Tierheilpraktiker: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Tierheilpraktiker''' sind Personen, die Tiere behandeln, ohne selbst approbierte Tierärzte zu sein. Eine gesetzliche Regelung dieses Berufsbildes existiert in Deutschland nicht. Jeder kann sich aus eigenem Antrieb Tierheilpraktiker nennen und entsprechend betätigen - völlig unabhängig von seiner theoretischen oder praktischen Kenntnis der Tierheilkunde.<ref>Die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ ist nicht geschützt und kann zur Zeit von allen Personen geführt werden (siehe: BGH, Urteil vom 22. April 1999 - I ZR 108/ 97).</ref> | '''Tierheilpraktiker''' sind Personen, die Tiere behandeln, ohne selbst approbierte Tierärzte zu sein. Eine gesetzliche Regelung dieses Berufsbildes existiert in Deutschland nicht. Jeder kann sich aus eigenem Antrieb Tierheilpraktiker nennen und entsprechend betätigen - völlig unabhängig von seiner theoretischen oder praktischen Kenntnis der Tierheilkunde.<ref>Die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ ist nicht geschützt und kann zur Zeit von allen Personen geführt werden (siehe: BGH, Urteil vom 22. April 1999 - I ZR 108/ 97).</ref> | ||
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In Österreich ist der Beruf nach dem Tierärztegesetz verboten und gilt als Kurpfuscherei. | In Österreich ist der Beruf nach dem Tierärztegesetz verboten und gilt als Kurpfuscherei. | ||
Version vom 19. April 2012, 13:21 Uhr
Tierheilpraktiker sind Personen, die Tiere behandeln, ohne selbst approbierte Tierärzte zu sein. Eine gesetzliche Regelung dieses Berufsbildes existiert in Deutschland nicht. Jeder kann sich aus eigenem Antrieb Tierheilpraktiker nennen und entsprechend betätigen - völlig unabhängig von seiner theoretischen oder praktischen Kenntnis der Tierheilkunde.[1]
In Österreich ist der Beruf nach dem Tierärztegesetz verboten und gilt als Kurpfuscherei.
Literatur
- Colin Goldner – Vorsicht Tierheilpraktiker! „Alternativveterinäre“ Diagnose- und Behandlungsverfahren, Alibri Verlag 2006, ISBN 3-86569-004-1
Quellennachweise
- ↑ Die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ ist nicht geschützt und kann zur Zeit von allen Personen geführt werden (siehe: BGH, Urteil vom 22. April 1999 - I ZR 108/ 97).