AGW-Werte (Arbeitsplatzgrenzwert) sind gesetzlich geregelte Grenzwerte aus dem Bereich des Arbeitsschutzes. U.a. werden von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe toxikologisch abgeleitete Werte vom Bundesarbeitsminister in den Rang dieses gesetzlichen Grenzwertes erhoben. Die Messung erfolgt in der Luft. Zur Bestimmung des AGW-Wertes wird der inhalative Pfad berücksichtigt, auf die Möglichkeit der Aufnahme der Substanz über die Haut (Hautresorption) wird hingewiesen.

Die AGW-Werte sind in der TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) aufgelistet, die seit dem 01.01.2005 die MAK-Werte ersetzen. AGW-Werte existieren für Stoffe, die eine toxische Wirkung haben können.

Krebserregende Stoffe werden nicht mit AGW-Werten belegt, sondern sind über die TRKWerte (Technische Richtkonzentrationen) geregelt. Mit den ebenfalls rechtlich verbindlichen TRK-Werten wird die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, die nach Stand der Technik erreicht werden kann, definiert. Hier greift im Wesentlichen das „Minimierungsgebot“, das Toxikologen für Kanzerogene fordern.

Der Geltungsbereich für AGW-Werte ist wie folgt definiert:

  • auf den Arbeitsplatz beschränkt
  • auf die Aufnahme über den Luftpfad beschränkt
  • Exposition für nicht mehr als acht Stunden pro Tag
  • durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden

Bei Einhaltung der AGW-Werte soll unter diesen Bedingungen im Allgemeinen die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt werden.

Für eine Gefährdungsabschätzung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ist der AGWWert nur sehr bedingt geeignet. Die normale Bevölkerung setzt sich nicht nur aus Arbeitnehmern zusammen, es gibt auch empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Schwangere, Kinder, chronisch Kranke und alte Menschen. Üblicherweise ist die Exposition gegenüber Umweltchemikalien über 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche und über ein ganzes Leben (70 Jahre) anzunehmen.

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