Superfrucht: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Außerdem gelten die Regelungen der Health-Claims-Verordnung, wonach Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, nur noch zulässig sind, wenn sie durch die „[[Health | + | Außerdem gelten die Regelungen der Health-Claims-Verordnung, wonach Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, nur noch zulässig sind, wenn sie durch die „[[Health Claims]]-Verordnung“ ausdrücklich zugelassen sind und den Nährwertprofilen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entsprechen sowie des § 12 der LFGB, nach dem krankheitsbezogene Angaben im Verkehr mit Lebensmitteln generell verboten sind. |
Näheres dazu siehe hier: [[Nahrungsergänzungsmittel]]/Rechtliches | Näheres dazu siehe hier: [[Nahrungsergänzungsmittel]]/Rechtliches |
Version vom 5. November 2010, 07:08 Uhr
Der Begriff Superfrucht wird erst seit wenigen Jahren verwendet und bezeichnet im Marketing der Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittelindustrie selten gehandelte Früchte, die reich an Nährstoffen, Vitaminen und Antioxidantien sind. Allgemein bekannte Obstsorten wie Erdbeeren, Schwarze Johannisbeeren, Brombeeren und Orangen sind hingegen keine Superfrüchte, da ihnen eine wesentliche Eigenschaft fehlt: Sie sind nicht exotisch.
Vermarktung
Die Vermarktung der Superfrüchte erfolgt unter der Strategie, Marketing, (Pseudo-)Wissenschaft und ein angebliches gesundheitsförderndes Potential zu verbinden. Superfrüchte werden meist in Form von Fruchtsäften, Kapseln und Extrakten als Nahrungsergänzungsmittel und in Fitness-, Lifestyle- und Kosmetikprodukten angeboten.
Die meist aggressiv beworbenen positiven Eigenschaften der Superfrüchte entbehren jedoch jeglicher wissenschaftlicher Grundlage – sie sind nicht mehr oder weniger gesund beim Verzehr als anderes Obst.
Typisch für die Vermarktung von Superfrüchten ist, dass nach der Entmystifizierung dieser Früchte durch wissenschaftliche Untersuchungen wieder eine neue Superfrucht plötzlich und mit spektakulären Versprechungen auf dem Markt auftaucht.
Gesundheitliche Aussagen
Superfrüchte werden als Nahrungsergänzungsmittel mit den vielfältigsten Verheißungen angepriesen. Das Spektrum der angeblichen gesundheitsfördernden Wirkungen ist sehr breit und erstreckt sich von nebulösen Aussagen wie “allgemeiner Stärkung”, “Lieferung neuer Energie” bis hin zur Vorbeugung und/oder Heilung leichter bis schwerer Krankheiten (Fußpilz, Haarausfall, Neurodermitis, Allergien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Alzheimer, Krebs und vieles mehr). Immer wieder wird der enorm hohe Anteil an Vitaminen und Antioxidantien als Grund für solche Aussagen herangezogen. Allerdings gibt es für diese Aussagen keine wissenschaftlichen Nachweise, denn zum einen ist der Gehalt der Superfrüchte an solchen Inhaltsstoffen stark übertrieben und zum anderen ist nicht nachgewiesen, ob diese Stoffe tatsächlich eine solche enorme gesundheitsfördernde Wirkung bei so vielen Krankheiten haben. Außerdem fällt auf, dass sich die meisten gesundheitlichen Werbeversprechen auf chronische Erkrankungen beziehen, die entweder spontan heilen (z.B. Neurodermitis, Allergien) und/oder in der Stärke und Ausprägung der Symptome stark variieren, so dass Besserungen leicht den Früchten zugeschrieben werden können.
Rechtliches
Säfte, Extrakte, Kapseln und ähnliche Nahrungsergänzungsmittel aus solchen Superfrüchten werden noch nicht sehr lange gehandelt. Daher unterliegen viele von ihnen den Bestimmungen der Novel-Food-Verordnung, wenn sie vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung innerhalb der EU nicht in nennenswertem Umfang zum Verzehr in den Handel gebracht wurden.[1] Außerdem gelten die Regelungen der Health-Claims-Verordnung, wonach Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, nur noch zulässig sind, wenn sie durch die „Health Claims-Verordnung“ ausdrücklich zugelassen sind und den Nährwertprofilen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entsprechen sowie des § 12 der LFGB, nach dem krankheitsbezogene Angaben im Verkehr mit Lebensmitteln generell verboten sind.
Näheres dazu siehe hier: Nahrungsergänzungsmittel/Rechtliches
Beispiele für Superfrüchte
- Acai-Beeren (Früchte der Kohl-Palme Euterpe oleracea)
- Cranberries (Beeren der Großfrüchtigen Moosbeere Vaccinium macrocarpon)
- Goji-Beeren (Beeren des Gemeinen Bocksdorns Lycium barbarum)
- Granatapfel
- Guarana (Früchte der Lianenart Paullinia cupana)
- Mangostan
- Noni
- Aronia