Diskussion:Vibrationstherapie

Aus Psiram
Version vom 1. September 2016, 15:16 Uhr von Abrax (Diskussion | Beiträge) (→‎Uteile)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Uteile

LG Gera - 12 HK O 169/15 - Urt. v. 09.05.16 Die Bewerbung eines Vibrationstrainings - sog. „Power Plate Training“ - mit der Behauptung, dieses sei geeignet, Rückenschmerzen zu lindern resp. zu beseitigen, ist zur Irreführung geeignet, sofern es der Auslobung an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.


LG Berlin - 91 0 43/12 - Urt. v. 14.06.12 Die Werbung eines Fitnessstudios für ein Vibrationstraining auf der Vibrationsplatte "powerplate" derart, dass eine positive Wirkung des Trainings auf die Knochenstabilität sowie die Fitness in Aussicht gestellt und darüber hinaus Erfolge bei der Rückenschmerzprävention resp. der Gewichtsreduktion versprochen werden, ist irreführend, sofern derartige Wirkungsbehauptungen nicht dem Stand gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen.