Diskussion:Vaginasticks
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Version vom 9. Februar 2016, 17:03 Uhr von Abrax (Diskussion | Beiträge)
Muss noch überprüft werden:
Rechtliches
Definitionsgemäß sind Vaginasticks als Medizinprodukt anzusehen. Diese dürfen nach § 6 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes Deutschland nur in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn diese vorher entsprechend geprüft wurden und mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind.
Abrax (Diskussion) 12:55, 9. Feb. 2016 (CET)
Vertrieb erfolgt über deutsche Portale chinesischer Internetseiten: http://german.alibaba.com/product-free/tongkat-ajimat-madura-tight-clean-vaginal--137025214.html
Die Sticks dürften hier nicht verkehrsfähig sein.
Abrax (Diskussion) 18:03, 9. Feb. 2016 (CET)