Anthocyane
Anthocyane sind in der Natur weit verbreitete Pflanzenfarbstoffe die im alternativmedizinischen Beeich als Nahrungsergänzungsmittel mit hohen antioxidativen Eigenschaften und zahlreichen gesundheitsfördernden Wirkungen beworben und z.B. als Preiselbeer- oder Rotweinextrakt in Kapselform angeboten werden.
Vorkommen
Anthocyane kommen in allen Zellen landlebender Pflanzen vor, besonders in Blüten und Früchten mit roter, violetter, blauer oder blauschwarzer Färbung sowie in den Blättern von Varietäten verschiedener Baumarten (Z.B. Blutbuche, Bluthasel).
Chemische Eigenschaften
Anthocyane sind sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe. Chemisch handelt es sich um Flavonoide. Es sind etwa 250 Anthocyane bekannt.
Verwendung in der Lebensmittelindustrie
Anthocyane werden als Lebensmittelzusatzstoff sind unter der E-Nummer 163 EU-weit ohne Höchstmengenbeschränkung für Lebensmittel zugelassen. Sie werden vor allem zum Färben von Süßwaren, Marmelade, Konfitüre, Obstkonserven oder Speiseeis verwendet.
Anthocyane als Nahrungsergänzungsmittel
Anthozyane werde mit der normalen täglichen Nahrungsaufnahme aufgenommen. Die tägliche Aufnahme von Anthocyanen in Deutschland wird auf durchschnittlich 2,7 mg pro Person geschätzt (Schwankungsbreite von 0–76 mg). Mit einem Glas Rotwein (100 ml) werden jedoch bereits 24–35 mg aufgenommen, so dass täglicher Rotweinkonsum die Anthocyanaufnahme stark erhöht. Saisonal können Personen mit hohem Obstverzehr (insbesondere von Beeren, roten Trauben und Steinobst) Aufnahmemengen von mehreren hundert Milligramm/Tag erreichen [1].
Die Bioverfügbarkeit der Anthocyane liegt dabei nur bei etwa 1 bis maximal 5 Prozent. Anthocyane haben antioxidative Wirkung, die die von Vitamin C und Vitamin E, zumindest in vitro, um ein Vielfaches übersteigen kann. Es wird jedoch bezweifelt, dass die Anthocyane auch beim Menschen über die orale Aufnahme diese starke antioxidative Wirkung entfalten können, da die Bioverfügbarkeit schlecht ist. Daher ist auch die Wirkung zusätzlich aufgenommener Anthocyane in Kapselform nicht belegt [2].