Masernparty
Version vom 19. Dezember 2007, 12:32 Uhr von Rincewind (Diskussion | Beiträge)
Eine Masernparty ist nach Definition der WHO ein klarer Fall von Kindesmisshandlung und erfüllt den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung.
Eine Masernparty ist nach Definition der WHO ein klarer Fall von Kindesmisshandlung und erfüllt den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung.