Cystus 052
Cystus 052 ist der Handelsname eines pflanzlichen Medizinprodukts der Firma Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH & Co. KG / TeutoPharma GmbH aus Glandorf (Inhaber Georgios Pandalis)[1], das bis 2010 damit beworben wurde erstaunliche gesundheitliche Wirkungen zu haben, für die jedoch keine Belege vorgelegt wurden und zugelassenen Arzneimitteln vorbehalten wären. Insbesondere wurde Cystus 052 in Pressemitteilungen während der H1N1-Pandemie damit beworben, dass es vor Viren der „Schweinegrippe“ wirke.
Das Medizinprodukt ist nicht als Arzneimittel zugelassen und wird als „Infektblocker Lutschtablette“, Sud und Gurgellösung angeboten. Um nicht in die Nähe kostenintensiv zuzulassener Arzneimittel zu gelangen, wird in der Werbung für Cystus052 darauf verwiesen, dass dieses Medizinprodukt „auf rein physikalisch-chemische Art lokal“ wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte.
Inhaltsstoffe
Das Produkt Cystus 052 soll laut Hersteller Extrakte der Pflanze Cistus incanus (graubehaarte Zistrose) enthalten (Cistus incanus Pandalis®). Weitere Bestandteile des Pflanzenmix sollen Bärlauch, Mistel, Weißdorn, Urbittere Wildgemüse Bockshornklee, Maissirup, Banane, Rote Rüben, Hagebuttenkernöl und Brauner Senf sein.
Behauptungen
In der Werbung für Cystus 052 wird das Medizinprodukt als ein Mittel beschrieben, das „auf rein physikalisch-chemische Art lokal“ wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte. Im Gegensatz dazu wird auf Wirkungen von Polyphenole verwiesen, die das Produkt zu einem biologischen Infektblocker machen würden, das grippale Infekte bekämpfe und dagegen vorbeuge. Wirksam seien die sekundären Pflanzeninhaltsstoffe Ellagitannin und Proanthocyanid sowie Flavonoide. Diese würden Erkältungsviren auf Grund einer eiweißdenaturierenden Gerbwirkung zerstören, Bakterien und Viren "physikalisch weitgehend" binden und so am Eindringen in die Körperzellen hindern ohne sonstige Zellen des Körpers zu schädigen und würden somit das Mittel zu eine antiviralen und antibakteriellen Mittel machen.
In Pressemitteilungen war auch die Rede davon, dass das Produkt Cystus 052 gegen Viren der so genannten "Schweinegrippe" wirke (Cystus052 schützt auch vor Schweinegrippe), ohne dafür einen Beleg zu liefern[2]. Bei einem Aufenthalt in öffentlichen Gebäuden (Schulen, im Kaufhäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln) sollen im Abstand von 60 bis 90 Minuten 1–2 Tabletten gelutscht werden.
Urteil des OVG NRW vom 15.03.2010 in Sachen Cystus 052
Am 15. März 2010 entschied das Oberverwaltungsgericht NRW[3], dass das Produkt Cystus 052 Infektblocker® als ein Arzneimittel einzustufen sei und erst nach einer Zulassung verkehrsfähig sei. Das VG Köln hatte auf Betreiben des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Medizinprodukte Cystus 052 Infektblocker® Tabletten und die Cystus 052® Gurgellösung als Arzneimittel eingestuft. In einer Pressemeldung der TeutoPharma GmbH und der Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH & Co. KG wurde der Beschluss damit kommentiert, dass dies ein "Gerichtlicher Stopp des Influenzaschutzes mit Cystus 052® Infektblocker" sei, und dass es Bürgerinnen und Bürgern erheblich erschwert sei, sich bei viralen Epidemien wirksam zu schützen. Dies sei desshalb verwerflich weil gleichzeitig "unwirksame" und "nebenwirkungsreiche" antivirale Medikamente seit 2005 von den Behörden eingelagert worden seien, und 2009 für über 400 Millionen Euro angekauften Schweinegrippe Impfstoffe nicht von der Bevölkerung akzeptiert worden seien. Pangalis schreckte auch nicht davor zurück Verschwörungstheorien zu bemühen: Die in Deutschland offensichtlich sehr mächtige Pharmaindustrie hat es bislang stets erfolgreich geschafft, ein effektives Konkurrenzprodukt eines mittelständischen Unternehmens am Markt zu behindern oder zu verleumden, hiess es in einem Brief an das pharmakritische Arznei Telegramm aus Berlin. Das at hatte zuvor versucht bei Pangalis sich über die Evidenzlage zu Cystus 052 zu informieren. Statt Belege zum Nutzen erhielt die Redaktion einen Brief der vom Hersteller "Dr. Pandalis Urheimische Medizin" beauftragten Anwaltskanzlei mit der obigen Verschwörungstheorie, der in der aktuellen Ausgabe des unabhängigen Arzneimittelinformationsdienstes dokumentiert ist. Der Pangalis-Anwalt wies auch darauf hin, dass Medizinproduktehersteller nicht verpflichtet seien, etwaige Studienergebnisse zu veröffentlichen. Das Arznei Telegramm kam zu dem Fazit, dass die veröffentlichten randomisierten Studien aus ihrer Sicht weder Nutzen noch Sicherheit der CYSTUS-052-Produkte hinreichend belegten.[4]
Weblinks
- http://www.arznei-telegramm.de/zeit/1003_a.php3
- http://gesundheit.blogger.de/stories/1600330/
- http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/recht/news/2009/11/03/cystus052R-praeparate-sind-arzneimittel.html
- http://www.presseportal.de/pm/78103/1579330/dr_pandalis_urheimische_medizin_gmbh_co_kg
Quellennachweise
- ↑ Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH und Co. KG, Füchtenweg 3, 49219 Glandorf. Internet: www.urheimische-medizin.de
- ↑ siehe Artikel in DAZ 19/2009, S. 78 ff und DAZ 28/2009 S. 44 ff.
- ↑ Az 24 K 4394/08
- ↑ http://www.arznei-telegramm.de/zeit/1003_a.php3