Echinacea

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Echinacea purpurea

Echinacea (E. angustifolia, purpurea, pallidae) ist der Name eines Heilmittel, das Presssäfte oder Extrakte aus der Pflanze Echinacea angustifolia, E. purpurea oder E. pallida (Sonnenhut) enthält und zur Immunstimulation oder vorbeugend gegen Erkältungen und andere Infektionskrankheiten beworben wird. Es gibt wenig seriöse Hinweise auf eine Wirksamkeit. Die Anwendung von Echinacea-Präparaten erfolgt in der Alternativmedizin oftmals nach Stellung der umstrittenen Verdachtsdiagnose einer angenommenen Immunschwäche.

Der Sonnenhut (Echinacea spec.) stammt aus einer Pflanzenfamilie der Korbblütengewächse (Asteraceae), aus der Gattung der Sonnenhüte, die hauptsächlich aus Nordamerika stammt, aber auch in geringerem Umfang in Europa (Deutschland, Italien, ehemaliges Jugoslawien, Niederlande, Schweiz) kultiviert wird. Zu medizinischen Zwecken wird die Wurzel (Radix) des schmalblättrigen Sonnenhuts (Echinacea angustifolia) und des blassfarbenen schmalblättrigen Sonnenhuts (Echinacea pallida) verwendet. Die Pflanzen sehen für den Laien ähnlich aus, unterscheiden sich aber hinsichtlich Größe und Struktur.

Echinacea angustifolia ist eine bis zu 60 cm hoch werdende Staude mit einfach oder mehrfach verzweigtem Stengel sowie lanzettartigen, ganzrandigen, höckrig-rauhhaarigen Blättern. Ihre Blütenkörbchen sind abstehend und weisen 2-4 cm lange, weiße, rosa oder purpurfarbene Zungenblüten auf. Der Pollen ist gelb. Der E. angustifolia nahezu optisch gleich ist Echinacea purpurea L. Moench, die aber keine Alkamide produziert.

Echinacea pallida ist zwar ebenfalls ein Strauch, wächst mit 100 cm aber deutlich höher. Die Blätter sind gleichartig, aber die Blütenkörbchen weisen hängende 4-9 cm lange, weiße, rosa oder purpurfarbene Zungenblüten auf. Ihr Pollen ist weiß.[1]

Echinacae als 'Immunstimulanz'

Die medizinische Anwendung ist etwas unterschiedlich. Echinacea angustifolia sowie Echinacea purpurea werden zur Unterstützung und Förderung der Abwehrkräfte, insbesondere bei Erkältungskrankheiten im Hals-, Nasen- und Rachenraum sowie als 'Umstimmungsmittel' bei Grippe verwendet wie auch zur Behandlung entzündlicher oder eitriger Verletzungen, bei Ulcus cruris (offenem Bein), Herpes simplex, Phlegmonen. Zusätzlich wird es bei Kopfschmerzen, Stoffwechselerkrankungen oder als Antiseptikum eingesetzt. Echinacea pallida wird demgegenüber nur zur unterstützenden Therapie bei grippeartigen Infekten empfohlen (Wichtl 1996).

Umsatz allein in Deutschland geht in die Millionen

Eine ganze Reihe von Pharmafirmen sind am Geschäft mit Auszügen, Presssäften oder Zubereitungen, die Echinacea-Beimengungen enthalten, beteiligt. Wie zu erwarten, tummeln sich neben der aus der Szene der Anthroposophie stammenden Firma Heel auch Firmen wie Nestmann, Hevert, Pflüger und größere Generika-Anbieter wie Stada und Ratiopharm in diesem Geschäftsfeld. Diese Firmen bieten diese pflanzlichen Heilmittel, die gemäß des deutschen Arzneimittelrechts noch einige Jahre keinen Wirksamkeitsnachweis erbringen müssen, über die Apotheken an.

In der von der Gelben-Liste (www.gelbe-liste.de) publizierten Negativliste von Arzneimitteln, die diese Einstufung mangels Wirksamkeitsnachweis erhalten haben, wurden in diesem Jahr ECHINACEA COMP. S Amp. AMP von Biologische Heilmittel Heel GmbH sowie ECHINACEA COMPLEX Ampullen INJ von Weber & Weber GmbH & Co. KG genannt. Dies illustriert, wie bereitwillig der deutsche Gesetzgeber fragwürdige Wundermittel unter dem Deckmäntelchen des Arzneimittelgesetzes in den Verkehr gelangen lässt. Wie unten dargelegt wird, haben Echinacea-Produkte keinen glaubhaften Nachweis einer Wirksamkeit, befinden sich aber ohne Wirksamkeitsnachweis im Verkehr und trotz bestehender Negativ-Einstufung werden sie weiter verkauft.

Wirksamkeit von Echinacea bis heute unbewiesen

Echinacea-Extrakte werden als vorgebliche Stärkung der Körperabwehr zur unterstützenden Behandlung rezidivierender Infekte im Bereich der Atemwege beziehungsweise bei grippeartigen Infekten angeboten. Das Arzneimittelkursbuch der Herausgeber des Arznei-Telegramm stufte die als 'Immunmodulatoren' (früher als 'Immunstimulanzien') bezeichneten Extrakte aus Echinacea purpurea (ECHINACIN u.a.) und Echinacea pallida (ECHINACEA-RATIOPHARM u.a.) als Produkte mit einem zweifelhaftes Therapieprinzip ein (Arzneimittelkursbuch 2002/2003).

Wirksamkeitsnachweis von Echinacea-Produkten gibt es überwiegend in der deutschsprachigen Fachliteratur, wobei diese - welch Zufall - in der Regel von jenen Firmen gesponsort wurden, die durch den Verkauf Echinacea-haltiger Produkte Geld verdienen. Hier liegt der Verdacht nahe, dass die Firmen Gefälligkeitsstudien organisierten und sich einschlägigen universitäten Sachverstand kauften, um nach außen hin den Eindruck seriöser Forschung zu erwecken.

Die Qualität dieser Studien ist jedoch überwiegend so drittklassig, dass sie der kritischen Nachprüfung im nicht-europäischen oder US-amerikanischen Ausland nicht standhält. So prüften Barrett et al. (2002) in einer aktuellen Untersuchung an insgesamt 148 Patienten die angebliche Wirksamkeit einer Kapselzubereitung aus dem Kraut (25%) und der Wurzel (25%) von Echinacea purpurea sowie der Wurzel (50%) von Echinacea angustifolia. Die Versuchspersonen nahmen an einer randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten Studie teil und nahmen 6 g dieser Dosis beginnend am ersten Tag einer Erkältungserkrankung sowie 3 g täglich an jedem weiteren Tag bis maximal 10 Tage lang ein. Die Echinacea-behandelten Patienten schnitten nicht signifikant unterschiedlich zu den nur mit Placebo behandelten Kontrollpersonen ab. Es brachen unter Echinacea (n=4) mehr Personen die Studie vorzeitig ab als unter Placebo (n=2). Die Dauer der Erkältungskrankheit war unter Placebo 5,75 Tage, unter Echinace sogar 6,27 Tage (p > 0,05) und die Schwere der klinischen Symptome war in beiden Gruppen gleich. Die Autoren bewerteten den Wirksamkeitsnachweis für Echinacea als negativ und kamen zu dem Schluss, dass die Ergebnisse keinen Anhalt dafür bieten würden, dass Echinacea in der Behandlung von Erkältungssymptomen vorteilhaft sei.

1998 wurde eine Studie zur vorbeugenden Wirkung von Echinacea veröffentlicht: 302 Teilnehmer erhielten über zwölf Wochen zweimal täglich einen alkoholischen Wurzelextrakt von Echinacea purpurea oder Echinacea angustifolia oder ein Scheinmedikament. Die Wissenschaftler werteten aus, wie viel Zeit bis zum ersten Infekt der oberen Atemwege vergeht und wie viele Erkältungen überhaupt auftraten. Ergebnis: Zwischen den drei Gruppen war kein Unterschied feststellbar.[2]

Neben- und Wechselwirkungen

Dem Patienten wird durch Anbieter von Echinacea-Produkten immer wieder der falsche Eindruck vermittelt, dass Echinacea eine nebenwirkungsfreie Arznei sei. Dem ist nachgewiesenermaßen nicht so. Im 'Netzwerk der gegenseitigen Information' des Arznei-Telegramm sind sowohl für Echinacea-Presssäfte wie auch -Extrakte oder -Injektionslösungen zum Teil erhebliche Nebenwirkungen verzeichnet worden. Insgesamt 54 Einzelberichte sind vorhanden, in denen Echinacea zu unerwünschten Wirkungen führte, die von Verschlechterung der Befindlichkeit, Husten, Atemnot, Hautausschlägen, Blutdruckschwankungen, Blutbildveränderungen, Muskelschwund bis hin zu sehr ernsten Erkrankungen wie schwerer allergischer bzw. anaphylaktischer Schock reichten. Besonders schwere Nebenwirkungen traten vor allem bei den Injektionslösungen auf.

Einigen Bestandteilen von Echinacea werden immunstimulierende Effekte zugeschrieben. Doch hier warnt die schwedische Arzneimittelbehörde wegen unzureichender Belege für die Sicherheit. Sollte ein immunstimulierender Mechanismus bestehen, ist vor allem bei längerer Einnahme eine Beeinträchtigung des Immunsystems zu befürchten. Echinacea-haltige Präparate durfen nicht zur Vorbeugung von Erkältungskrankheiten oder Infektionen verwendet werden (Arznei-Telegramm 2002).

Patienten mit systemischen Erkrankungen wie AIDS oder Allergie sollen keine Echinacea-Produkte einnehmen (Arznei-Telegramm 2002). Über die besondere Gefährdung von Atopikern durch schwerwiegende Unverträglichkeitsreaktionen wie Anaphylaxie und akute Asthmaanfälle berichtete das Arzneitelegramm ebenfalls im Jahr 2002. Dies mag darauf beruhen, dass man bei Patienten mit Atopie trotz fehlender Einnahme von Echinacea bereits eine Sensibilisierung gegen Echinacea-Antigene im Prick-Test feststellen kann.[3]

Während der Schwangerschaft sollten Echinacea-Produkte ebenfalls nicht eingenommen werden, auch wenn bisher in einer klinischen Studie[4] unter 206 Schwangeren, die Echinacea während der Schwangerschaft eingenommen hatten (darunter 112 im ersten Schwangerschaftsdrittel) im Vergleich zu einer ebenso großen Kontrollgruppe eine erhöhte Fehlbildungsrate der Neugeborenen nachweisbar war. Kindern und Jugendlichen sollte man Echinacea-Produkte vorsichtshalber ebensowenig verabreichen, weil hier bis heute keine gesicherten Erkenntnisse für eine Wirksamkeit vorliegen.

Wechselwirkungen zwischen Echinacea-Produkten und anderen Arzneimitteln sind nicht auszuschließen. So weißt Tumova (2000) darauf hin, dass Fertigarzneimittel wie Warfarin, MAO-Inhibitoren, Phenelzinsulphat oder Phenytoin nicht gleichzeitig mit Echinacea eingenommen werden sollten, weil die Pflanzenextrakte die Ausscheidung bzw. den Abbau der Arzneimittel in der Leber hemmen können. Dies kann zu Organschäden führen.

Insofern können die Äußerungen der ehemaligen deutschen Kommission E, eine für die Einstufung von Naturheilmitteln gemäß des Arzneimittelgesetzes zuständig war, nur als fahrlässig bezeichnet werden. Man stufte in der Kommission noch im Jahre 1996 Echinacea als eine Pflanze ein, die keine Nebenwirkungen zeige. Es ist allerdings nichts Neues, dass die Kommission E eine von Interessenvertretern einschlägigen "Naturheilkunde-Pharmafirmen" dominierte Einrichtung war, die dazu implementiert wurde, fragwürdigen Heilmethoden ohne Wirksamkeitsnachweis mit juristischem Deckmäntelchen die Tore weiter geöffnet zu halten.

Echinacea-Hersteller Madaus geht gegen Kritiker vor

Die Biologin Andrea Kamphuis (2001) veröffentlichte in der vergleichsweise auflagenschwachen Vereinszeitschrift Skeptiker, vierteljährlich herausgegeben von der Gesellschaft zur Wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (www.gwup.org), in der 2. Ausgabe 2001 einen Artikel [5], der die brauen Vergangenheit des Unternahmens Madaus Pharma im Dritten Reich u.a. anhand von Echinacea zum Gegenstand hatte. Madaus Pharma, immer noch im Bereich des Vertriebs homöopathischer Mittel, Echinacea-Produkte, Mistelzubereitungen sowie neuerdings auch im Nahrungsergänzungsbereich aktiv, ist ein pharmazeutisches Unternehmen, dass sich bis heute seiner Beteiligung im Dritten Reich so schämt, dass die Journalisten, die darüber berichten, sofort unter juristischen Beschuss nimmt.

Dies mag aus Marketingsicht nicht unbegründet sein, denn immerhin saßen im Nürnberger Ärzteprozess auch Vertreter von Madaus Pharma auf der Anklagebank. Aufgrund von Tierversuchen der Firma Madaus zur Behandlung von Phosphorbrandbomben-Wunden mit einem Tetrachlorkohlenstoff und Echinacea-Präparaten hatte ein KZ-Arzt in Buchenwald 1943 grausame Versuche an fünf Insassen vorgenommen. Für diese Menschenversuche ist die Firma selbst nicht direkt verantwortlich, aber wenn der Firmengründer Hans Madaus die SS damals nicht auf diese Tierversuche aufmerksam gemacht hätte, wäre es nicht zur Fortführung der Versuche in Buchenwald gekommen. Ein Dr. Friedrich Koch, Leiter des Madau'schen Biologischen Instituts, der die Tierversuche ursprünglich vorgenommen hatte, hatte 1944 von den Menschenversuchen erfahren und daraufhin ein Manuskript bei einer Fachzeitschrift eingereicht, um sich die wissenschaftliche Priorität zu sichern. Ein Massensterilisationsvorhaben der Nazis mit Pflanzensaft aus Echinacea, den Dr. Gerhard Madaus und Dr. Koch an Ratten und anderen Tieren geprüft hatten, blieb im Planungsstadium stecken, da die Pflanze damals in Deutschland nur mühsam zu kultivieren war und sich weitere, von der SS bei Madaus in Auftrag gegebene Tierversuche zu lange hinzogen (Matthiesen 2002). Da die Verquickung Dr. Gerhard Madaus weder in der eigenen Firmenchronik noch in Dissertationsschriften von Firmenmitarbeitern der heute in Köln operierenden Madaus AG erwähnt ist, sollte man auf das Selbstverständnis der Firma kurz eingehen.

Eine der Ursachen für diese fragwürdige Haltung scheint der Umstand zu sein, dass sich der heutige Madaus-Vorstand nicht als direkter Nachfolger der im Dritten Reich agierenden Firma Madaus empfindet. Nach Matthiesen (2002) erklärte der Vorstand der Madaus AG gegenüber der Kölner Stadtrevue im November 2001, dass die Firma Dr. Madaus & Co. nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet worden sei. Rechtsnachfolgerin sei der Volkseigene Betrieb (VEB) Arzneimittelwerke Dresden geworden. Den Wiederaufbau in Köln hätten die Brüder des ehemaligen Firmengründers Gerhard Madaus, nämlich Friedemund und Hans Madaus, im Jahre 1947 begonnen.

Frau Kamphuis wurde vor der Veröffentlichung ihres Artikels "Sonnenhut in Buchenwald" durch Madaus Pharma abgemahnt und aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Mit dieser Taktik sollte nicht nur die Publikation im Skeptiker, sondern auch in einer größeren Tageszeitung verhindert werden. Eigentliches Motiv für diese Aktion dürfte die schlechte finanzielle Situation der Firma Madaus seit 2001 gewesen sein. Die Firma hatte erfolglos über Jahre versucht, Mistelprodukte und Echinacea-Produkte in den USA auf den Markt zu bekommen. Die US-Gesundheitsbehörde FDA stuft jedoch die Beimengung von Echinacea-Zubereitungen in Lebensmitteln so ein, dass das Endprodukt zum zulassungspflichtigen Arzneimittel wird. Deshalb scheiterte Madaus mehrfach, solche Produkte in den USA zu platzieren. Man wechselte in letzter Zeit in den Sektor diätetischer Lebensmittel zu medizinischen Zwecken, um wenigstens in Deutschland, das eine viel laxere Rechtslage in diesem Bereich toleriert, Umsätze zu generieren. Auch drohte Madaus eine Firmenübernahme im Jahr 2002, bei der eine schlechte Presse zu schlechtem Image geführt hätte. Offenbar versuchte man in der Marketingabteilung, diese negativen Schlagzeilen durch Einschüchterungsversuche zu vermeiden. Ein solches Verhalten ist leider die Regel in der Szene der "Naturheilkunde-Pharmafirmen".

Schadensfälle: Vor allem Injektionslösungen führen zu teilweise erheblichen Nebenwirkungen. Gefährdet sind Atopiker/Allergiker sowie Patienten mit AIDS/HIV oder anderen chronischen Krankheiten. Wechselwirkungen mit Monosubstanz-Arzneien sind möglich.

Fazit: Nutzlos, unwirksam und mit Neben/-Wechselwirkungen behaftet.

Quellennachweise

  1. Wichtl M: Teedrogen und Phytopharmaka. Wiss. Verlagsgesell., Stuttgart, 191-198, 1996
  2. Ronald B. Turner, Donald K. Riker, J. David Gangemi. Ineffectiveness of Echinacea for Prevention of Experimental Rhinovirus Colds. Antimicrobial Agents and Chemotherapy, June 2000, Seiten 1708-1709, Vol. 44, No. 6. [1]
  3. Mullins RJ, Heddle R: Adverse reactions associated with echinacea: the australian experience. Ann Allergy Asthma Immunol, 88, 42-51, 2002
  4. Gallo M, Sarkar M, Au W, Pietrzak K, Comas B, Smith M, Jaeger TV, Einarson A, Koren G: Pregnancy outcome following gestational exposure to echinacea: a prospective controlled study. Arch Intern Med, 160, 3141-3143, 2000
  5. Kamphuis A: Sonnenhut in Buchenwald. Alternativmedizinische Forschungsprojekte und Menschenversuche im 'Dritten Reich'. Skeptiker, 14, 52-64, 2001

Literatur

  • Arzneimittelkursbuch 2002/03: A.V.I. Berlin, 1508-1509, 2002
  • Arznei-Telegramm: blitz-a-t: NEUE STUDIE: ECHINACEA-EXTRAKT BEI ERKÄLTUNG OHNE NUTZEN. 17.12.2002
  • Kamphuis A: Sonnenhut in Buchenwald. Alternativmedizinische Forschungsprojekte und Menschenversuche im 'Dritten Reich'. Skeptiker, 14, 52-64, 2001
  • Matthiesen S: Madaus im 'Dritten Reich'. Einschüchterungsversuche gegen Veröffentlichung. Skeptiker, 15, 18-19, 2002
  • Mullins RJ, Heddle R: Adverse reactions associated with echinacea: the australian experience. Ann Allergy Asthma Immunol, 88, 42-51, 2002
  • Tumova L: Interactions between herbal medicines and drugs. Ceska Slov Farm, 49, 162-167, 2002
  • Wichtl M: Teedrogen und Phytopharmaka. Wiss. Verlagsgesell., Stuttgart, 191-198, 1996
  • Barrett B, Brown R, Rakel D, Mundt M, Bone K, Barlow S, Ewers T. Echinacea for treating the common cold: a randomized trial., Ann Intern Med. 2010 Dec 21;153(12):769-77
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