Gabriel-Chip: Unterschied zwischen den Versionen
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''Beim Gabriel-Chip handelt es sich nicht um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz beziehungsweise auch nicht um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktgesetz. Zusätzlich wollen und müssen wir darauf hinweisen, dass weder das Wirkprinzip, noch die Herstellungstechnologie, noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche Wohlbefinden bisher allgemein wissenschaftlich gesichert bzw. anerkannt sind. Ab dem Kaufdatum gewähren wir daher innerhalb von 6 Wochen eine uneingeschränkte Rückgabegarantie.'' | ''Beim Gabriel-Chip handelt es sich nicht um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz beziehungsweise auch nicht um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktgesetz. Zusätzlich wollen und müssen wir darauf hinweisen, dass weder das Wirkprinzip, noch die Herstellungstechnologie, noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche Wohlbefinden bisher allgemein wissenschaftlich gesichert bzw. anerkannt sind. Ab dem Kaufdatum gewähren wir daher innerhalb von 6 Wochen eine uneingeschränkte Rückgabegarantie.'' | ||
− | Der unterstellte Wirkmechanismus des Gabriel-Chip ist auch dem deutschen Marken-und Patentamt nicht bekannt. "Welche Art von Informationen auf die Folie aufgebracht werden oder wie diese wirkt, ist nicht Gegenstand der Erfindung", bestätigt die Sprecherin Eva Franke vom Patentamt in Berlin <ref>http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/12/0,1872,3990476,00.html?dr=1</ref>. Das Amt für Natur- und Umweltschutz im österreichischen Linz prüfte den Gabriel-Chip nach einer eigens dafür geschaffenen Messmethode. Der ehemalige Leiter des Amtes, Dr. Walter Medinger erklärte den Gabriel-Chip von Amts wegen für wirksam. Merkwürdig nur, dass Walter Medinger gleichzeitig Vorstand eines Vereins namens ''Gabriel-Forschungsgesellschaft'' war. Die amtliche Bestätigung findet bei der Stadtverwaltung Linz aber keinen Beifall und Walter Medinger ist seither nicht mehr im Amt. Er ging nach Graz und gründete dort gemeinsam mit einem Wolfgang Homann als kaufmännischem Leiter eine Firma mit dem hochtrabenden Namen | + | Der unterstellte Wirkmechanismus des Gabriel-Chip ist auch dem deutschen Marken-und Patentamt nicht bekannt. "Welche Art von Informationen auf die Folie aufgebracht werden oder wie diese wirkt, ist nicht Gegenstand der Erfindung", bestätigt die Sprecherin Eva Franke vom Patentamt in Berlin <ref>http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/12/0,1872,3990476,00.html?dr=1</ref>. Das Amt für Natur- und Umweltschutz im österreichischen Linz prüfte den Gabriel-Chip nach einer eigens dafür geschaffenen Messmethode. Der ehemalige Leiter des Amtes, Dr. Walter Medinger erklärte den Gabriel-Chip von Amts wegen für wirksam. Merkwürdig nur, dass Walter Medinger gleichzeitig Vorstand eines Vereins namens ''Gabriel-Forschungsgesellschaft'' war. Die amtliche Bestätigung findet bei der Stadtverwaltung Linz aber keinen Beifall und Walter Medinger ist seither nicht mehr im Amt. Er ging nach Graz und gründete dort gemeinsam mit einem Wolfgang Homann als kaufmännischem Leiter eine Firma mit dem hochtrabenden Namen [[International Institute for Research on Electromagnetic Compatibility]] (IIREC). Hauptgeschäftsfeld des IIREC: Gutachten für alle erdenklichen Anhänger, Aufkleber, Folien, Kästchen etc. zum Schutz vor Strahlen und zur „Entstörung" der Umgebung. Gleichzeitig brachten Medinger und Homann auch ein Buch auf den Markt, das mit dem peinlichen Titel „Rechtsherum tanzt die Natur" den eingebildeten „rechtsdrehenden Wellen" des Gabriel-Chips zur Anerkennung verhelfen sollte. |
Der Erfinder des Chips, Franz Gabriel, hat mit dem Vertrieb des Produkts anscheinend nichts mehr zu tun. In einem Fax schreibt er, dass die Firma Gabriel-Tech weder von ihm mit Chips beliefert werde, noch hätte sie eine Lizenz von ihm erhalten. | Der Erfinder des Chips, Franz Gabriel, hat mit dem Vertrieb des Produkts anscheinend nichts mehr zu tun. In einem Fax schreibt er, dass die Firma Gabriel-Tech weder von ihm mit Chips beliefert werde, noch hätte sie eine Lizenz von ihm erhalten. |
Version vom 15. September 2008, 21:11 Uhr
Der Gabriel-Chip ist eine Alu-bedampfte, selbstklebende Plastikfolie die zum Preis von 30.- bis 50.- Euro eine höchst heilsame Wirkung auf den Geldbeutel des Herstellers hat [1] und vor dem sogenannten Elektrosmog schützen soll.
Hergestellt wird sie nach einem patentierten Verfahren (AT 409 930 B) [2], was aber über die Wirksamkeit nichts aussagt: Die wird zur Patenterteilung nicht überprüft, Patente werden auch ohne einen Nachweis der Wirksamkeit eines Verfahrens erteilt. Deswegen darf -trotz der vorgeblichen Messbarkeit der behaupteten Wirkung- der folgende Hinweis auf der Web-site des Anbieters [3] nicht fehlen: Rechtliche Hinweise zum Gabriel-Chip: Beim Gabriel-Chip handelt es sich nicht um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz beziehungsweise auch nicht um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktgesetz. Zusätzlich wollen und müssen wir darauf hinweisen, dass weder das Wirkprinzip, noch die Herstellungstechnologie, noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche Wohlbefinden bisher allgemein wissenschaftlich gesichert bzw. anerkannt sind. Ab dem Kaufdatum gewähren wir daher innerhalb von 6 Wochen eine uneingeschränkte Rückgabegarantie.
Der unterstellte Wirkmechanismus des Gabriel-Chip ist auch dem deutschen Marken-und Patentamt nicht bekannt. "Welche Art von Informationen auf die Folie aufgebracht werden oder wie diese wirkt, ist nicht Gegenstand der Erfindung", bestätigt die Sprecherin Eva Franke vom Patentamt in Berlin [4]. Das Amt für Natur- und Umweltschutz im österreichischen Linz prüfte den Gabriel-Chip nach einer eigens dafür geschaffenen Messmethode. Der ehemalige Leiter des Amtes, Dr. Walter Medinger erklärte den Gabriel-Chip von Amts wegen für wirksam. Merkwürdig nur, dass Walter Medinger gleichzeitig Vorstand eines Vereins namens Gabriel-Forschungsgesellschaft war. Die amtliche Bestätigung findet bei der Stadtverwaltung Linz aber keinen Beifall und Walter Medinger ist seither nicht mehr im Amt. Er ging nach Graz und gründete dort gemeinsam mit einem Wolfgang Homann als kaufmännischem Leiter eine Firma mit dem hochtrabenden Namen International Institute for Research on Electromagnetic Compatibility (IIREC). Hauptgeschäftsfeld des IIREC: Gutachten für alle erdenklichen Anhänger, Aufkleber, Folien, Kästchen etc. zum Schutz vor Strahlen und zur „Entstörung" der Umgebung. Gleichzeitig brachten Medinger und Homann auch ein Buch auf den Markt, das mit dem peinlichen Titel „Rechtsherum tanzt die Natur" den eingebildeten „rechtsdrehenden Wellen" des Gabriel-Chips zur Anerkennung verhelfen sollte.
Der Erfinder des Chips, Franz Gabriel, hat mit dem Vertrieb des Produkts anscheinend nichts mehr zu tun. In einem Fax schreibt er, dass die Firma Gabriel-Tech weder von ihm mit Chips beliefert werde, noch hätte sie eine Lizenz von ihm erhalten.
Professor Jiri Silny vom Forschungszentrum für elektro-magnetische Umweltverträglichkeit in Aachen untersuchte 2006 den Gabriel-Chip. Er bewies mittels Geomagnetometer, dass ein eingeschaltetes Handy ohne Chip und eines mit Chip die gleiche Einwirkung auf das Magnetfeld der Erde hat. Eine Neuordnung eines Erdmagnetfeldes ist nicht zu sehen, wie Gabriel-Tech stattdessen behauptet. "Dieser Chip hat keinen Einfluss auf das Erdmagnetfeld. Das ist physikalisch auch nicht zu erwarten. Deshalb kann auch keine gesundheitliche Verbesserung erwartet werden", sagt Jiri Silny.
Um die etwaige Wirksamkeit des Gabriel-Chip zu untermauern, beruft sich der Hersteller ausgerechnet auch auf die Kanadierin Hulda Clark, die bislang durch pseudomedizinische Äusserungen zu ihrem Zapper auffiel [5].
Weblinks
- http://www.scienceblogs.de/kritisch-gedacht/2008/09/gabriel-chip.php
- WISO (ZDF) 9. März 2006
- http://www.zeit.de/2004/11/C-Handychip
- http://www.swr.de/infomarkt/gesund/-/id=2249166/nid=2249166/did=2331726/4y02ae/index.html
- FAZ: Humbug auf hoher Ebene