Solidargemeinschaft
Solidargemeinschaft (auch freie Solidargemeinschaft) bezeichnet in Deutschland Vereine oder sonstige Organisationen, die Mitgliedern oder zahlenden Kunden versicherungesähnliche Dienstleistungen anbieten wie gesetzliche oder private Krankenkassen. Die Vereine basieren auf dem Prinzip einer Solidarität und sehen sich als Alternative für herkömmliche Krankenkasse. Nach Angaben des Deutschlandfunks sollen mit Stand von 2019 in Deutschland 20.000 Menschen Dienste von Solidargemeinschaften in Anspruch nehmen.[1] Eine staatliche Anerkennung als Ersatz für eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht bei Solidargemeinschaften nicht. Das heisst: die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft entspricht nicht den Ansprüchen einer Versicherungspflicht in Deutschland.
Solidargemeinschaften geben als einen Grund für angebliche Vorteile einer Abwendung von herkömmlichen Krankenkassen zu Gunsten von Solidargemeinschaften die mögliche Erstattung von Behandlungskosten alternativmedizinischer und pseudomedizinischer Methoden an, auch wenn für diese kein wissenschaftlicher Nachweis einer Eignung vorliegt. Solidargemeinschaften richten sich daher an Menschen, die der modernen, evidenzbasierten Medizin gegenüber kritisch eingestellt sind. Auch sollen Mitgliedschaften in Solidargemeinschaften zu Kosteneinsparungen seitens der Kunden führen.
Seit 2007/2009 (GKV-WSG) gibt es in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht. Mitglieder sowohl der gesetzlichen Krankenkassen, noch die der privaten Krankenversicherungen dürfen diese einfach verlassen, etwa um Mitglied einer Solidargemeinschaft zu werden. Solidargemeinschaften setzen deswegen teilweise auf illegale Methoden, um herkömmliche Versicherungen verlassen zu können. Beliebt ist die Empfehlung sich in Deutschland abzumelden und den Pass abzugeben. Bei einigen der Solidargemeinschaften ist eine Nähe zu den Reichsbürgerbewegung zu beobachten.
Neben den eigentlichen Solidargemeinschaften existiert in Deutschland auch der Verein Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen – Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen e.V., kurz BASSG, welcher sich für eine staatliche Anerkennung als "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" als drittes Krankenversicherungsmodell in Deutschland einsetzt. 2011 führt die Samarita Solidargemeinschaft e.V. nach eigenen Angaben einen Musterprozess, in dem sie für die rechtliche Anerkennung als „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ streitet. Gegen die abschlägige Entscheidung des Sozialgerichts München vom 4. Januar 2013 (AZ: S 3 KR 291/11) wurde Berufung beim Bayer. Landessozialgericht unter dem Az.: L 4 KR 27/13 eingelegt, diese wurde jedoch am 9. Juni 2015 zurückgewiesen. Die Revision vor dem Bundessozialgericht wurde jedoch, wegen "grundsätzlicher Bedeutung" zugelassen. Die gegen das Urteil des LSG dann eingelegte Revision wurde vom 12. Senat des Bundessozialgerichts mit Beschluss vom 18. April 2017 (B 12 KR 18/15 R) wegen unzureichender Begründung als unzulässig verworfen. Hiergegen und gegen die vorinstanzlichen Entscheidungen ist Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 1 BvR 2062/17).
Unterschiede zu gesetzlichen und privaten Krankenkassen (Deutschland)
Im Gegensatz zu Mitgliedern in gesetzlichen und privaten Krankenkassen haben Kunden oder Mitglieder von Solidargemeinschaften keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen im Gesundheitsbereich. Es fehlt ein verbindlicher Leistungskatalog. Die bekannt gewordenen Solidargemeinschaften mit ihren meist kleinen Mitgliedzahlen (weit unter 1000 Mitglieder) können rein wirtschaftlich an einem einzigen schweren und teuren Krankheitsfall eines Mitglieds zahlungsunfähig werden. Daher gibt es bei Solidargemeinschaften auch Regelungen für die Erstattung nur eines bestimmten festgelegten Zuwendungsrahmens pro Mitglied.
Ein weiterer Unterschied betrifft das Recht auf Aufnahme in einer Solidargemeinschaft. Während das Recht auf Aufnahme in eine der herkömmlichen Krankenversicherungen in Deutschland gesetzlich geregelt ist, hängt die Aufnahme in eine der Solidargemeinschaften von einer individuellen Entscheidung ab. So verlangt beispielsweise die Solidago eine vorherige Aufnahme in eine regionale Gruppe und ihre Zustimmung. Das neue Mitglied soll dann auch in Zukunft weiter in Verbindung mit dieser Gruppe bleiben. Innerhalb dieser Gruppe kommt es dabei auch zum Informationsaustausch über Krankheitsfälle innerhalb der Gruppe und zu einer sozialen Kontrolle des Verhaltens der Mitglieder. Die Samarita Solidargemeinschaft setzt für die Aufnahme ein erfolgreiches persönliches Aufnahmegespräch voraus. Über neue Mitglieder befindet somit ein Aufnahmebeirat.
Solidargemeinschaften erwarten in Einzelfall von solventen Mitgliedern im Falle hoher Kosten auch den Zugriff auf eigenes Vermögen und nicht nur auf einen vereinbarten Anteil am Einkommen.
Das Recht auf Teilnahme an Sozialwahlen existiert im Bereich der Solidargemeinschaften nicht.
Bekannte Solidargemeinschaften in Deutschland
- Samarita Solidargemeinschaft e.V.
- Solidago
- Artabana
- Solidarkunst[2]
- Glückskäfer[3]
- Neue Deutsche Gesundheitskasse/NeuDeutsche Gesundheitskasse bzw Deutsche Gesundheitskasse von Peter Fitzek. Die inzwischen zerschlagene NeuDeutsche Gesundheitskasse (NDGK) verstand sich als „Unterstützerkasse“. Vorstandsvorsitzender der NDGK ist Peter Fitzek, Anhänger der Reichsbürgerbewegung und selbsternannter König eines Königreich Deutschland. Mitglieder können „bewusste“ und gesunde Menschen werden; kranken Menschen wird vor ihrem Eintritt empfohlen, an einem „Gesundheitsseminar“ des Lichtzentrums Wittenberg teilzunehmen.[4] Die NDGK erstattet den Besuch von Heilpraktikern und von kostenlosen Gesundheitsschulungen des Lichtzentrums Wittenberg.[5] Zukünftig ist geplant, die freie Auswahl eines Arztes oder Heilpraktikers einzuschränken, indem eine Liste von Ärzten und Heilpraktikern erstellt werden soll, die im Sinne der NDGK und damit Fitzeks Vorstellungen von Gesundheit arbeiten. Da Fitzek offensichtlich Anhänger von Ryke Geerd Hamers Germanischer Neuer Medizin ist, könnte dies entsprechende gesundheitliche Konsequenzen haben.
So heißt es auch in den Vertragsbedingungen der NDGK: "Die Kosten für Krebsbehandlungen im Sinne der Schulmedizin sowie Organtransplantationen, Impfungen und deren Folgekosten werden nur in Ausnahmefällen erstattet. Voraussetzung zur Unterstützungsleistungsgewährung bei Krankenhausgeburten ist der Besuch des Seminars "Entwicklungsgesetze des Lebens"."[6]
Vertragsgegenstand ist ferner ein Fragebogen, der u.a. folgende unwissenschaftliche, z.T. gefährliche Behandlungsmethoden abfragt und damit vertraglich festlegt:[7]:*Welche Therapie wunschen Sie im Falle der Diagnostizierung einer Krebserkrankung?
- schulmedizinische Behandlung (Chemotherapie, Bestrahlung, Operation)
- homöopathische Behandlung
- Osteopathische Behandlung
- andere Heilpraktikerbehandlungsart
- Behandlung nach Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM)
- Therapie in einem alternativen Krebsbehandlungszentrum
- Geistheilung
- Eigenbehandlung in Selbstverantwortung
- Behandlung durch einen Geistlichen Ihres Glaubens
- Welche Behandlung wünschen Sie im Falle der Diagnose eines bevorstehenden Organversagens mit angeratener Organtransplantation (was im Behandlungsfalle dann auch eine Bluttransfusion mit sich bringen wurde)?
- Organtransplantation mit Bluttransfusion
- Organtransplantation ohne Bluttransfusion
- Abwarten und Ernahrungs- und Lebensweise umstellen
- Abwarten und eventuell ein Sterben in Kauf nehmen
- Geistheilung durch einen angeratenen Heiler
- Therapie in Eigenbehandlung
- Behandlung durch einen Geistlichen Ihres Glaubens
- Behandlung in einem alternativen Behandlungszentrum, ohne die durch den Arzt angeratene Organtransplantation
Mit Verfügung vom 1. Dezember 2010 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Peter Fitzek als Betreiber der "NeuDeutschen Gesundheitskasse" (vormals: "Der Gesundheitsfond") das Betreiben des Versicherungsgeschäfts und hat die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Fitzek ist damit verpflichtet, Mitglieder der NDGK auf deren Wunsch unverzüglich aus den bestehenden Mitgliedsverträgen zu entlassen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sämtliche zum 1. Juli 2011 noch bestehenden "Mitgliedsverträge" spätestens mit Wirkung zum 13. August 2011 zu beenden.[8] Seitdem wird die NDGK nicht als eine der Versicherungsaufsicht unterliegende Krankenversicherung, sondern lediglich als Unterstützerkasse betrieben. 2012 bestellte die BAFIN einen Rechtsanwalt als Abwickler der "Versicherungsgeschäfte" von Peter Fitzek.[9]xbr>Mit seiner inzwischen geschlossenen "NeuDeutschen Gesundheitskasse" soll Fitzek zwischen Juni 2009 und Juli 2011 ingesamt 360 000 Euro eingenommen haben.[10]
Siehe auch
Weblinks
Quellennachweise
- ↑ https://www.deutschlandfunkkultur.de/solidargemeinschaften-ohne-rechtsanspruch-eine-alternative.990.de.html?dram:article_id=420001
- ↑ http://www.solidarkunst.de
- ↑ https://www.glueckskaeferfreunde.de
- ↑ http://www.ndgk.de/index.php/fragen-und-antworten.html
- ↑ (http://www.ndgk.de/index.php/leistungskatalog.html)
- ↑ http://www.ndgk.de/tl_files/ndgk/antrag/2011-07-15_NDGK-Antrag_inkl%20Leerseite.pdf Seite 9
- ↑ http://www.ndgk.de/tl_files/ndgk/antrag/2011-07-15_NDGK-Antrag_inkl%20Leerseite.pdf, Seite 10 f
- ↑ http://www.bafin.de/SharedDocs/Mitteilungen/DE/Verbraucher/VM__Unerlaubte/vm__101206__fitzek.html
- ↑ http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2012/vm_120302_neudeutsche_gesundheit.html
- ↑ http://www.sueddeutsche.de/panorama/demokratie-kritiker-peter-fitzek-aus-wittenberg-koenig-von-deutschland-drohen-fuenf-jahre-haft-1.2218734