Xavier Naidoo

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Xavier Kurt Naidoo (geb. 2. Oktober 1971 in Mannheim) ist ein deutscher radikalchristlicher Sänger. Er verfolgt inzwischen eine Solokarriere, war aber früher ein Teil der Musikgruppe Söhne Mannheims, zu deren Gründungsmitgliedern er gehört. Des Weiteren tritt er als Verschwörungstheoretiker und KRR-Anhänger in Erscheinung. Er ist einer der wenigen Prominenten, welche derartige Ansichten öffentlich vertreten und damit eine entsprechende Reichweite haben. Naidoo fiel auch durch schwulenfeindliche Äußerungen auf, wie in seinem Song Wo sind, in dem er Homosexuelle als Kinderschänder bezeichnet.[1] Im Jahr 2014 wurde Naidoo aufgrund dieser Aktivitäten der Satirepreis "Das Goldene Brett" verliehen.[2][3]

Aktivitäten

Naidoo vertritt die üblichen Ansichten der KRR-Bewegung, wonach die Bundesrepublik als Staat nicht existiere. Außerdem vertritt bzw. verbreitet er verschiedene Verschwörungstheorien, wie die um den 11. September 2001 und zu einer Finanzkrise.

Erste größere Beachtung in der KRR-Szene erlangte Naidoo im Oktober 2011 mit seinem Auftritt beim ARD-Morgenmagazin, in dem er sich mit den Worten "...wir sind nicht frei, wir sind immer noch besetzt, Deutschland hat keinen Friedensvertrag und dementsprechend ist Deutschland auch kein echtes Land" äußerte.[4]

Im August 2014 trat Naidoo mit ähnlichen Thesen auf einem Spontankonzert in Mannheim auf einer sogenannten Friedensmahnwache auf. Darüber wurde in der SPIEGEL-Kolumne von Georg Diez berichtet, der auch Naidoos Affinität zu Verschwörungstheorien, Demokratiefeindlichkeit, Nationalismus, Antiamerikanismus und Antikapitalismus zur Sprache brachte.[5]

Den Eindruck der Nähe zu rechtsorientierten Staatsleugnern verfestigte Naidoo mit Auftritten bei "Revolutions"-Veranstaltungen bei Rüdiger Klasen (Freistaat Preußen) und einer Querfront-Demonstration zusammen mit Jürgen Elsässer am 3. Oktober 2014.[6] Diese Aktivitäten veranlassten weitere Medien, von derartigen Auftritten Naidoos zu berichten.[7] Nach Aussage Naidoos (bzw. seines Managements) seien die Beiträge zu den Demonstrationen spontan und ganz im Sinne seines Vorbilds Jesus Christus entstanden, indem er auf die Menschen zugehe. Angeblich hatte Naidoo keine Ahnung, wer die Demonstranten waren.[8]

Rechtsstreit mit der Amadeu Antonio Stiftung

Im Juli 2015 strengte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu Antonio Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen" an.[9] Offenbar wurde die Unterlassungserklärung von der Stiftung nicht unterschrieben.

Im Juli 20015 klagte Naidoo vor dem Landgericht Mannheim gegen die Amadeu Antonio Stiftung unter Bezugnahme auf das noch nicht rechtskräftige Urteil des Münchner Landgerichts im Prozess des Rechtspopulisten, Verlegers und Querfrontaktivisten Jürgen Elsässer gegen Jutta Ditfurth wegen dieses Artikels auf Netz-gegen-Nazis.de. Zuvor hatte die Stiftung eine Unterlassungserklärung wegen verschiedener Textstellen in dem Artikel nicht unterzeichnet. Es ging dabei um folgende Aussagen:

Am 3. Oktober rief der Mannheimer Soulsänger Xavier Naidoo auf einer Reichsbürgerdemonstration dazu auf gemeinsam das System zu stürzen.“

Hier folgte das Gericht dem Autor und der Stiftung nicht, dass die Reichsbürger dies sinngemäß genauso verbreiten und es darum nicht nur deren Auslegung, sondern auch die Auslegung der Reichsbürger ist, deren Demonstration Naidoo unterstützte. Das Gericht deutete an, dies als falsche Tatsachenbehauptung zu sehen, weil es dies so aus den wörtlichen Aussagen von Xavier Naidoo nicht heraushören könne. Hätte das Gericht ein Urteil gesprochen, wäre es voraussichtlich dem Antragspunkt von Xavier Naidoo gefolgt. Darum hatten die angegriffene Stiftung und der Autor ein Interesse an einem Vergleich.

Fünf Jahre, nachdem Naidoo den Bundespolitiker_innen „Raus aus dem Reichstag“ entgegen schmetterte, unterstützte er am deutschen Nationalfeiertag eine Demonstration vor dem Reichstag in Berlin – zusammen mit den vorbestraften ehemaligen NPD-Kader Rüdiger Klasen und dessen „Staatenlos“-Gruppe sowie mit „Regierungsmitgliedern“ des Fantasiestaats „Freistaat Preußen“.

Dies sah das Gericht auch so und der Vorsitzende Richter erläuterte Xavier Naidoo sehr ausführlich, dass er selbstverständlich die Demonstration in der Außenwirkung unterstütze. Hätte es ein Urteil gegeben, hätten voraussichtlich Roland Sieber, der Autor des Textes, und die Amadeu Antonio Stiftung vor Gericht Recht bekommen. Allerdings vereinbarten der Autor und die Stiftung im Vergleich, um auf Xavier Naidoo zuzugehen, dies freiwillig abzuschwächen - in etwa so: Er trat auf der Demo auf.

Es wurde dabei wieder einmal zum Sturm auf den Reichstag sowie zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen.“

Diesen Satz hatte der Autor laut seiner Aussage in Diskussionen nach dem Prozess so ursprünglich wörtlich nicht geschrieben, sondern sinngemäß, dass aus dem Umfeld der Demonstration wieder einmal zum Sturm auf den Reichstag und zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen wurde. Dies entspricht so auch den Tatsachen. Bei der üblichen redaktionellen Überarbeitung wurde der betreffende, ursprünglich sehr langen Satz laut Aussage des Autors in zwei Sätze geteilt, wodurch der von Xavier Naidoo abgemahnte Satz entstand. Hier folge dann das Gericht auch dessen Antrag, weshalb der Autor und die Stiftung Interesse an einem Vergleich hatten.[10]

Die Stiftung und der Autor des Artikels verzichtete auf den Satz: "Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“. Der Text des Liedes darf weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden. Eine im Internet publizierte Einschätzung des Ablaufs kommt zu einem pointierten Schluss:

"So darf jeder von euch rechtmäßig den Satz „Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“ verbreiten, nur die Amadeu Antonio Stiftung und der Autor aufgrund des „freiwillig“ vereinbarten Vergleichs mit Xavier Naidoo nicht mehr, damit er diesen bei den Gerichtskosten entgegen kam. Ergo wurde dieser Vergleich von Xavier Naidoo finanziell erpresst."Referenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag.

Zeitungsartikel und Online-Artikel

Quellennachweise