Dieser Verfassungsentwurf sieht als Staatform für NeuDeutschland eine neue Staatsform vor, die eine „direkte aufsteigende Demokratie in der Organisationsform einer Räterepublik mit einer konstitutionellen Monarchie“ verbinden soll. Dabei werden sich widersprechende Aussagen gemacht: Einerseits ist das Staatsoberhaupt in dem als Hauptstadt deklarierten Wittenberg ansässiger Monarch, der vom Volk direkt und auf Lebenszeit gewählt werden soll. Andererseits bestimmt der Monarch aber auch seinen Nachfolger und dessen Amtsantritt, so dass dann keine Demokrarie mehr gewährleistet ist. | Dieser Verfassungsentwurf sieht als Staatform für NeuDeutschland eine neue Staatsform vor, die eine „direkte aufsteigende Demokratie in der Organisationsform einer Räterepublik mit einer konstitutionellen Monarchie“ verbinden soll. Dabei werden sich widersprechende Aussagen gemacht: Einerseits ist das Staatsoberhaupt in dem als Hauptstadt deklarierten Wittenberg ansässiger Monarch, der vom Volk direkt und auf Lebenszeit gewählt werden soll. Andererseits bestimmt der Monarch aber auch seinen Nachfolger und dessen Amtsantritt, so dass dann keine Demokrarie mehr gewährleistet ist. |