Bionic

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Bionic ist der Handelsname für ein pseudomedizinisches Gerät aus dem Bereich der Farblichttherapien der Firma H. Buschkühl GmbH aus Erkrath bei Düsseldorf. Es handelt sich dabei um eine Lampe, die im nahen Infrarotbereich pulsierendes Licht aussendet. Zu diesem in der wissenschaftlichen Medizin nicht verwendeten Gerät existiert keine zitierbare Fachliteratur. Ebenso sind seriös zu nennende Studienergebnisse nicht bekannt.

Das Gerät

Das Gerät besteht aus einer Infrarotlichtquelle mit Handgriff, die 84 Leuchtdioden (LEDs) enthält, und einem Steuergerät, an dem unter anderem die gewünschte Pulsationsfrequenz des Lichts eingestellt wird. Wählbare Frequenzen sind 2,471 Hz, 4,942 Hz, 7,833 Hz, 9,844 Hz, 11,77 Hz, 28 Hz und 80 Hz. Die Intensität der Strahlung wird mit 150 mW/cm2 angegeben, bei einer insgesamt abgegebenen Leistung von 3 W.

Es sind zwei äußerlich ähnliche Versionen erhältlich, Bionic 880 für Therapeuten und Bionic Health Care zur Anwendung durch Privatpersonen. Ein Vorgängermodell trägt die Bezeichnung Acu-Light-Beam 4000. Die Zahl 880 bezieht sich auf die ausgesendete Lichtwellenlänge von 880 nm. Dieser Wert hat keine besondere medizinische Bedeutung, sondern ist eine von mehreren Wellenlängen, für die billige Infrarot-LEDs im Handel sind (eine andere solche Wellenlänge ist z.B. 940-950 nm). Der Preis des Bionic 880 soll 2009 bei 6.400 € gelegen haben.

Die Geräte werden großspurig zur "Ganzkörper-Photon-Anwendung" beworben. Es wird auch auf die Biophotonen Bezug genommen, einem Konzept von Fritz-Albert Popp, dessen Firma mit Hilfe der Regulationsdiagnostik nach Popp und Yan eine Wirksamkeit des Gerätes belegt haben will.[1]

Indikationen

Bezugnahme auf Fritz-Albert Popp
Illegale Werbung mit Erfolgsberichten[2]

Der Hersteller ist in offen zugänglicher Werbung zurückhaltend, was die konkreten Anwendungsmöglichkeiten des Gerätes betrifft. Angedeutet wird die Möglichkeit, damit die Nadeln bei der Akupunktur zu ersetzen (siehe auch: Farbpunktur). Präsentiert werden ferner anekdotische und zur Einschätzung eines medizinischen Nutzens unbrauchbare Erfolgsmeldungen von Kunden.[2] Eine derartige Werbung mit angeblich positiven Krankenberichten ist gesetzeswidrig. Zahlreiche Heilpraktiker und andere Anwender werben mit einer Fülle von Indikationen:

  • Borreliose (siehe auch: Ingo Woitzel)
  • bakterielle und virale Infekte allgemein
  • Bluthochdruck
  • Burn-out-Syndrom
  • Chronisches Erschöpfungssyndrom (CFS)
  • Chronische Erkrankungen allgemein
  • Depression
  • Gewichtsregulierung
  • Herpes Zoster
  • Hyperaktivität
  • Kopfschmerzen, Migräne
  • Krebs und Nachbehandlung von Krebs
  • Nekrosen
  • Raucherentwöhnung
  • Schlafstörungen
  • Schmerzen
  • Wundheilung

siehe auch

Quellen

  1. Schreiben aus Popps Institut vom 22. Juli 2004. Das Schreiben schließt mit den Worten "Alles in allem führte die Behandlung mit dem Bionic-880 zu einer deutlich nachweisbaren und in der Regel sehr positiven Beeinflussung des Regulationszustandes der untersuchten Patienten/Probanden."
  2. 2,0 2,1 http://www.biophoton.de/referenzen.html Abruf am 18. September 2010