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Johann Grander (geboren am 24. April 1930) ist ein österreichischer (Tirol) Unternehmer aus der Gegend von Kitzbühel, Esoteriker, ehemaliger Tankstellenpächter und Sonderling, bekannt über die Vermarktung von Produkten (Grander-Wasser) die dazu geeignet sein sollen anderes Wasser in seinen Eigenschaften positiv zu beeinflussen ohne direkt mit diesem Wasser in kontakt zu treten. Wie er diese "Wasserbelebung" genau durchführt, ist das Geheimnis des Tirolers der angibt die Volksschule nach 7 Jahren verlassen zu haben und keinerlei Kenntnis auf den Gebieten der Chemie oder Physik nachweisen kann.

Das Grander Familienunternehmen Vertrieb für Original Grander(R) Technologie” (U.V.O.) macht einen Jahresumsatz von etwa 13 Millionen Euro, indem sie zu Verkaufszwecken wahrheitswidrig angebliche positive Eigenschaften des eigenen Produkts Granderwassers bewirbt.

Grander Wasser

Mit so genanntem Informationswasser gefüllte und kommerziell vertriebene Metallzylinder werden dabei in Kontakt mit vorbeifliessendem Wasser gebracht. Dadurch soll das Wasser in seiner „Struktur“ verändert werden und besondere, nicht näher beschriebene Eigenschaften und Fähigkeiten erlangen. Angeblich soll auch ein Glas mit Grander-Wasser durch solche Informationsübertragung das Wasser in einem danebenstehenden Glas so verändern können, dass es wiederum die Eigenschaften von Grander-Wasser bekommen soll.

Grander gibt an, die Anweisungen zur Entwicklung des Grander-Wassers von Gott bekommen zu haben.

Hinweise für die Wirksamkeit zum Grander Wasser gibt es nicht. Verbraucherschützer und Wissenschaftler haben mehrfach auf die Wirkungslosigkeit hingewiesen, auch sind bereits Gerichtsurteile wegen „Irreführung der Konsumenten“ ergangen.

Im dem Verfahren 4 R 1/06f urteilte das Oberlandesgericht Wien am 17. August 2006 fest, dass die Bezeichnung „aus dem Esoterik-Milieu stammender, parawissenschaftlicher Unfug“ für Granderwasser sachlich begründet ist, ebenso wie der Vorwurf, dass „Menschen, die an gefährlichen Krankheiten wie etwa Borreliose oder Krebs leiden, möglicherweise leichtgläubig auf dringend notwendige medizinische Behandlung verzichten und auf die Wirkung des Wunderwassers vertrauen“.

In der Schweiz ist es seit 1999 verboten, mit einer therapeutischen Wirkung des Wassers zu werben. Wasser gilt auch in Deutschland als Lebensmittel und darf nach dem LFGB-Gesetz (Lebensmittel- und Futtergesetzbuch) nicht mit unbelegten gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. Im Jahr 2005 wurde in Neuseeland die Vertriebsfirma für Grander-Wasser zu einer Strafe und zu Schadenersatz von umgerechnet 72.000 € verurteilt. Die Richterin im Verfahren bezeichnete die entsprechenden Produkte als Quacksalberei und Pseudowissenschaft.

Auf der Website Granders sind mittlerweile alle Behauptungen, die eine therapeutische Wirkung des Wassers versprechen, entfernt worden.

Mit wissenschaftlicher Methodik durchgeführte Untersuchungen bestätigen keine der von Grander behaupteten Wirkungen. Marko Heckel und Peter Heinig vom Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung in Golm bei Potsdam überprüften die Eigenschaften von Wasser vor und hinter einem Grander-Zylinder und konnten keinen Unterschied feststellen.

Bisherige Erklärungsversuche über die Wirkungsweise werden von Kritikern als beliebige Anhäufung pseudowissenschaftlicher Begriffe gesehen. Diese Erklärungsversuche dienen nur dem Zweck, Unwissenden etwas glaubhaft zu machen, das so nicht existiert.

Freie Energie Forschung

Grander hat einige Magnetmotoren erfunden, die ihre Energie aus sogenannter freier Energie gewinnen sollen aber aus unbekannten Gründen nicht unters Volk gebracht werden könnten [1] [2].

Literatur

  • Felsch, H. (o. J.): Annäherung an das Wasserrätsel anhand der Grander®-Technologie. Broschüre der Granderfirma
  • Faißner, K. (2000): Diplomarbeit zur Grander-Wasserbelebung. Frohnleiten

Weblinks

Quellennachweis