Die Feldkraftmaschine (FKM) ist eine gescheiterte Erfindung des Kaufmanns Heinz Volker Wenz aus Frankfurt am Main zur Erzeugung nutzbarer Energie aus dem "Quanten-Vakuum" bzw "gebundene Magnetenergie".

Zur physikalisch unmögliche Erfindung wurden gutgläubige Anleger gewonnen um in die Erfindung zu investieren. Laut Staatsanwaltschaft Frankfurt verloren sie ihre Einlagen.

Funktionsprinzip

Die FKM ist den zahlreichen Erfindungen eines "Magnetmotors" zuzuordnen, die bislang alle gescheitert sind.

Beworben wurde die Feldkraftmaschine unter anderem mit den Worten:

..Die Feldkraftmaschine basiert auf Permanentmagneten und dient als Energiekonverter, der die Wirkung eines Magnetkraftfeldes effizient in mechanische Energie umsetzt...Der Feldmodulator ist eine sehr dünne Scheibe mit komplexer Struktur, der sich zwischen den abstoßenden Magneten befindet.
Der Feldmodulator moduliert die Permanentmagnete in ihrer äußeren Wirkungs-Stärke. Für diesen Vorgang ist kein allzu großer Energieaufwand nötig. Werden die positiven abstoßenden Felder der Permanentmagnete durch das negative anziehende Feld des Feldmodulators neutralisiert, so befindet sich das gesamte System im notwendigen Gleichgewicht als Grundzustand.
Diese Neutralisation wird aufgehoben, wenn der Feldmodulator kinematisch zu einer Position außerhalb der Feldbatterien bewegt oder in stationärer Position zwischen den Feldbatterien auf Transparenz geschaltet wird. Durch diese Schaltung wird die abstoßende Wirkung der Feldbatterien freigegeben und es entsteht der Felddruck, der über das Pleuel, verbunden mit der Kurbelwelle, die Rotationsenergie generiert.

Heinz Volker Wenz

Der deutsche Kaufmann Heinz Wenz ist Inhaber und geschäftsführer der Firma IEM Nova. In der Freie Energie - Szene wird Wenz als Professor tituliert.

Prozess wegen Betrug gegen

 
Anlagewerbung für Perpetuum Mobile Feldkraftmaschine

Laut Artikel in der Frankfurter Neuen Presse soll Wenz Geldanleger um rund 400 000 Euro geschädigt haben, was zu einem Prpzess vor dem Landgericht Frankfurt führte. Der Anklage zufolge ließ sich von zahlreichen Anlegern das Geld auszahlen, um seine Erfindung technisch weiterentwickeln und in Serie herstellen lassen zu können. Den Opfern habe er Renditen von bis zu 1200 Prozent versprochen. In Wirklichkeit aber leistete er sich laut Staatsanwaltschaft davon Luxusartikel wie beispielsweise einen Sportwagen.[1]

Patentanmeldung

  • EP1676353 A1 (CN101084619A, WO2005020412A1, WO2005020412B1, Anmeldenummer EP20040764052), Veröffentlichungsdatum 5. Juli 2006, Eingetragen am 12. Aug. 2004. Erfinder Heinz Volker Wenz

Quellennachweise