Unrichtige Gesundheitszeugnisse für Impfgegner und Atemmaskenverweigerer
Version vom 19. Juni 2020, 18:34 Uhr von Abrax (Diskussion | Beiträge)
Impfunfähigkeits-Bescheinigungen sind ärztliche Atteste nach §§ 20 Abs. 6 und 21 IfSG (Infektionsschutzgesetz), die besagen, dass ein Patient aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann. Zumeist werden Impfunfähigkeits-Bescheinigungen für Kinder ausgestellt. Wird ein solches Schreiben von einem Arzt ausgestellt, dürfen damit auch ungeimpfte Kinder in Deutschland in Schulen und Kitas.