Avemar
Avemar ® (auch "Avemar pulvis", abgeleitet von "Ave Maria", gegrüsst sei Maria) ist der Handelsname eines Nahrungsergänzungsmittels, das im Internet auf hunderten von Webseiten zur Behandlung von Krebserkrankungen beworben wird. Es handelt sich dabei nicht um ein zugelassenes Arzneimittel, erst recht nicht um ein Arzneimittel zur Krebsbehandlung.
Avemar wird in Ungarn hergestellt und über ein österreichisches Unternehmen vermarktet (Fresenius Kabi Austria GmbH in Graz). Hersteller Fresenius beschreibt das Produkt als [...] Diätetikum für die adjuvante Ernährungstherapie bei onkologischen Patienten [...] In mehreren osteuropäischen Staaten soll es komplementär als Medizinnahrung bei Tumorerkrankungen eingesetzt werden.
Anfang der neunziger Jahre bezog sich ein Ungar namens Mate Hidvegi auf Ansichten von Albert Szent-Gyorgyi und entwickelte ein Lebensmittel aus fermentierten Weizenkeimen und gab diesem den namen Avemar, dabei auf "Ave MAria" beziehend.
Chemische Zusammensetzung
Avemar enthält den Trockenextrakt aus fermentierten Weizenkeimen (Triticum vulgaris), sowie Hilfsstoffe (Maltose, Fruktose Acesulpham). Wirksam sollen entgykolisierte Polyphenole sein (Benzoquinone) [1]
Genannte Wundereigenschaften
Das Nahrungsergänzungsmittel Avemar soll laut Werbung die agressiv im Internet zu finden ist, entzündungshemmende, antioxidative, immunmodulatorische und krebshemmende Eigenschaften haben. Falls Avemar relevante antioxidative Wirkungen beim Menschen entfaltet, wäre von einer Anwendung bei therapierten Krebspatienten schon desshalb abzuraten, weil bei der Behandlung von Tumoren freie Radikale entstehen sollen, um die Tumorzellen abzutöten. Antioxidantien verringern deshalb den Heilungserfolg mancher Krebstherapien (Chemotherapie/Strahlentherapie).[2].
Als Nahrungsergänzung ist es rechtlich gesehen nicht zur Krebsbehandlung vorgesehen, und darf daher nicht mit einer angeblichen Wirksamkeit bei Krebs beworben werden. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt nicht das Arzneimittelgesetz, sondern die Bestimmungen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches und insbesondere die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht pharmakologisch wirken und damit auf keinen Fall eine arzneiliche oder therapeutische Wirkung haben[3]. Irreführende oder krankheitsbezogene Aussagen sind deshalb, zur deutlichen Unterscheidung von Arzneimitteln, ausdrücklich verboten und können kostenpflichtig abgemahnt werden[4]. Generell sind Nahrungsergänzungsmittel bei ausgewogener Ernährung laut BfR nicht notwendig[5]. Im Sommer 2008 hat die World Cancer Research Fund sich zu Nahrungsergänzungsmittel bei Krebs geäussert und verlautbart, dass Der Nährstoffbedarf sollte ausschließlich durch Lebensmittel gedeckt werden [soll]. Nahrungsergänzungsmittel werden für die Krebsprävention nicht empfohlen[6][7].
Zu den gemachten Angaben zu Avemar gibt es keine seriös veröffentlichten Wirksamkeitsnachweise beim Menschen, die eine Anwendung beim Menschen zur Behandlung von Krebserkrankungen rechtfertigen würden.
Weblinks
- Krebsinformationsdienst zu Nahrungsergänzungsmitteln bei Krebs
- Krebsinformationsdienst zu Nahrungsergänzungsmitteln bei der Krebsbehandlung
Quellennachweise
- ↑ Heimbach JT, Sebestyen G, Semjen G, Kennepo: Safety studies regarding a standardized extract of fermented wheat germ, Int J Toxicol. 2007 May-Jun;26(3):253-9
- ↑ http://www.internisten-im-netz.de/de_news_6_0_386_antioxidanzien-k-nnen-krebs-patienten-schaden.html
- ↑ http://www.bfr.bund.de/cm/276/fragen_und_antworten_zu_nahrungsergaenzungsmitteln.pdf
- ↑ http://www.bfr.bund.de/cd/9142
- ↑ http://www.bfr.bund.de/cd/945
- ↑ http://www.wcrf.org
- ↑ http://www.dietandcancerreport.org