Beate Bahner
Beate Bahner (geb. 1966) ist eine Rechtsanwältin und Autorin aus Heidelberg. Sie wurde überregional durch ihre Ablehnung behördlich angeordneter Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen das CoV-Virus auch als „Coronoia-Anwältin“ bekannt. Am 10. April 2020 gab Bahner bekannt, im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten gegen behördliche Massnahmen ihre Zulassung als Anwältin zurückgeben zu wollen:
- ..Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben...[1]
Einen Tag später, am 11. April 2020, nahm sie nach Erlass einer eigenen Corona Auferstehung Verordnung ihre Ankündigung wieder zurück:
- ..Die Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020 gilt bundesweit und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft....Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr..
Kurzbiographie
Beate Bahner studierte Jura in Heidelberg und Genf. Sie ist seit 1995 als Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen. Nach Berufsjahren in der Wirtschaft ließ sie sich 2002 mit einer Fachanwaltskanzlei in Heidelberg nieder. Im Jahre 2003 wurde sie mit dem mit 5.000 Euro dotierten Soldan-Kanzleigründerpreis ausgezeichnet.
Beate Bahner als Autorin
Bahner ist Autorin mehrerer Sachbücher, unter anderem zu den Themen: Werberecht für Ärzte, Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Ärzten und Zahnärzten, Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse und Heilmittelregresse, sowie Recht im Bereitschaftsdienst.
Am 3. April 2020 kündigte Bahner an, gegen die Maßnahmen der Länder und der Bundesregierung, die zum Schutze vor der COVID-19-Pandemie erlassen worden waren, juristisch vorzugehen. Sie bezeichnete diese als "größten Rechtsskandal, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat". Am 7. April veröffentlichte Bahner eine 19-seitige Erklärung zur aus ihrer Sicht vorliegenden Verfassungswidrigkeit der Verordnungen, worin sie zu bundesweiten Demonstrationen aufrief. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren durch den Staatsschutz der Kriminalpolizei Heidelberg eingeleitet wegen des Verdachts der öffentlichen Anstiftung zu rechtswidrigen Versammlungen, die in Anwendung des § 28 IfSG zur Bewältigung der Pandemie verboten wurden. Ebenfalls wurde erwirkt, dass Bahners Website für einige Stunden gesperrt wurde. Ihr darauf folgender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG „wegen Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer“ wurde am 8. April verfasst. Bahner ersucht mit dem Antrag an das Bundesverfassungsgericht um Feststellung der Zulässigkeit der Demonstrationen und teilt mit, dass sie „zeitgleich einen Antrag auf Aussetzung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt“ hat.
Am 10. April 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig ab.
In Folge erliess Beate Bahne als Privatperson eine so genannte "Corona-Verordnung". Ausserdem verbreitete sie, von dem "lauteste[n] Polizeihelikopter aller Zeiten" verfolgt zu werden. Nach Presseberichten sei sie auf die Strasse gegangen und habe Autofahrer angehalten mit der Bitte die Polizei zu rufen, da sie sich von zwei mutmasslichen Killern verfolgt fühle. Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete, dass sie der Polizei gegenüber "einen sehr verwirrten Eindruck gemacht" habe, und gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden sei.
Zitate
- Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat. Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben. Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte. In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun.
- Triff Dich daher heute nur mit Gleichgesinnten, die wie Du auch keine Horrorfilme mögen. Die anderen kommen später sicher gerne dazu und wir werden uns darüber freuen.
Packe zuvor einen tollen Picknickkorb und tue die allerbesten Dinge rein, die Du vorrätig hast. Nimm auch eine Rolle Klopapier mit, denn Euer Picknick wird im Freien stattfinden. Vielleicht habt Ihr aber sogar Glück, und die Bars, Cafes, Restaurants und öffentlichen Einrichtungen in Euren Städten und Gemeinden machen schon am Ostermontag wieder auf!
Sucht Euch für Euer Picknick den allerschönsten Platz, den Ihr finden könnt, auch wenn Ihr nicht die einzigen dort seid. In diesem Fall rutscht einfach alle ganz eng zusammen und teilt Euch die leckeren Sachen, die Ihr mitgebracht habt.
Und dann esst und trinkt gemeinsam, erzählt Euch die besten Witze, seid albern und lacht wie verrückt miteinander! Das ist das beste Mittel gegen Schockstarre!
Und dann fallt Euch alle in die Arme und haltet Euch fest - ganz lange, ganz fest. Wir brauchen das jetzt dringend, denn die meisten von uns hat dieser Horrorfilm zutiefst erschüttert und entsetzt.
Und dann esst und trinkt einfach weiter und lacht und tanzt und singt den ganzen Tag und die ganze Nacht und die nächsten Wochen und Monate und Jahre – und überhaupt sooft Ihr könnt! - ..Insbesondere wurde die Gesundheit – insbesondere der von der Außenwelt und den Angehörigen abgeschnittenen alten und kranken Menschen in unmenschlicher und zynischer Weise – für die Antragstellerin vergleichbar nur mit der ungeheuerlichen Verfolgung und Ermordung der Juden und weiterer Bevölkerungsgrippen [sic] im Dritten Reich – schwer geschädigt worden..[2]
Werke und Schriften
- Das neue Werberecht für Ärzte. Auch Ärzte dürfen werben. Springer, Berlin/Heidelberg 2003
- Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Zahnärzten: Honorarkürzungen vermeiden - Regresse abwehren. Springer, Berlin Heidelberg 2005
- Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse, Heilmittelregresse: Ärzte in der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Springer, Berlin Heidelberg 2006
- Recht im Bereitschaftsdienst: Handbuch für Ärzte und Kliniken. Springer, Berlin Heidelberg 2013
- Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Das Praxishandbuch. MedizinRechtVerlagHeidelberg 2017
Weblinks
Quellennachweise
- ↑ https://taz.de/Rechtsanwaeltin-Beate-Bahner/!5675404/
- ↑ Seite 24 Eilantrag