Hellsehen: Unterschied zwischen den Versionen
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''"Besonders wichtig ist dem Autor in diesem Zusammenhang der Befund, dass – nach Angaben der befragten Polizeidienststellen – die entsprechenden Hellseher in keinem einzigen Falle einen brauchbaren Hinweis gegeben oder auch nur im Entferntesten weitergeholfen hätten."''<ref>http://www.kriminalpolizei.de/articles,psychic_detectives_auch_in_deutschland,1,175.htm</ref> | ''"Besonders wichtig ist dem Autor in diesem Zusammenhang der Befund, dass – nach Angaben der befragten Polizeidienststellen – die entsprechenden Hellseher in keinem einzigen Falle einen brauchbaren Hinweis gegeben oder auch nur im Entferntesten weitergeholfen hätten."''<ref>http://www.kriminalpolizei.de/articles,psychic_detectives_auch_in_deutschland,1,175.htm</ref> |
Version vom 29. September 2012, 09:40 Uhr
Hellsehen (auch Clairvoyance oder 'zweites Gesicht' genannt) bezeichnet die Tätigkeit, auf einem paranormalen Weg Informationen zu erhalten, die sich auf einen bestimmten Gegenstand oder ein gleichzeitig ablaufendes physikalisches Ereignis in der Gegenwart beziehen. Im weiteren Sinne kann sich der behauptete Informationserwerb auch auf die Vergangenheit oder die Zukunft beziehen. Man spricht dann genauer von Retrokognition beziehungsweise Präkognition. Die Überprüfung von hellseherischen Fähigkeiten ist ein Teilgebiet der Parapsychologie. Beweise für die reproduzierbare erfolgreiche Anwendung des Hellsehens zur Informationsgewinnung gibt es nicht.
Viele Hellseher bieten ihre Dienste gegen Entgelt an. Kunden berichten häufig von der scheinbar hohen Treffsicherheit ihres Hellsehers. Diese Treffsicherheit kann jedoch überraschend einfach durch die Technik des Cold Reading erzielt werden. Bei dieser Technik, die z.B. auch von professionellen Zauberkünstlern angewendet wird, bringt man den Kunden dazu, Informationen über sich preiszugeben, ohne dass dieser es merkt. Eine zusätzliche Hilfestellung ist dann gegeben, wenn der Hellseher für die Mimik und Gestik seiner Mitmenschen überempfindlich ist. Die gleichen Techniken sind auch schon bei Kartenlegern, Handlesern, Astrologen und Traumdeutern beobachtet worden.
Meist beruft man sich in diesen (esoterischen) Szenen auf höhere Mächte, zu denen man angeblich Kontakt habe. Im deutschsprachigen Raum wird die Zahl solcher Hellseher auf etwa 50.000 geschätzt.
Der Hellseher führt seinen Klienten mittels suggestiver Techniken in eine einschlägige Gesprächs- oder Wahrsagungsatmosphäre. Durch genaues Beobachten der Mimik und Gestik des Klienten und durch das Formulieren möglichst offener Aussagen zieht der Hellseher Rückschlüsse auf unbewusste oder bewusste Wünsche und Vorstellungen seines Opfers. Diese bedient er durch entsprechende Aussagen bewusst, um den Eindruck hellsehender Fertigkeiten zu verstärken. Die Aussagen treffen somit die (indirekt) geäußerten Wünsche des Klienten und bestätigen im Sinne einer sich selbst erfüllenden Prophezeihung die angebliche Fähigkeit des Hellsehenden. Die Angst vor einem prophezeiten Ereignis kann jedoch auch dazu führen, dass bei einem definierten Datum ein Unglück deshalb passiert, weil der Klient unbewusst zum Eintritt desselben beigetragen hat. Eine konkrete Warnung vor einem Verkehrsunfall kann beispielsweise dazu führen, dass der Klient am Stichtag so fest vom Eintreten des Unfalls überzeugt ist, dass er unbewusst unachtsam wird und somit den Unfall herbeiführt.
In Psychosekten und sektenähnlich operierenden Gruppen sind hellseherische Prophezeihungen an der Tagesordnung. So wird z.B. von Uriella, der Führerin des Kultes Fiat Lux, regelmäßig der Weltuntergang verkündet, der dann erwartungsgemäß nicht eintritt. In Deutschland präsentiert die Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP) alljährlich zu Jahresbeginn eine Pressemeldung, in der stets aufs Neue die Versagensquoten der entsprechenden Hellseher demonstriert werden.
Hellseher als "psychic detectives"
Immer wieder ist in der Boulevard- und Regenbogenpresse von "psychic detectives" die Rede, die als Laien der Polizei erfolgreich bei Ermittlungen geholfen haben sollen. In diesem Zusammenhang ist dann auch vom Begriff einer Kriminaltelepathie die Rede. In seriösen Publikationen von Kriminalisten werden derartige Spekulationen zurückgewiesen. So ist im Fachblatt "Die Kriminalpolizei" dazu zu lesen:
"Besonders wichtig ist dem Autor in diesem Zusammenhang der Befund, dass – nach Angaben der befragten Polizeidienststellen – die entsprechenden Hellseher in keinem einzigen Falle einen brauchbaren Hinweis gegeben oder auch nur im Entferntesten weitergeholfen hätten."[1]
Zum gleichen Ergebnis kommen mehrere andere Untersuchungen (z.B. USA), aus denen auch deutlich wird, dass das Wirken von "Hellsehern" und Betrügern für die betroffenen Opfer-Familien eine erhebliche Belastung darstellt,[2] und der international tätige promovierte Kriminalbiologe Mark Benecke, der sich regelmäßig bei Polizeibehörden u.ä. nach dem angeblichen Einsatz von Hellsehern erkundigte (ohne Ergebnis) und selbst ein "kriminalistisch" tätiges "Medium" mit echten Fällen aus der Polizeipraxis getestet hat (ohne positives Ergebnis, nachzulesen in der Zeitschrift "Skeptiker").
Kriminelle Hellseher
Ein deutsches Hartz IV-beziehendes Paar wurde 2009 in Linz (Österreich) wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu 20 Monaten Haft verurteilt. Bis zu 2.000 Euro kostete bei den geständigen Betrügern eine Handauflege-Behandlung mit Hellsehen, die sie zwischen Oktober 2004 und September 2008 auf Esoterikmessen anboten. Mehr als 80.000 Euro sollen so zusammen gekommen sein. Sie behaupteten, durch Hand-, Karten- und Kaffeesudlesen sowohl in die Vergangenheit als auch in die Zukunft blicken zu können. Außerdem wollten sie durch Handauflegen erfundene Blockaden lösen können. Ein verdeckter Ermittler des österreichischen Innenministeriums war dem Paar auf die Spur gekommen. Im Prozess hingegen erklärte die Angeklagte: Ich habe keine übersinnlichen Fähigkeiten. Sie gab auch zu, Druck ausgeübt und Drohungen ausgesprochen zu haben. So habe sie beispielsweise Schicksalsschläge oder Unfälle in der Familie angekündigt, sollten die Betroffenen ihre Dienste nicht in Anspruch nehmen.[3]
Weblinks
Quellennachweise
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