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GFE-Generator
Durchsuchung bei der GFE[1]

Der GFE Skandal bezeichnet eine bandenmässig organisierte Betrugsmasche mit vermeintlich extrem effizienten BHKW-Pflanzenölmotoren durch die Betreiber der Nürnberger Firma Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH (GFE). Noch bevor es zum Gerichtsverfahren und der Insolvenz der GFE kam, wurde bekannt dass einzelne Verantwortliche in Kontakt zur Reichsbürgerbewegung standen. Der GFE - Skandal hinterliess rund 1400 Geschädigte Anleger und Kunden. Laut Süddeutscher Zeitung war der GFE-Skandal einer der größten Betrugsfälle mit Umwelttechnik seit Jahren.[2] Hinter dem Firmengeflecht der GFE Group in Franken (GFE ENERGY AG, GFE mbH, GFE Distribution GmbH und GFE Production GmbH) mit zwei Aktiengesellschaften in der Schweiz stecken teils dubiose Hintermänner. Einige der Verurteilten waren bereits vorher wegen Vermögensdelikten vorbestraft und waren in Fälle von Anlagebetrug mit Umwelttechnik verwickelt. Nach Anzeigen von geschädigten GFE-Kunden wurde 2010 ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen 17 Beschuldigte eröffnet und acht mutmaßliche Betrüger verhaftet. Später kam es zur Verurteilung mehrerer Täter.

Seit Insolvenz, und insbesondere nach Verurteilung der Veranwortlichen tauchen Verschwörungstheorien auf, nach denen das angeblich erfolgreiche Funktionsprinzip der BHKW-Motoren durch ungenannte Energiekonzerne oder die Bundesregierung Deutschland untersrückt würden. Obwohl keine einschränkenden Patente dazu bekannt sind, und somit jeder das Funktionsprinzip praktisch umsetzen kann, ist kein entsprechendes Produkt am Markt. Einige Unternehmen bieten jedoch ebenfalls Motoren mit Wassergemischen als Treibstoff an. Geringe Wasserbeimischungen zu herkömmlichen Kraftstoffen sind möglich.

Als Erfinder gilt Hans-Ullrich Strunk[3], der seit 2013 eigene Webseiten zum Beweis der Seriösität der ehemaligen GFE betreibt.[4][5] Strunk trat bei Secret-TV auf[6] und ist Leiter einer esoterischen "Projektgruppe Genesis-enfowa" (auch "Akademie für ganzheitliche Wissenschaft und naturrichtige Technik"), die an ein "elektrisches Weltbild und ein elektrisches Verständnis der Abläufe im Kosmos" glaubt.[7] Strunk gründete auch einen "Volksgerichtshof für Erneuerung", der eine inzwischen anonyme Webseite betreibt, die Verschwörungstheorien verbreitet, nach denen die GFE Opfer eines Komplotts der Behörden und der Elektroenergieversorgerbranche sei.[8]

Das unmögliche Geschäftmodell

Die Firma GFE bot in der Werbung Blockheizkraftwerke (BHKW) mit Pflanzenölmotoren in verschiedenen Leistungsklassen an. In der Werbung war die Rede von physikalisch unmöglichen Wirkungsgraden von 70 Prozent. Der extrem hohe Wirkungsgrad wurde mit der Beimischung von Wasser zum Kraftstoff Rapsöl erklärt. Demnach mische man in einem ESS-Aggregat Rapsöl mit Wasser. Wasser sollte in der Emulsion 80% ausmachen.

Käufern wurde der Motor zum Kauf angeboten, mit versprochenen 20 Jahre langen hohe Renditen. Den gutgläubigen Käufern wurde für 20 Jahre eine monatliche Aufstellmiete zwischen 1.000 und 2.500 Euro in Aussicht gestellt. Der Kauf eines BHKW sollte sich demnach für die Kunden als gute und vermeintlich sichere Rendite lohnen. Aus einer einmaligen Investition von beispielsweise 40.000 Euro wären binnen 20 Jahren 240.000 Euro geworden. Angeboten wurden Blockheizkraftwerke mit Leistungen zwischen 30 und 100 Kilowatt, bei Kosten von etwa 12.000 Euro pro 10 kW Leistung. Zwar wurden dann die Anzahlungen angenommen, der Motor wurde aber nie geliefert, da er sich angeblich noch in einer Phase der Verbesserung befinden würde. Insgesamt flossen von etwa 1.000 bis 1.400 Kunden etwa 30 bis 50 Millionen Euro an die GFE. Viele der betrogenen Kunden verschuldeten sich. Nach Presseberichten fuhren die GFE-Hintermänner PKW der Marken Bentley, Maserati oder Ferrari. Die eingesammelten Gelder verwendeten die Täter größtenteils für sich selbst. Es wurden nur so viele Kraftwerke gebaut wie nötig war, um einen Geschäftsbetrieb vorzuspiegeln.

Der Prozess

Wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Blockheizkraftwerken wurde von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ein Ermittlungsverfahren gegen 17 Beschuldigte eingeleitet.[9] Acht Verdächtige wurden verhaftet.[10][11] Die GFE wies jede Schuld von sich und beschuldigte vielmehr den Erfinder Karl Meyer und dessen Lebensgefährtin Claudia Aumüller-Karger.

Im Februar 2014 wurde GFE-Gründer Horst Kirsten wegen Betrugs zu neun Jahren Gefängnis verurteilt, Karl Meyer zu fünfeinhalb Jahren. Auch alle anderen elf Angeklagten wurden zu drei- bis sechsjährigen Haftstrafen verurteilt.[12] Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft werde gegen über 40 weitere Personen ermittelt. Die Verurteilten waren für schuldig befunden worden, mit ihren nicht funktionierenden Kleinkraftwerken 1.417 Kunden um mehr als 62 Millionen Euro betrogen zu haben.

Der verurteilte Kirsten bemüht sich seit seiner Verbüssung der Haftstrafe darum, den seiner Zeit angebotenen Motor mit Wundereigenschaften als Realität darzustellten. So trat er im September 2020 im Werbekanal Bewusst TV von Jo Conrad auf. Auch betreibt er eine Webseite auf der er seine Behauptungen zur GFE darstellt.

Verbindungen in die Reichsbürger- und Esoterikszene

Einer der Verurteilten war das Zentralrat Souveräner Bürger-Mitglied Karl Meyer und dessen Lebensgefährtin, die Heilpraktikerin Claudia Aumüller-Karger (DIE PROFIS Ltd). Meyer wurde von Hans-Ullrich Strunk unterstützt, und ebenfalls als Erfinder des Wundermotors bezeichnet. Laut Nürnberger Zeitung vom 20. August 2012 wurde Meyer von Münchner Bundespolizisten auf Grund eines Nürnberger Haftbefehls am Flughafen München festgenommen. Meyer war auf dem Heimweg von Tunis.[13] Meyer und Aumüller-Karger hatten für den Motor 300.000 Euro erhalten. Der Zentralrat Souveräner Bürger (ZSB) ist im Umfeld der Reichsbürgerbewegung angesiedelt. Der ZSW betrieb eine "Erbschänke zum Schwan", die sich als Bestandteil eines Scheinstaates namens Germanitien bezeichnet ("Wir gehören dem Staat Germanitien-Gesamtdeutschland an. Die Abgabenordung (AO) der Bundesrepublik Deutschland findet keine Anwendung für Germaniten.").

Siehe auch

Weblinks

Quellennachweise