Mindart
mindart ist der Name einer Esoterikzeitschrift, von der im Oktober 2014 die erste und einzige Ausgabe erschien. Im Selbstverständnis bezeichnete sich die Zeitschrift als "das neue Magazin für Selbstverbesserer und Weltverbesserer". Herausgeber war die Berliner adviqo Aktiengesellschaft,[1] die Redaktionsleitung hatte Nicolas Flessa (geb. 1978). Die Erstausgabe ließ ein geplantes Themenspektrum von Veganismus, Yoga, Astrologie und Parapsychologie erkennen. Ende 2014 wurde auf der Homepage der Zeitschrift mitgeteilt, dass es keine zweite Ausgabe geben werde.[2]
Nach Ansicht des Berliner Tagesspiegels verbreitete mindart teilweise "gedruckte Gehirnwäsche", beispielsweise in einem Beitrag von Rüdiger Dahlke.[3] Telepolis (Heise) schrieb im November 2014: "Herausgekommen ist ein als journalistisches Produkt getarntes Werbemagazin im grün-alternativen Anstrich. Die mangelnde Distanz zwischen Redaktion und Anzeigenabteilung ist offensichtlich und zeigt, dass die nach außen hin so konsumkritische esoterisch-alternative Bewegung durchkommerzialisiert ist wie der Rest der Gesellschaft auch."[4]
Adviqo AG
Die herausgebende adviqo AG ist ein typisches Unternehmen auf dem deutschen Esoterikmarkt. Die drei Hauptgesellschafter der adviqo sind Risikokapitalfonds. Adviqo gibt auf seiner Homepage an, sich speziell an Frauen zu richten. Zum Angebot gehören AstroTV, Viversum und das Lebensberatungsportal Questico. Aufsichtsratsvorsitzender Klaus Lechner war zuvor in der Mobilfunkbranche tätig.
Die Firma adviqo weist bei ihren Angeboten darauf hin, "dass kostenpflichtige Dienste vom Kunden in Anspruch genommen werden, deren Grundlagen und Wirkungen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft und Technik nicht immer erweislich sind, sondern nur einer inneren Überzeugung, einem dahingehenden Glauben oder einer irrationalen, für Dritte nicht nachvollziehbaren Haltung des Kunden und des Beraters oder des Seminaranbieters entsprechen können."[5]
Weblinks
- Webauftritt von mindart
- Bernd Harder: “mindart” und Mindfuck, Vegetarismus und Dahlke. GWUP-Blog, 13. Oktober 2014
- Silvio Duwe: Die Esoterik- und "Alternativmedizin"-Szene nutzt Polit-Promis, um die eigene Seriosität zu steigern - Politiker als Werbeträger für Scharlatanerie. Telepolis, 16. November 2014
Quellennachweise
- ↑ adviqo AG, Zimmerstraße 68, D-10117 Berlin
- ↑ Zitat von www.mindart-magazin.de, Aufruf am 19. Januar 2015: Liebe Leserinnen und Leser der mindart, liebe Interessenten an unserem Magazin, leider müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass mindart in dieser Form nicht weitergeführt wird. Die angekündigte 2. Ausgabe wird nicht wie geplant im Handel erscheinen. Die Redaktion bedankt sich für drei außergewöhnliche Monate des Austauschs und der Inspiration. Wir wünschen Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und glückliches neues Jahr und hoffen, dass Sie die Autoren und porträtierten Personen aus unserer 1. Ausgabe in guter Erinnerung behalten. Mit herzlichen Grüßen, Ihre mindart-Redaktion
- ↑ Tatjana Kerschbaumer: Wie gedruckte Gehirnwäsche. Der Tagesspiegel, 12. Oktober 2014 Zitat daraus: Das Problem ist nur: „mindart“ kommt streckenweise nicht entspannt-esoterisch daher, sondern wie gedruckte Gehirnwäsche. Zum Beispiel wenn Ruediger Dahlke auf sechs Seiten Fleisch und Milchprodukte regelrecht verdammen darf, um anschließend „Pseudo-Argumente gegen Vegan“ zu entkräften: Da wird Fleischkonsum schon einmal wortwörtlich mit der inquisitorischen Hexenverbrennung verglichen. Dahlke ist zwar promovierter Mediziner mit breiter Fanbase, aber durchaus umstritten. Er propagiert auch, dass Krebspatienten keine festen Mahlzeiten zu sich nehmen, sondern auf „Lichtnahrung“ umsteigen sollen. Kollegen brandmarken seine Ansichten als „hochgefährlichen Irrsinn“.
- ↑ Silvio Duwe: Die Esoterik- und "Alternativmedizin"-Szene nutzt Polit-Promis, um die eigene Seriosität zu steigern - Politiker als Werbeträger für Scharlatanerie. Telepolis, 16. November 2014
- ↑ Die Formulierung entstammt einem Urteil des Bundesgerichtshofes zu einem Streitfall über die Zahlung einer Vergütung für "Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen" (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - III ZR 87/10).