2 Lämmer als Frischzellenspender (Quelle DPA)

Die Frischzellentherapie (Zellular-Therapie, Organo-Therapieoder oder Siccatherapie) ist eine Methode der Alternativmedizin, bei der Extrakte von Tieren zu therapeutischen Zwecken einem Patienten injiziert werden.

Unter verschiedenen Bezeichnungen und Modifikationen ist seit den 1930iger Jahren die Frischzellen- bzw. Siccatherapie vor allem im dt.-sprachigen Raum bekannt geworden. Sie wird auch als Organo(Bio)therapie, Zytoplasmatische (Zell-)Therapie oder Zelltherapie nach Niehans bezeichnet.

Entwickler und Begründer der Methode war der schweizer Arzt Dr. Paul Niehans (1882-1971), der vor der Implementierung dieser Methode als Chirurg und Endokrinologe tätig war. Er gründete in der Schweiz die La Prairie Clinic in Montreux, in der er Krebspatienten operierte und diese nachträglich mit Frischzellen behandelte. Angeblich wurden mit dieser Therapieform bisher 65.000 Patienten behandelt, darunter auch Papst Pius XII und Pablo Picasso.

Die Methode hat sich mittlerweile u.a. nach Mexico ausgebreitet, wo sie in der Quacksalber-Hochburg Tijuana an der US-amerikanischen Grenze u.a. im American Biologics-Mexico Research Hospital angeboten wird. In den USA wird sie im Hospital Santa Monica als alternative Krebstherapie angepriesen und ein Dr. Wolfram Kuhnau generiert sich in den Vereinigten Staaten als wahrer Nachfolger der Niehans'schen Zelltherapie (CA 1991).

Verschiedene Varianten der Frischzelltherapie

Die von Niehans eingeführte Methode umfasst drei Varianten. Die Frischzellmethode bedeutet die Übertragung von Zellmaterial vom Spendertier direkt auf den Menschen. Bei der Eiszellmethode gewinnt man Gewebe vom Spendertier und tiefgefriert dieses vor der Applikation beim Menschen. Die Trockenzellmethode wiederum ist eine kontrollierte Gefriertrocknung der aus dem Tier gewonnen Zellen mit schonender Zellkonservierung (= Lyophilisation) mit nachfolgender Abfüllung unter Vakuum in eine Spritzampulle. Die letztere Methode ist die am häufigsten gebräuchlichste (Hoepke 1974).

Abweichend von dem oben beschriebenen Verfahren werden auch manchmal getrocknete oder eingefrorene Zellpräparate gegeben. Ebenfalls möglich ist die Einnahme der Zellen in Tablettenform.

Ziel der Frischzellentherapien

Zu Beginn der Entwicklung der Frischzellentherapie gingen die Befürworter davon aus, dass die entnommenen tierischen Zellen, die in der Regel aus (Schafs-)Föten stammten, sich im menschlichen Organismus eingliedern und beschädigte Zellen ersetzen würden. Diese Theorie entpuppte sich schnell als unhaltbar, weil jedes körperfremde Material vom menschlichen Immunsystem sofort angegriffen und zerstört bzw. verdaut wird. Als dies jedermann klar wurde, schwenkten die Befürworter auf eine andere Begründung um. Nun sollten es nicht mehr die Zellen, sondern in ihnen enthaltene Substrate und Enzyme sein, die eine heilsame Wirkung erbringen sollten (Oepen 1994). Man behauptete damals sogar, das Altern mit Frischzellen besiegen zu können (Block 1978).

Wer war und ist im Geschäft?

Frischzell-Sanatorien gab es seit Beginn der Frischzellentherapie. Sie warben mit Kuren gegen 'Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen'. Im Schwarzwald-Sanatorium Obertal wurde aus Rinderthymus das Präparat ThymOsand hergestellt, mit dem man angeblich jede Allergie in den Griff bekommen sollte (Geesing 1989). Zur Erstbehandlung wurden 15-20 Injektionen verabreicht, ferner 10 Injektionen nach 5-6 Monaten.

Im Handel waren verschiedene Präparate wie Organ-Seren der Firma Wiedemann, die durch Immunisierung von Kaninchen mit menschlichem Gewebsantigen von Organen junger Unfallopfer gewonnen wurden. Die Seren wurden entlang der Wirbelsäule tief injiziert, um gegen das Altern zu wirken.

Das Produkt AF 2 aus dem Extrakt von Milz und Leber von Schafembryonen wurde als 'immunmodulierende und immunrestorative Biomoleküle' angepriesen, um Krebs zu behandeln.

Chondroprotektiva, die aus tierischen Brustrippenknorpeln und rotem Knochenmark sowie aus Rinderlunge und Trachealknorpeln hergestellt wurden, kamen unter der Bezeichnung Arumalon> und Arteparon in den Verkehr.

Die Zulassung des aus Gangliosidgemischen von Rinderhirnen erzeugten und 1985 in den Verkehr gebrachten Cronassial, dass zur 'unterstützenden Behandlung nach Bandscheibenoperationen' angepriesen wurde, wurde 1989 durch das dt. Bundesgesundheitsamtes wegen massiver Nebenwirkungen entzogen. Es waren bei 20 von 14.000 bis dato behandelten Personen ein Guillan-Barré-Syndrom aufgetreten.

Bei den biomolekularen Therapien der Firma vitOrgan handelte es sich um Präparate aus verschiedenen Organen von Rindern und Schweinen. Die Neygeront-Vitalkapseln sollten 'gezielt auf die Zellatmung und den Zellstoffwechsel der besonders beanspruchten Organe und Gewebe' einwirken. Für das Produkt NeyTumorin fehlten jegliche Wirksamkeitsnachweise, es gelangte aber trotzdem in den Arzneimittelverkehr (Oepen 1994).

Eine weitere Gruppe, die sog. Organotherapeutika, stellten die Thymus-Peptid-Präparate dar. Sie wurden in der Onkologie und Rheumatologie eingesetzt.

Kälberblut-Injektionen, die vom bekannten Münchner Sportarzt und Orthopäden Dr. H.W. Müller-Wohlfahrt als Fitmacher bei Ski-Sportlern eingesetzt wurden, zeigten die enge Verknüpfung von Szene-Ärzten und Quacksalberszene Anfang der 1990iger Jahre.

Die Original Organ-Gewebe-Ultrafiltrate der Firma Cytobiopharm GmbH wurden als 'Lebensmittel aus juvenilen Organen und Geweben vom Lamm und vom Kalb' in den Verkehr gebracht. Dieser juristische Trick erlaubte es der Firma, das Arzneimittelgesetz zu umgehen, denn diese Produkte können als Nahrungsergänzung analog wie Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Dass dabei das Heilmittelwerberecht tangiert ist, das eine Bewerbung von Lebensmitteln mit medizinischen Attributen untersagt, ist dabei zunächst nebensächlich.

Die Augsburger Firma Med-Vita stellt Hirn- und Leberextrakte als Lebensmittel (Trinkampullen) her und bringt auf diesem Weg Frischzellenprodukte in den freien Handel. Sie liefert sie direkt an Ärzte aus, die sie u.a. bei Kindern anwenden.

Massive Nebenwirkungen durch Frischzellen

Wie bereits oben angedeutet, sind die Frischzellenprodukte alles andere als harmlos. Vor allem jene, die in Form von intramuskulären Injektionen verabreicht werden, bergen viele Gefahren. Es werden auf diese Weise nichtmenschliche Fremdzellen in den Organismus verbracht, der auf diese Allergene auf unterschiedliche Weise reagieren kann. Besonders gefürchtet sind allergische Reaktionen vom Soforttyp, es kommen aber auch immer wieder verzögert auftretende, allergische Reaktionen vor. Es kommt immer wieder zum Guillan-Barré-Syndrom, eine Erkrankung, die in Form einer Polyradikuloneuritis die Nerven der Rückenmarkswurzeln beschädigt und mit aufsteigendem Verlauf bis hin zur vollständigen motorischen Lähmung mit bestehenden, ziehenden Schmerzen führen kann.

Todesfälle nach Zelltherapie wurden schon vielfach beschrieben. Die ersten Fallbeschreibungen wurden in den 1950iger Jahren publiziert.

Rietschel (1955) berichtete als erster über die Ergebnisse einer Umfrage unter 179 Klinikleitern hinsichtlich der Nebenwirkungen der Zellulartherapie. Es antworteten ihm 139 Ärzte, wobei 35 Klinikleiter Nebenwirkungen der Methode gesehen hatten. Dabei hatten diese Ärzte einen Überblick über insgesamt 80 Behandlungszwischenfälle, von denen 30 tödlich ausgegangen waren, darunter 24 mit Frischzellen und 6 mit Trockenzellen behandelte Patienten. Am häufigsten kam es zu Glutealabzessen, die sich bis zur Sepsis ausweiteten. Es folgten Herzinfarkte als zweithäufigste Komplikation, massive allergische Schockreaktionen, Magenblutungen und Leberzirrhose. Aufgrund dieser erschreckenden Erfahrungen lehnte Rietschel (1955) die Frischzelltherapie unbedingt ab.

Jellinger und Seitelberger (1958) beschrieben das Schicksal eines 51jährigen Mannes, der sich über 1.5 Jahre hinweg von einem Neurologen insgesamt sieben Injektionen lypophilisierter Hirntrockenzellen hatte spritzen lassen. 22 Tage nach der letzten Injektion wurde er wegen Halbseitenschwäche und Lähmungserscheinungen in die Universitätsklinik Wien aufgenommen, wo er nach einem fulminant zunehmenden Krankheitsverlauf innerhalb von 10 Wochen nach der letzten Frischzelleninjektion starb.

Schopper und Kössling vom Pathologisch-Bakteriologischen Institut der Städtischen Krankenanstalten in Darmstadt beschrieben den Fall eines 45jährigen männlichen Allergikers, der 12 Stunden nach Injektion eines Trockenzellpräparates Schüttelfrost, Fieber und Durchfälle entwickelte. Bereits bei der nachfolgenden Klinikaufnahme war er bewusstlos und verstarb 33 Stunden nach der Injektion an den Folgen eines Herz-Kreislaufversagens.

Auch aus Frankreich kamen vereinzelt Fallbeschreibungen über Nebenwirkungen unter der Zelltherapie nach Niehans. So berichteten Marteau et al. (1982) vom Hopital de la Salpetriere (Paris) über einen 65jährigen Patienten, der nach Frischzellentherapie eine Gelenkentzündung entwickelte.

Seyfert et al. (1985) beschrieben den Fall einer 45jährigen Frau, die einen Tag nach einer tiefen, subkutanen Injektion mit Niehans-Sicca-Suspensionen (gefriergetrocknete, konservierte Organzellen von Schafsfeten) anläßlich von Rückenschmerzen eine über 10 Tage anhaltende ausgeprägte lokale Gewebsentzündung mit Schüttelfrost und drei Wochen später Nervenausfallserscheinungen in denBeinen bis zum Rippenbogen mit Blasen- und Mastdarminkontinenz, Gleichgewichtsstörungen und Sehminderung bis Erblindung auf einem Auge entwickelte. Noch 20 Monate nach dieser Frischzellenkur wies die Patientin schwere Visus- und Gesichtsfeldeinschränkungen auf und hatte weiterhin Gehschwierigkeiten.

De Ridder et al. (1987) berichteten über zwei Patientinnen, die 30 bzw. 14 Tage nach einer Frischzellentherapie mit schockgefrorenen Zellen an den Folgen einer Immunkomplexvaskulitis bzw. einer perivenösen Leukoenzephalopathie verstarben. Einige Jahre später beschrieben Bohl et al. (1989 und 1994) fünf Todesfälle, die nach Sicca-, Frischzell- bzw. Organlysattherapie aufgetreten waren. Die Patienten waren an Leukoenzephalopathie, Sepsis, Landry-Paralyse, Kammerflimmern und toxisch-allergischem Schock im Verlauf von 2-45 Tagen nach Therapie verstorben.

Die Behauptung der Frischzellen-Anhänger wie auch von Dr. Niehans selbst, dass seine Methode absolut ungefährlich und gut verträglich sei, kann deshalb in den Bereich der Propaganda und der Fabeln verwiesen werden. Die Frischzellentherapie ist eine gefährliche und bis heute nicht mit einem Wirksamkeitsnachweis versehene Rosskur, die den Patienten zum Teil tödlich verlaufenden Nebenwirkungen aussetzen kann.

Werbung mit unlauteren Aussagen

Das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken hat in einem Beschluss vom 18.12.1998 die Wettbewerbsaussage 'Frischzellen-Vitalität statt Altersheim!' untersagt, da sie den Eindruck erweckt, dass für die Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit Frischzellen nötig seien, was aber nicht nachweislich der Fall ist.

Die Frischzellentherapie hält sich mit juristischen Kniffen

Ursprünglich war die Frischzellentherapie durch die Frischzellenverordnung (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Herstellung von Arzneimitteln) vom 4. März 1997 verboten worden (Seehofer). Dies geschah in der Folge des BSE-Skandals, weil befürchtet worden war, dass Prionen durch die Hirnextrakte von Rindern übertragen werden könnten.

Gegen diese Verordnung zogen ärztliche Befürworter der Frischzelltherapie, die ihre Präparate selbst herstellten, vor Gericht und gewannen. Es handelte sich dabei um

  • einen Arzt für Allgemeinmedizin, der 1991 eine Privatklinik über, in der schon seit 1977 schwerpunktmäßig Frischzellenbehandlungen durchgeführt werden. In der Klinik mit 60 Betten werden 53 Angestellte beschäftigt. Der Umsatz beruht zu mehr als der Hälfte auf der Frischzellenbehandlung; die Anzahl der Patienten ist rückläufig.
  • eine Ärztin, die von ihrem Vater ein Sanatorium mit 45 Betten übernahm, das seit 1951 Frischzellenbehandlungen anbietet. Sie beschäftigt 41 Angestellte und erwirtschaftet ihren Gewinn fast ausschließlich durch Frischzellenbehandlungen.
  • einen Niedergelassenen, der die Frischzellen-Therapie seit 1968 anwendet. Er beschäftigt vier Personen und arbeitet mit einem Kurhotel zusammen. Die Anzahl der Patienten und die Gewinne sind rückläufig.
  • einen Facharzt für Urologie. Er leitet seit 1980 eine Klinik mit 42 Betten und 29 Angestellten, die auf Frischzellen-Therapie spezialisiert ist und hiermit mehr als drei Viertel ihres Umsatzes erzielt.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 16. Februar 2000 (Az. 1 BvR 420/97), dass die strittigen Vorschriften der vom Bund erlassenen Frischzellenverordnung nichtig seien, weil der Erlass der Verordnung nicht rechtmäßig gewesen sei. Es stünde nicht der Bundesregierung, sondern vielmehr den Regierungen der einzelnen deutschen Bundesländer zu, im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenz ('Medizin ist Ländersache') ein Verbot der Frischzellentherapie auszusprechen. Der Bund sei über das Arzneimittelgesetz lediglich in der Lage, die Zulassung von Fertigarzneimitteln zu regulieren. Da es sich bei den einzeln zubereiteten Frischzellenprodukten, die an den Kliniken der klagenden Ärzte individuell hergestellt und eingesetzt würden, aber nicht um Fertigarzneimittel handele, wäre ein Verbot der Therapie bzw. ein Verbot der dafür notwendigen Herstellung außerhalb der Regulationskompetenz der Bundesregierung.

Die Verordnung hatte die Anwendung von Frischzellen generell untersagt und damit auch ihre direkte Herstellung und Anwendung am Menschen. Das BvErG hat dies für nichtig erklärt und den Ärzten erlaubt, Frischzellenpräparate herzustellen und anzuwenden, solange sie diese nicht aus der Hand geben, sondern selbst in ihrer Klinik oder Praxis verwenden. Das Bundesverfassungsgericht hob also dieses Verbot aus formalen Gründen wieder auf, nicht weil sich an den wissenschaftlichen Grundlagen irgendetwas geändert hätte sondern weil Ärzten nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG befugt sind die Herstellung solcher Arzneimittel zu regeln, die sie selbst zur Anwendung bei eigenen Patienten herstellen [1]. Allerdings bleibt das Verbot der Herstellung und des Vertriebes von Frischzellenpräparaten im Sinne von Fertigarzneimitteln, die man auf Rezept in jeder Apotheke kaufen konnte und was seit 1987 besteht, weiterhin in Kraft.

Obwohl die Gesundheitsministerien bzw. die Gesundheitsminister der dt. Bundesländer nun am Zuge wären, im Rahmen von Einzelverordnungen die Anwendung der nebenwirkungsbehafteten Frischzellentherapie zu untersagen (was rechtlich durchaus legitim wäre), ist bis heute in diesem Bereich nicht eine einzige deutsche Landesregierung aktiv geworden. Offenbar ist die interne Lobby der wenigen an den Frischzellen exzellent verdienenen Privatärzte noch kraftvoll genug, um über die jeweiligen Parteien ausreichend Einfluss auszuüben. Es wäre aber hoch an der Zeit, dieser Scharlatanerie unter ärztlichem Deckmantel den Hahn endgültig zuzudrehen.

Weblinks

Quellennachweise


  • Bohl JRE, Goebel HH, Pötsch L, Esinger W, Walther G, Mattern R, Merkel KH: Komplikationen nach Zelltherapie. Z Rechtsmed, 103, 1-20, 1989
  • Bohl JRE, Goebel HH, Pötsch L, Walther G, Mattern R: Zelltherapie und ihre Gefahren. Fortschr Med, 112, 261-265, 1994
  • Block S: Sieg über das Altern - Frischzellentherapie heute. Econ Verlag, Düsseldorf, 1978
  • CA: Unproven methods of cancer management: fresh cell therapy. CA-A Cancer J Clin, 41, 126-128, 1991
  • De Ridder M, Dienemann D, Dißmann W, Goebel HH, Merkel KH, Meuth M, Stein H: Zwei Todesfälle nach Zelltherapie. Dtsch Med Wschr, 112, 1006-1009, 1987
  • Geesing H: Allergie-Stop. So findet Ihr Abwehrsystem die richtigen Antworten auf die Umwelt. Mit Allergie-Suchtdiät. Herbig Gesundheitsratgeber, München, S.142, 1989li>
  • Hoepke H: Frischzellentherapie. Med Klin, 69, 1764, 1974
  • Jellinger K, Seitelberger F: Akute tödliche Entmarkungs-Encephalitis nach wiederholten Hirntrockenzellen-Injektionen. Klin Wschr, 36, 437-441, 1958
  • Marteau R, Serdaru M, Mallecourt J, Giroux C: Polyradiculonevrite apres injections de cellules fraiches. La Nouvelle Presse Medicale, 11, 865-866, 1982
  • Oepen I: Organo-Biotherapie: Zelltherapie in neuem Gewand. Fortschr Med, 112, 255-256, 1994
  • Rietschel HG: Zwischenfälle bei der Zellulartherapie. Med Klin, Nr.43, 1823-1826, 1955
  • Schopper W, Kössling FK: Anaphylaktischer Schock und hyperergische Allergie nach Penicillin-, Omnacillin- und Trockenzellinjektion. Nr.44, 2308-2314
Dieser Text ist ganz oder teilweise von Paralex übernommen