Post hoc ergo propter hoc
Version vom 17. April 2012, 10:49 Uhr von Halbmond (Diskussion | Beiträge)
Post hoc ergo propter hoc (lateinisch: danach, also deswegen) ist ein logischer Trugschluss, der auf der Annahme beruht, dass zwischen zwei aufeinanderfolgenden Ereignissen ein Kausalzusammenhang besteht. Eine notwendige Bedingung (auf A folgt B) muss nicht zwangsläufig hinreichend sein.
Beispiel
- Udo läuft eine schwarze Katze über den Weg. Udo bricht sich kurze Zeit später das Bein. Daher führt Udo seinen Unfall auf die schwarze Katze zurück.
- Bevor Frauen wahlberechtigt waren, gab es keine Atombomben.
Siehe auch: Cum hoc ergo propter hoc
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