Fahne von Reich Ur
Der verletzte Adrian Ursache (Bild: facebook-Seite von Leonard Coldwell/Bernd Klein)
Bericht von Leonard Coldwell über eine angebliche Entführung von Adrian Ursache. Tatsächlich wurde der Patient nur von der Uniklinik Leipzig in ein Haftkrankenhaus verlegt. Die gezeigten Bilder haben nichts mit Ursache zu tun

Reich Ur ist der Name eines 2004 gegründeten ehemaligen Scheinstaats des deutschen Reichsbürgers und ehemaligen "Mister Germany" Adrian Virgil Ursache (alias Stefan, Stefan der Große oder Ich Bin, geb. 1. November 1974 in Rumänien) an der Anschrift Alte Poststraße 5 in 06729 Elsteraue/Reuden.

Ursache wurde 1974 als Adrian Virgil Ursache geboren und wuchs in Rumänien auf. In den späten 1990er Jahren konvertierte der vorbestrafte Ursache zum Islam, um seine damalige Verlobte heiraten zu können. Ursache behauptet, Ur „durch heiligen Auftrag“ ausgerufen zu haben. Möglicherweise war aber der Anlass eine in Haft verbrachte Nacht, weil er eine Geldstrafe von 3000 € wegen "sexuelle[r] Belästigung am Arbeitsplatz" nicht bezahlen wollte.[1] Staatsbürger sind nur er selbst und seine Familie. Das Staatsgebiet beschränkt sich auf das Grundstück seiner Schwiegereltern mit einer Fläche von 494 Quadratmetern. Die Staatsflagge von Ur ist handgemalt, schwarz-weiß-rot mit dem Staatswappen hinter grünem Band. Das Staatswappen ziert ein gehörnter Rinderschädel mit Krone. Auf seinem Privatgrundstück betrieb Ursache auch ein "Amt für Menschenrechte". Laut einer Mitteilung des Landgerichts Halle war der bisherige Eigentümer Adrian Ursache gegenüber einer Vielzahl von privaten und öffentlichen Gläubigern Zahlungsverpflichtungen in Höhe von rund 150.000 Euro nicht nachgekommen. Das Grundstück war bereits im Juni 2016 versteigert worden. Der bisherige Eigentümer hatte mehrere Aufforderungen zur Räumung ignoriert. Daraufhin beantragte der neue Eigentümer die Zwangsräumung. Eine Rolle spielte dabei eine auf das Haus aufgenommene Grundschuld von rund 139.000 Euro, tilgbar in monatlichen Raten von 1000 Euro. Eine Zwangsversteigerung des Hauses sei bereits 2013 von einer Bank beantragt worden und habe eine Summe von 90.000 Euro ergeben. Ursache soll versucht haben, die Restsumme mit ungedeckten Schecks (Promissory Notes nach Michael Tellinger) bezahlen zu können.

Adrian Ursache ist auch Autor eines 79 seitigen Ebooks mit dem Titel Arbeit macht frei.

Zwangsräumung, Schießerei 2016 und Verurteilung

Am 25. August 2016 kam es zur Räumung und bei dieser Gelegenheit zu einer Schießerei. Da Konflikte erwartet wurden, war zur Unterstützung des Gerichtsvollziehers das Spezialeinsatzkommando (SEK) Sachsen-Anhalt mit insgesamt rund 200 Beamten im Einsatz. Während der Räumung zückte Ursache eine Waffe (vermutlich einen Revolver) und es kam es zu einer Schießerei zwischen Ursache und einem Sondereinsatzkommando. Bei dem Schusswechsel wurde Ursache schwer an Arm und Brust verletzt, auch zwei Polizeibeamte und ein "Daniel aus Berlin" wurden verletzt. Einer der verletzten Polizeibeamten soll von einem Ursache-Unterstützer gebissen worden sein. Sowohl Ursache als auch die Polizei schoss. Insgesamt soll es fünf Verletzte gegeben haben.[2] Auf dem Grundstück befanden sich zur Unterstützung von Ursache 13 weitere Menschen, die die Polizeibeamten mit Pflastersteinen bewarfen, bevor die Schüsse fielen. Einer der Polizisten wurde am Hals getroffen, ein anderer erlitt eine Bissverletzung. Zuvor hatte Ursache in Reichsbürger-Manier die Polizisten als "Kriminelle mit Wortmarke Polizei" bezeichnet. Adrian Ursache erhielt in der Zwischenzeit einen Haftbefehl.

Auf der Homepage des Reichs Ur ist zu lesen (Zitat):

"Der Staat Ur fordert von der sogenannten BRD / Bundesrepublik Deutschland, Federal Republic of Germany / FRG durch Rechtsbruch und Verletzung des Völkerechtes und den von Ihr begangenen Verbrechen gegen das Volk der Ur eine „Obligation“ in Höhe von 140 Mrd. € in Gold nach Römischen Recht.."(abgerufen 24.8.2016)

Im Blog des "Honigmann" Ernst Köwing wurden nach der Schießerei Anhänger von Ursache zitiert, die von einem "Angriff" von "200 vermummte[n] Wortmarkenträger[n] mit gezogenen Waffen" sprachen.[3] Demnach sei der Polizeieinsatz nicht wegen einer Zwangsräumung erfolgt, sondern wegen der Nichtzahlung von rückständigen 4000 Euro Grundsteuer. Ursache habe demnach vier Lungendurchschüsse erlitten. Die gleiche Version wurde auch von Kulturstudio verbreitet. Kulturstudio sprach dabei von einer "nicht gelungene[n] Erpressung von 4000 Euro Grundsteuer".[4] Auch wurde bei facebook die Falschmeldung verbreitet, Ursache sei erschossen oder entführt worden. Eine dieser Meldungen stammt von Leonard Coldwell. Vom Uniklinikum Leipzig wurde Ursache ins Leipziger Haftkrankenhaus verlegt, was in Anhängerkreisen als "Entführung" gewertet wurde, um Ursache "beseitigen" zu können.

Ein weiterer Unterstützer von Ursache ist der Österreicher Oliver Zumann (Blog Trolls of Vienna), der dazu ein Video produzierte und dem "Staat Ur" Hilfe anbot, was aber abgelehnt worden sein soll. In seinem Video zu Ursache versucht Zumann den Eindruck zu erwecken, dass die Polizeirazzia gegen den "Staat Ur" inszeniert gewesen sei. Dies führte danach zu Auseinandersetzungen mit den Anhängern von Ursache.

Am 17. April 2019 wurde Ursache vom Landgericht Halle (Saale) für seinen Revolverschuss auf den Polizeibeamten wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt.[5] Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil wurde vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen. Damit ist das Urteil seit dem 7. Mai 2020 rechtskräftig.[6]

Siehe auch

Weblinks

Quellennachweise

  1. http://www.bild.de/regional/stuttgart/konstanz/mister-gegen-germany-40640814.bild.html
  2. http://www.mz-web.de/burgenlandkreis/staatsgruender-adrian-ursache-vollstrecker-verschont-den-zwergstaat--ur--24640368
  3. SEK Stürmt Staat „UR“ – Ein Menschenleben für 4000 Euro- Adrian Ursache schwerverletzt in der Uniklink Leipzig, Honigmann - Blog, 26. August 2016
  4. SEK stürmt Staat „UR“ – Ein Menschenleben für 4000 Euro, Kulturstudio, 26. August 2016
  5. Früherer Mister Germany zu sieben Jahren Haft verurteilt. Spiegel online, 18. April 2019
  6. Beschluss des Bundesgerichtshofs