Nahrungsergänzungsmittelverordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Werbeaussagen und -Versprechungen über Nahrungsergänzungsmittel werden seit dem 1. Juli 2007 durch die neue [[Health Claims]]-Verordnung geregelt. Eine abgesicherte Positivlistung hierzu liegt bei der EU zur Einsicht aus, ist aber noch nicht parlamentarisch beschlossen. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht zulässig. | Werbeaussagen und -Versprechungen über Nahrungsergänzungsmittel werden seit dem 1. Juli 2007 durch die neue [[Health Claims]]-Verordnung geregelt. Eine abgesicherte Positivlistung hierzu liegt bei der EU zur Einsicht aus, ist aber noch nicht parlamentarisch beschlossen. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht zulässig. | ||
+ | |||
+ | ==Weblinks== | ||
+ | *[http://bundesrecht.juris.de/nemv/index.html Die NemV im Wortlaut] | ||
[[category:Lebensmittel]] | [[category:Lebensmittel]] |
Version vom 19. März 2010, 14:33 Uhr
Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) regelt in Deutschland rechtliche Aspekte von Nahrungsergänzungsmitteln.
Rechtlich gehören Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln, und fallen daher in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Vitamine und Mineralstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aus dem Jahre 2004 aufgeführt. Als weitere Inhaltsstoffe sind sonst ausschließlich lebensmittelspezifische Rohstoffe gemäß LFGB und Novel Food Verordnung zugelassen.
Werbeaussagen und -Versprechungen über Nahrungsergänzungsmittel werden seit dem 1. Juli 2007 durch die neue Health Claims-Verordnung geregelt. Eine abgesicherte Positivlistung hierzu liegt bei der EU zur Einsicht aus, ist aber noch nicht parlamentarisch beschlossen. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht zulässig.