Stevia rebaudina

Stevia rebaudina (Süß- oder Honigkraut, Süßblatt) ist eine mehrjährige, krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütengewäche (Asteraceae). Die Stevia-Pflanze enthält verschiedene Süßstoffe, die chemisch als Steviolglycoside bezeichnet werden. Die Pflanze selbst, sowie die aus ihr extrahierten Süßstoffe dienen der kalorienarmen Süßung von Lebensmitteln, da diese Stoffe keine Erhöhung des Blutzuckerspiegels bewirken.

Inhaltsstoffe

Die Stevia-Pflanze enthält bis zu 12 bislang entdeckte Süßstoffe, die in ihrem Gehalt stark schwanken können. Steviosid macht neben Rebaudiosid A meist den größten Anteil aus. Rebaudiosid A hat von den Gycosiden die höchste Süßkraft (ca. 300 mal süßer als Rübenzucker) und den geringsten Nachgeschmack. Alle anderen Glycoside haben einen mehr oder weniger starken Bittergeschmack und eignen sich daher nur bedingt als Zuckerersatz. [1]

Die Süßkraft von Stevia-Extrakten entspricht ca. dem 200 - 300fachen des gewöhnlichen Haushaltszuckers (Saccharose, Rübenzucker). Zur Unbedenklichkeit von Steviolgycosiden, insbesondere des Steviosids, liegt eine Vielzahl unterschiedlicher Studien vor, von denen laut WHO keine Hinweise auf eine mutagene (erbgutverändernde) Wirkung vorliegen. Allerdings zeigten Tierversuche eine geringfügige subchronische Toxizität bei Mäusen, Hamstern und Ratten. Weiterhin zeigte sich eine signifikante Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit bei männlichen Ratten. Allerdings wenden Kritiker der Studie ein, dass dies durch extrem hohe Dosen (mehr als die Hälfte des Körpergewichts) herbeigeführt wurde.[2]

Rechtliche Situation

Die Pflanze Stevia und deren getrockneten Blätter unterliegen der Novel-Food-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten) und ist EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen, weil der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) in einer Stellungnahme vom 17. Juni 1999 erklärt hat, dass die Sicherheitsstudien zu Stevia bisher nicht ausreichten, um eine Unbedenklichkeit zu belegen, da nicht alle Inhaltsstoffe bisher identifiziert worden sind.[3] Produkte aus der Pflanze Stevia rebaudiana fallen als neuartiges Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Food Verordnung)[4][5].

In einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern, vor allem Japan, Südkorea und Brasilien sowie in der Schweiz hingegen darf Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln offiziell als Süßungsmittel zugesetzt werden. In den USA darf Stevia nur als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden.

Nach Erkenntnissen aus neueren Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 14. April 2010 wurde mittlerweile belegt, dass Steviolglycoside weder genotoxisch noch krebserregend sind und auch keine negativen Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen haben.[6][7][8] Steviolgycoside sind als Lebensmittelzusatzstoff (E 960) seit Dezember 2011 in der EU zugelassen.[9]

Entgegen der weit verbreiteten Annahme, es handele sich um die Pflanze selbst, sind es Extrakte der Pflanze, die zum Süßen verwendet werden. Diese müssen durch ein chemisch-physikalisches Verfahren aus den Pflanzen isoliert und gereinigt werden. [1]

Verwendung

Süßstoff

Extrakte der Steviapflanze finden zur kalorienarmen Süßung von Lebensmitteln Verwendung. Einige auf der Verpackung als kalorienfrei bezeichneten Süßstoffe auf Stevia-Basis werden jedoch mit Füllstoffen wie zum Beispiel Maltodextrin gestreckt, um ein dem Zucker entsprechendes Volumen bezüglich der Süßkraft zu erreichen. Dieses Maltodextrin ist dem Steviaextrakten mit einem Volumenanteil zwischen 50% und 90%,[10] in einem Fall sogar bis zu 97% beigemischt. [11][12] Maltodextrin ist ein wasserlösliches Kohlenhydratgemisch, das durch Hydrolyse von Stärke (Poly-α-glucose) hergestellt wird und unter anderem im Ausdauersport als Energieträger Verwendung findet sowie einen hohen glycämischen Index hat. Somit ist die Bezeichnung "kalorienfrei" irreführend.

Aufgrund von Verbraucherbeschwerden hat die Verbraucherzentrale Bundesverband am 24. Februar 2012 einen der Anbieter wegen irreführender Werbung abgemahnt. Eine formlose Unterlassungerklärung, das beanstandete Produkt nach der Aufbrauchfrist nicht mehr im bisherigen Design auf den Markt zu bringen, hat der Anbieter am 27. März 2012 abgegeben.[12]

Nahrungsergänzungsmittel und in der Pseudomedizin

Da dem Rohrzucker neben seinen wissenschaftlich erwiesenen gesundheitlichen Gefahren seitens der Pseudomedizin allerhand weitere Gesundheitsrisiken wie z.B. Entkalkung von Zähnen und Knochen, Magenschleimhautentzündungen, Vitamin B-Mangel, Hyperaktivität bei Kindern, Schwächung des Immunsystems, Krebs, Akne, Depressionen, Herzinfarkt, Kolitis und Kinderlähmung zugeschrieben werden, wird der Stevia-Pflanze als natürliches und kalorienfreies Süßungsmittel eine übermäßige Bedeutung für die Gesundheit nachgesagt. Daneben wird mit diversen Heilwirkungen geworben, wie die Förderung der Verdauung, Harmonisierung des Blutdrucks, Bekämpfung von Müdigkeit und Erschöpfung, Abbau von Übergewicht, Bekämpfung von Pilzbefall (Candidose), Normalisierung des Blutzuckerspiegels bei Diabetikern und als Mittel gegen Zahnprobleme. Stevia soll auch, äußerlich angewendet, die Haut und Haare jugendlich schön erhalten, Schuppen und Akne bekämpfen.[13]

All diese verschiedenen Verheißungen sind wissenschaftlich nicht belegt.

Weblinks

Quellenverzeichnis