, dass Krankheitserreger, vor allem Viren oder Prionen (z.B. BSE), vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. 2014 wurden in Deutschland mehrere Fälle bekannt, bei denen durch infizierte Frischzellenpräparate Q-Fieber verursachende Bakterien übertragen wurden.[7]

Todesfälle nach Zelltherapie wurden schon vielfach beschrieben.[8]

Die ersten Fallbeschreibungen wurden bereits in den 1950er Jahren publiziert.

Rietschel (1955) berichtete als erster über die Ergebnisse einer Umfrage unter 179 Klinikleitern hinsichtlich der Nebenwirkungen der Zellulartherapie.[9] Es antworteten 139 Ärzte, wobei 35 Klinikleiter Nebenwirkungen der Methode beobachtet hatten. Dabei hatten diese Ärzte einen Überblick über insgesamt 80 Behandlungszwischenfälle, von denen 30 tödlich ausgegangen waren, darunter bei 24 mit Frischzellen und 6 mit Trockenzellen behandelte Patienten. Am häufigsten kam es zu Glutealabzessen, die sich bis zur Sepsis ausweiteten. Es folgten Herzinfarkte als zweithäufigste Komplikation, massive allergische Schockreaktionen, Magenblutungen und Leberzirrhose. Aufgrund dieser Erfahrungen lehnte Rietschel (1955) die Frischzelltherapie strikt ab.

Jellinger und Seitelberger (1958) beschrieben das Schicksal eines 51jährigen Mannes, der sich über 1,5 Jahre hinweg von einem Neurologen insgesamt sieben Injektionen lyophilisierter Hirntrockenzellen hatte spritzen lassen.[10] 22 Tage nach der letzten Injektion wurde er wegen Halbseitenschwäche und Lähmungserscheinungen in die Universitätsklinik Wien aufgenommen, wo er nach einem fulminant zunehmenden Krankheitsverlauf innerhalb von 10 Wochen nach der letzten Frischzelleninjektion verstarb.

Schopper und Kössling vom Pathologisch-Bakteriologischen Institut der Städtischen Krankenanstalten in Darmstadt beschrieben den Fall eines 45jährigen männlichen Allergikers, der 12 Stunden nach Injektion eines Trockenzellpräparates Schüttelfrost, Fieber und Durchfälle entwickelte. Bereits bei der nachfolgenden Klinikaufnahme war er bewusstlos und verstarb 33 Stunden nach der Injektion an den Folgen eines Herz-Kreislaufversagens.[11]

Auch aus Frankreich kamen vereinzelt Fallbeschreibungen über Nebenwirkungen unter der Zelltherapie nach Niehans. So berichteten Marteau et al. (1982) vom Hopital de la Salpetriere (Paris) von einem 65jährigen Patienten, der nach Frischzellentherapie eine Gelenkentzündung entwickelte.[12]

Seyfert et al. (1985) beschrieben den Fall einer 45jährigen Frau, die einen Tag nach einer tiefen Injektion mit Niehans-Sicca-Suspensionen (gefriergetrocknete, konservierte Organzellen von Schafsfoeten) anlässlich von Rückenschmerzen eine über 10 Tage anhaltende ausgeprägte lokale Gewebsentzündung mit Schüttelfrost und drei Wochen später Nervenausfallserscheinungen in den Beinen bis zum Rippenbogen mit Blasen- und Mastdarminkontinenz, Gleichgewichtsstörungen und Sehminderung bis Erblindung auf einem Auge entwickelte. Noch 20 Monate nach dieser Frischzellenkur wies die Patientin schwere Visus- und Gesichtsfeldeinschränkungen auf und hatte weiterhin Gehschwierigkeiten.

De Ridder et al. (1987) berichteten über zwei Patientinnen, die 30 bzw. 14 Tage nach einer Frischzellentherapie mit schockgefrorenen Zellen an den Folgen einer Immunkomplexvaskulitis bzw. einer perivenösen Leukoenzephalopathie verstarben.[13] Einige Jahre später beschrieben Bohl et al. (1989 und 1994) fünf Todesfälle, die nach Sicca-, Frischzell- bzw. Organlysat-Therapie aufgetreten waren. Die Patienten verstarben an Leukoenzephalopathie, Sepsis, Landry-Paralyse, Kammerflimmern und toxisch-allergischem Schock im Verlauf von 2-45 Tagen nach Therapie.[14][15]

Die Behauptung der Frischzellen-Anhänger wie auch von Dr. Niehans selbst, dass seine Methode absolut ungefährlich und gut verträglich sei, kann deshalb in den Bereich der Propaganda verwiesen werden. Die Frischzellentherapie ist eine gefährliche Rosskur, die bis heute keinen Wirksamkeitsnachweis besitzt, jedoch den Patienten zum Teil tödlich verlaufenden Nebenwirkungen aussetzen kann.

Rechtslage

Das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken untersagte in einem Beschluss vom 18. Dezember 1998 die Wettbewerbsaussage 'Frischzellen-Vitalität statt Altersheim!', da diese den Eindruck erwecke, dass für die Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit Frischzellen nötig seien, was aber nicht nachweislich der Fall ist.

Ursprünglich war die Frischzellentherapie durch die Frischzellenverordnung (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln) vom 4. März 1997 verboten worden (Seehofer). Dies geschah in der Folge des BSE-Skandals, weil befürchtet wurde, dass Prionen durch die Hirnextrakte von Rindern übertragen werden könnten.

Gegen diese Verordnung zogen ärztliche Befürworter der Frischzelltherapie, die ihre Präparate selbst herstellten, vor Gericht und gewannen. Es handelte sich dabei um

  • einen Arzt für Allgemeinmedizin, der 1991 eine Privatklinik übernahm, in der schon seit 1977 schwerpunktmäßig Frischzellenbehandlungen durchgeführt werden. In der Klinik mit 60 Betten werden 53 Angestellte beschäftigt. Der Umsatz beruht zu mehr als der Hälfte auf der Frischzellenbehandlung; die Anzahl der Patienten ist rückläufig.
  • eine Ärztin, die von ihrem Vater ein Sanatorium mit 45 Betten übernahm, das seit 1951 Frischzellenbehandlungen anbietet. Sie beschäftigt 41 Angestellte und erwirtschaftet ihren Gewinn fast ausschließlich durch Frischzellenbehandlungen.
  • einen Niedergelassenen, der die Frischzellen-Therapie seit 1968 anwendet. Er beschäftigt vier Personen und arbeitet mit einem Kurhotel zusammen. Die Anzahl der Patienten und die Gewinne sind rückläufig.
  • einen Facharzt für Urologie. Er leitet seit 1980 eine Klinik mit 42 Betten und 29 Angestellten, die auf Frischzellen-Therapie spezialisiert ist und hiermit mehr als drei Viertel ihres Umsatzes erzielt.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 16. Februar 2000 (Az. 1 BvR 420/97), dass die strittigen Vorschriften der vom Bund erlassenen Frischzellenverordnung nichtig seien, weil der Erlass der Verordnung nicht rechtmäßig gewesen sei. Es stünde nicht der Bundesregierung, sondern vielmehr den Regierungen der einzelnen deutschen Bundesländer zu, im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenz ('Medizin ist Ländersache') ein Verbot der Frischzellentherapie auszusprechen. Der Bund sei über das Arzneimittelgesetz lediglich in der Lage, die Zulassung von Fertigarzneimitteln zu regulieren. Da es sich bei den einzeln zubereiteten Frischzellenprodukten, die an den Kliniken der klagenden Ärzte individuell hergestellt und eingesetzt würden, aber nicht um Fertigarzneimittel handele, liege ein Verbot der Therapie bzw. ein Verbot der dafür notwendigen Herstellung außerhalb der Regulationskompetenz der Bundesregierung.[16]

Die Verordnung hatte die Anwendung von Frischzellen generell untersagt und damit auch ihre direkte Herstellung und Anwendung am Menschen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies für nichtig erklärt und den Ärzten erlaubt, Frischzellenpräparate herzustellen und anzuwenden, solange sie diese nicht aus der Hand geben, sondern selbst in ihrer Klinik oder Praxis verwenden. Das Bundesverfassungsgericht hob also dieses Verbot aus formalen Gründen wieder auf, nicht weil sich die wissenschaftlichen Grundlagen geändert hatten, sondern weil Ärzte nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG befugt sind die Herstellung solcher Arzneimittel zu regeln, die sie zur Anwendung bei eigenen Patienten selbst herstellen.[17] Allerdings bleibt das seit 1987 bestehende Verbot der Herstellung und des Vertriebes von Frischzellenpräparaten im Sinne von Fertigarzneimitteln, die auf Rezept in jeder Apotheke zu erwerben sind, weiterhin in Kraft.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Quellennachweise

  1. CA: Unproven methods of cancer management: fresh cell therapy. CA-A Cancer J Clin, 41, 126-128, 1991
  2. Hoepke H: Frischzellentherapie. Med Klin, 69, 1764, 1974
  3. Oepen I: Organo-Biotherapie: Zelltherapie in neuem Gewand. Fortschr Med, 112, 255-256, 1994
  4. Block S: Sieg über das Altern - Frischzellentherapie heute. Econ Verlag, Düsseldorf, 1978
  5. Geesing H: Allergie-Stop. So findet Ihr Abwehrsystem die richtigen Antworten auf die Umwelt. Mit Allergie-Suchtdiät. Herbig Gesundheitsratgeber, München, S.142, 1989
  6. Oepen I: Organo-Biotherapie: Zelltherapie in neuem Gewand. Fortschr Med, 112, 255-256, 1994
  7. K. Cussler, M.B. Funk, D. Schilling-Leiss: Verdacht auf Übertragung von Q-Fieber durch Frischzellentherapie. Bulletin zur Arzneimittelsicherheit, Ausgabe 4, Dezember 2014, S. 13f. PDF; 3MB
  8. H.H. Goebel et al: Fresh cell therapy followed by fatal coma. J Neurol. (1986)233:242-247
  9. Rietschel HG: Zwischenfälle bei der Zellulartherapie. Med Klin, Nr.43, 1823-1826, 1955
  10. Jellinger K, Seitelberger F: Akute tödliche Entmarkungs-Encephalitis nach wiederholten Hirntrockenzellen-Injektionen. Klin Wschr, 36, 437-441, 1958
  11. Schopper W, Kössling FK: Anaphylaktischer Schock und hyperergische Allergie nach Penicillin-, Omnacillin- und Trockenzellinjektion. Nr.44, 2308-2314
  12. Marteau R, Serdaru M, Mallecourt J, Giroux C: Polyradiculonevrite apres injections de cellules fraiches. La Nouvelle Presse Medicale, 11, 865-866, 1982
  13. De Ridder M, Dienemann D, Dißmann W, Goebel HH, Merkel KH, Meuth M, Stein H: Zwei Todesfälle nach Zelltherapie. Dtsch Med Wschr, 112, 1006-1009, 1987
  14. Bohl JRE, Goebel HH, Pötsch L, Esinger W, Walther G, Mattern R, Merkel KH: Komplikationen nach Zelltherapie. Z Rechtsmed, 103, 1-20, 1989
  15. Bohl JRE, Goebel HH, Pötsch L, Walther G, Mattern R: Zelltherapie und ihre Gefahren. Fortschr Med, 112, 261-265, 1994
  16. Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Februar 2000 1 BvR 420/97
  17. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv102026.html