Titelmühle: Unterschied zwischen den Versionen

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Neben Scheinuniversitäten existieren auch [[Scheinkirche]]n. Diese, aber auch offiziell anerkannte Kleinkirchen vergeben gegen Bezahlung wertlose "Ehrendoktortitel" und Scheinwürden wie "Bischof" oder "Reverend".
 
Neben Scheinuniversitäten existieren auch [[Scheinkirche]]n. Diese, aber auch offiziell anerkannte Kleinkirchen vergeben gegen Bezahlung wertlose "Ehrendoktortitel" und Scheinwürden wie "Bischof" oder "Reverend".
  
Die Verwendung gekaufter Titel ist in Deutschland strafbar gemäß § 132a StGB.
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Die Verwendung gekaufter Titel ist in Deutschland strafbar gemäß § 132a StGB: ''"Wer unbefugt (...) akademische Grade, Titel (...) führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."''
 
 
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Version vom 21. Mai 2012, 10:40 Uhr

Ibc1.jpg
Promovierte Katze Colby
Leere Garage als Sitz der "Universidad Empresarial de Costa Rica" (UNEM) in Costa Rica (Bild: DER SPIEGEL[1])
Bericht einer begeisterten Titelmühlen-Professorin ("Doktor" für 39 Euro bei MLDC Miami, Quelle:[2][3])

Eine Titelmühle (title-mill, diploma mill oder degree mill) ist eine Einrichtung oder Firma, die Urkunden mit akademischen Scheintiteln (z.B. Doktortitel) verkauft oder tatsächliche Titel zu stark erleichterten Bedingungen vergibt. Title-mill-Titel können von Interessierten gegen Bezahlung in kurzer Zeit erworben werden. Es wird vermutet, dass es zur Zeit (2008) weltweit etwa 500 dieser dubiosen oder illegalen Institutionen gibt.

Die Einrichtungen, die solche Titel vergeben, finden sich beispielsweise in karibischen Kleinstaaten, Singapur, Indien, Sri Lanka, aber auch in den USA. Sie haben häufig Namen, die an bekannte Universitäten erinnern (z.B. Berkley University statt Berkeley University oder Stamdford University statt Stanford University).[4] Viele betreiben Vertretungen in Industriestaaten, um Kunden zu akquirieren und die finanzielle Seite abzuwickeln und sind auch im Internet präsent. Auch werden Telefonnummern genannt, die bei einer kritischen Nachprüfung des Titels diesen als rechtmäßig ausweisen sollen.

In der Vergangenheit gelang es problemlos, Hunde oder Katzen gegen Bezahlung mit akademischen Titeln zu schmücken.[5]

Neben Scheinuniversitäten existieren auch Scheinkirchen. Diese, aber auch offiziell anerkannte Kleinkirchen vergeben gegen Bezahlung wertlose "Ehrendoktortitel" und Scheinwürden wie "Bischof" oder "Reverend".

Die Verwendung gekaufter Titel ist in Deutschland strafbar gemäß § 132a StGB: "Wer unbefugt (...) akademische Grade, Titel (...) führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Weblinks

Quellennachweise

Anderssprachige Psiram-Artikel