Elektromagnetischer Bluttest nach Aschoff: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. September 2010, 12:50 Uhr
Der Elektromagnetische Bluttest nach Aschoff (auch Aschoff-Test oder Aschoff Reiztest) ist eine pseudomedizinische Methode.
Die Erfinder des Tests, der deutsche Arzt Dieter Aschoff, wurde 1918 in Barmen bei Wuppertal geboren. Im II. Weltkrieg wurde er 1941 schwer verwundet. Nach seinem Medizinstudium, mit Unterbrechung durch Fronteinsatz und russische Gefangenschaft, erlangte er 1949 das Staatsexamen in Bonn und promovierte über Die Atiologie des kindlichen Hydrocephalus. Nach seiner klinischen Ausbildung im Knappschaftskrankenhaus Bottrop und seiner Tätigkeit in einer Knappschaftspraxis erfolgte 1951 seine Niederlassung als praktischer Arzt. Seit 1953 befasste er sich mit komplementären Fragestellungen und versuchte sich in der Entwicklung eines Bluttests.
Im Jahre 1979 patentierte er gemeinsam mit Werner Falk eine Vorrichtung zur Gleichstromwiderstandsmessung an den Akupunkturpunkten von Menschen sowie Verwendung der Vorrichtung für nicht therapeutische und nicht diagnostische Zwecke und Verfahren zur Unterscheidung von Stoffen und zur Ermittlung ihrer Eignung fuer und ihrer Einfluesse auf Menschen und Tiere (Nummer der Offenlegungsschrift: 2820322 vom 13.9.1979; Geltungsbereich Deutschland und Frankreich).
Es handelt sich demzufolge um eine - angeblich nicht zur Diagnostik beim Menschen oder Tier - gedachte Gerätschaft. Bei genauer Betrachtung der Offenlegungsschrift zeigt sich, dass es sich um ein simples Gerät zur elektrischen Widerstandsmessung handelt. Gemessen wird mit einer Messsonde in einer (Blut-)Probe deren Leitfähigkeit bzw. elektrischen Widerstand.
Es handelt sich um ein Gerät, dass in analoger Weise wie die Elektroakupunktur nach Voll arbeitet. Aus den Widerstandsdaten kann man keinesfalls auf Zusammenhänge im menschlichen Organismus schließen. Sogar der Arbeitskreises Komplementäre Onkologie Deutscher Heilpraktiker e.V. (AKODH) [1] stuft diese Methode in einem Positionspapier aus dem Jahr 2000 als Diagnostische Verfahren mit mangelndem Beleg hinsichtlich ihrer Aussagekraft ein. Glaubhafte Beweise der diagnostischen Wirksamkeit liegen nicht vor, auch wenn Aschoff in einer Reihe von Szenezeitschriften die angebliche Genauigkeit seiner Methode behauptet. In der wissenschaftmedizinischen Diagnostik ist seine Wundermethode unbekannt und wird nicht verwendet. Die Kosten werden auch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Verwendung zur Glaubhaftmachung von Scharlatanerieprodukten
Der Aschoff-Test findet gelegentlich Verwendung zur Glaubhaftmachungen diverser Scharlatanerieprodukte aus dem Bereich der Esoterik.
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