Stevia
Stevia rebaudina (Süß- oder Honigkraut, Süßblatt) ist eine mehrjährige, krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütengewäche (Asteraceae). Die Stevia-Pflanze enthält u.a. ein sehr süß schmeckendes Glycosid, Steviosid, was in vielen Ländern zu ihrer Verwendung als kohlenhydratfreien Zuckerersatz führte.
Inhaltsstoffe
Steviosid ist ein Glycosid des Diterpens Steviol. Die Stevia-Blätter enthalten zehn bislang entdeckte Süßstoffe, wobei Steviosid fast immer den größten Anteil darstellt. Steviosid ist in der Reinform ein feines, hellgelbliches bis weißes Pulver, ähnlich wie Puderzucker.[1].
Die Süßkraft von Steviosid ist mit Schwankungen von ca. 70-fach bis zu 450-fach um ein Vielfaches höher als von Rohrzucker. Zur Unbedenklichkeit von Stevia liegt eine Vielzahl unterschiedlicher Studien vor, von denen laut WHO keine Hinweise auf eine mutagene (erbgutverändernde) Wirkung vorliegen. Allerdings zeigten Tierversuche eine geringfügige subchronische Toxizität bei Mäusen, Hamstern und Ratten. Weiterhin zeigte sich eine signifikante Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit bei männlichen Ratten. Allerdings wenden Kritiker der Studie ein, dass dies durch extrem hohe Dosen (mehr als die Hälfte des Körpergewichts) herbeigeführt wurde.[2]
Rechtliche Situation
Die Pflanze Stevia und deren getrockneten Blätter unterliegen der Novel-Food-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten) und ist EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen, weil der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) in einer Stellungnahme vom 17. Juni 1999 erklärt hat, dass die Sicherheitsstudien zu Steviosid bisher nicht ausreichten, um eine Unbedenklichkeit zu belegen.[3] Produkte aus der Pflanze Stevia rebaudiana fallen als neuartiges Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Food Verordnung)[4][5].
In einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern, vor allem Japan, Südkorea und Brasilien sowie in der Schweiz hingegen darf Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln offiziell als Süßungsmittel zugesetzt werden. In den USA darf Stevia nur als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden.
Nach Erkenntnissen aus neueren Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 14. April 2010 wurde mittlerweile bewiesen, dass Stevia weder genotoxisch noch krebserregend ist und auch keine negativen Auswirkung auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen hat.[6][7][8] Steviosid ist als Lebensmittelzusatzstoff (E 960) seit Dezember 2011 in der EU zugelassen.[9]
Verwendung
Süßstoff
Stevia findet zur kohelnhydratarmen Süßung von Lebensmitteln Verwendung. Einige Süßstoffe auf Stevia-Basis werden jedoch mit Füllstoffen wie zum Beispiel Maltodextrin gestreckt. Dieses ist dem Steviol mit einem Volumenanteil bis zu 97% enthalten. [10][11] Maltodextrin ist ein wasserlösliches Kohlenhydratgemisch, das durch Hydrolyse von Stärke (Poly-α-glucose) hergestellt wird und unter anderem im Ausdauersport als Energieträger Verwendung findet sowie einen hohen glycämischen Index hat. Steviol hat eine sehr große Süßkraft, sodass zur Süßung von Nahrungsmitteln nur sehr geringe Mengen ausreichen.
Aufgrund von Verbraucherbeschwerden hat Verbraucherzentrale Bundesverband am 24. Februar 2012 hat einen der Anbieter abgemahnt. Eine formlose Unterlassungerklärung, das beanstandete Produkt nach der Aufbrauchfrist nicht mehr im bisherigen Design auf den Markt zu bringen, hat der Anbieter am 27. März 2012 abgegeben.[11]
Nahrungsergänzungsmittel und in der Pseudomedizin
Da dem Rohrzucker neben seinen wissenschaftlich erwiesenen gesundheitlichen Gefahren seitens der Pseudomedizin allerhand andere Gesundheitsrisiken wie z.B. Entkalkung von Zähnen und Knochen, Magenschleimhautentzündungen, Vitamin B-Mangel, Hyperaktivität bei Kindern, Schwächung des Immunsystems, Krebs, Akne, Depressionen, Herzinfarkt, Kolitis und Kinderlähmung zugewiesen werden, wird der Stevia-Pflanze als natürliches und kalorienfreies Süßungsmittel eine übermäßige Bedeutung für die Gesundheit nachgesagt. Daneben wird mit diversen Heilwirkungen geworben, wie die Förderung der Verdauung, Harmonisierung des Blutdrucks, Bekämpfung von Müdigkeit und Erschöpfung, Abbau von Übergewicht, Bekämpfung von Pilzbefall (Candidose), Normalisierung des Blutzuckerspiegels bei Diabetikern und als Mittel gegen Zahnprobleme. Stevia soll auch, äußerlich angewendet, die Haut und Haare jugendlich schön zu erhalten, Schuppen und Akne bekämpfen.[12]
All diese verschiedenen Verheißungen sind wissenschaftlich nicht belegt.
Weblinks
- Jens Lubbadeh: Stevia, Zucker, Honig und Co.: Süße Sünden Spiegel online, 26. Juni 2013
- Berit Uhlmann: Wundersüße ohne Wunder Süddeutsche Zeitung, 5. März 2013
- Burkhard Straßmann: Das große Süßen Zeit online, 17. November 2008
Quellenverzeichnis
- ↑ http://de.wikipedia.org/wiki/Steviosid
- ↑ http://www.zeit.de/2008/47/DOS-Stevia
- ↑ http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:061:0014:0014:DE:PDF
- ↑ http://web.archive.org/web/20120131160654/http://www.bfr.bund.de/cm/343/suesse_blaetter_von_stevia_rebaudiana.pdf
- ↑ Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission zu Stevia Rebaudiana Bertoni Pflanzen und Blätter
- ↑ http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/ans100414.htm
- ↑ http://www.efsa.europa.eu/de/scdocs/scdoc/1537.htm
- ↑ Böhm Sonja: Etablierung von in-vitro Methoden zur Bestimmung des endokrinen Potentials von Fremdstoffen (PDF, 2.5 MB) (Dissertation, Kaiserslautern 2002)
- ↑ http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:295:0205:0211:DE:PDF
- ↑ http://www.steviakaufen.com/blog/verbraucherzentrale-mahnt-nevella-stevia-ab-318
- ↑ 11,0 11,1 http://www.lebensmittelklarheit.de/produkte/nevella-tafelsuesse-mit-stevia
- ↑ http://www.eco-world.de/service/news/archiv/1678/index.html