Sylvia Stolz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Psiram
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 32: Zeile 32:
 
[[category:Holocaustleugner]]
 
[[category:Holocaustleugner]]
 
[[category:Rechtskräftig und nicht-rechtskräftig verurteilt]]
 
[[category:Rechtskräftig und nicht-rechtskräftig verurteilt]]
 +
[[Kategorie:AZK]]
 
{{DEFAULTSORT:Stolz, Sylvia}}
 
{{DEFAULTSORT:Stolz, Sylvia}}

Aktuelle Version vom 4. Dezember 2024, 10:40 Uhr

Bericht über Sylvia Stolz bei einer so genannten Anti-Zensurkonferenz des Schweizer Sektengründers Ivo Sasek im Jahre 2012[1] Die Leugnung des Holocaust auf dieser Veranstaltung führte zu einer Verurteilung zu 20 Monaten Haft ohne Bewährung. (Bild: Südostschweiz[2])

Sylvia Stolz (geb. 6. August 1963 in München) ist eine aktuell mit befristetem Berufsverbot[3] belegte deutsche Rechtsanwältin und Holocaustleugnerin aus Ebersberg. Stolz wurde als Rechtsanwältin bekannter Neonazis und Rechtsextremisten wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Ernst Zündel bekannt. Als Verteidigerin des unter anderem wegen Holocaustleugnung angeklagten Ernst Zündel sorgte Stolz für erhebliches Aufsehen, indem sie immer wieder Anträge, Beschwerden und Erklärungen mit volksverhetzendem Inhalt stellte bzw. abgab. Stolz hatte unter anderem Dokumente mit „Heil Hitler“ unterzeichnet und den Hitlergruß benutzt. Zwei Schöffen hatte sie bei einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ angekündigt.

Sylvia Stolz wird in der Liste der Autoren der rechtsextrmistischen Zeitschrift Volk in Bewegung - Der Reichsbote genannt.

Verurteilungen und Berufsverbot

Die Lebenspartnerin von Horst Mahler[4] wurde inzwischen mehrfach wegen Volksverhetzung, Strafvereitelung und weiterer Straftaten verurteilt.

Am 14. Januar 2008 verurteilte das Mannheimer Landgericht Stolz zu dreieinhalb Jahren Haft, außerdem wurde gegen sie ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen, weil sie ihre Anwaltstätigkeit zur Verbreitung revisionistischer Thesen missbraucht habe. Stolz legte gegen das Urteil Revision ein. Im Dezember 2008 wurde das Urteil teilweise aufgehoben und wegen des Strafmaßes zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Das verhängte Berufsverbot hat nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch Bestand. Im Mai 2009 verurteilte das Landgericht Mannheim Stolz wegen Volksverhetzung, wiederholter Holocaustleugnung, Aufstachelung zu Rassenhass sowie versuchter Nötigung und Strafvereitelung[5] [6] zu drei Jahren und drei Monaten Haft – also drei Monate weniger als die ursprüngliche Haftstrafe. Ihre erneute Revision verwarf der Bundesgerichtshof im Oktober 2009 als "offensichtlich unbegründet". Am 13. April 2011 wurde sie aus der Haft entlassen.[7]

2015 wurde Sylvia Stolz vom Landgericht München II zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Grund für die Verurteilung war die Holocaustleugnung und Volksverhetzung während eines AZK-Auftritts (8. AZK) im Schweizer Chur im November 2012. Stolz hielt bei der AZK den Vortrag "Sprechverbot – Beweisverbot – Verteidigungsverbot. Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit". Ein weiterer Grund für die Verurteilung war die missbräuchliche Unterschrift als "Rechtsanwältin" in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft.

Urteil des BGH vom 3. Mai 2016

Auftritt bei der Anti-Zensurkonferenz im November 2012

Lob für Vortrag von Sylvia Stolz bei der 8. AZK durch rechten Blog Politaia (eingesehen Januar 2013)

Am 24. November 2012 trat Stolz auf der 8. "Anti Zensurkonferenz" (AZK) des Schweizer Sektengründers Ivo Sasek in der Schweiz auf. Der Ort der Veranstaltung, die Stadthalle in Chur, war zuvor geheim gehalten und die Besucher einzeln geladen worden.[8]

In ihrem Referat lud Stolz das Publikum ein, Nazis "kennen zu lernen", um sich ein eigenes Bild ihrer Ansichten zu machen. Der Holocaust könne nicht gerichtlich bewiesen werden, dazu fehlten die Leichen, die Spuren der Täter und die Waffen, sagte Stolz in Chur. Spuren eines Mordes würden fehlen. Eine nationalsozialistische Absicht, Juden zu töten, würde fehlen.
Ivo Sasek kritisierte die Ausführungen nicht und hinderte sie auch nicht daran, ihre Leugnung des Holocaust vorzubringen. Stattdessen dankte er der Referentin danach mit tränenerstickter Stimme und bezeichnete sie als "Frau mit dem Mut eines Löwen".[9] Das Publikum in der Stadthalle bedankte sich mit einem enthusiastischen Applaus.

Die in der Schweiz strafrechtlich sanktionierte Leugnung des Holocaust führte 2013 zu einer Strafanzeige sowohl gegen die Rednerin Sylvia Stolz wie auch gegen Ivo Sasek, Organisator der Konferenz der Anti-Zensur-Koalition. Als verantwortlicher Moderator habe er es unterlassen, der Rednerin das Wort zu entziehen, als diese über längere Dauer «offensichtlich Leugnung des Holocaust» betrieben habe.[10]

Auf der Webseite der AZK ist aktuell (Januar 2013) das Stolz-Referat als Video verlinkt, sowohl als Stream als auch zum Download.[11] Des Weiteren ist es ungestört bei YouTube zu sehen (hier kein Link zur verbotenen Leugnung gesetzt). Das Stolz-Referat bei der AZK kam in der rechten und der Truther-Szene gut an. Von den entsprechenden Webseiten bei Alles Schall und Rauch[12], Politaia[13][14], Lupo Cattivo[15][16] usw. wurde das Video verlinkt.

Weitere Referenten der 8. AZK waren der iranische Botschafter in der Schweiz Ali Reza Salari, der deutsche Pseudowissenschaftler Claus Wilhelm Turtur, Robert Stein und Robert Fleischer von "Exopolitik". Als geladene Besucher der Veranstaltung wurden unter anderem Manfred Petritsch (alias Freeman), Werner Altnickel und ein Team von Schweiz 5 (Sendung TimeToDo) von Norbert Brakenwagen gesichtet.

Weblinks

Quellennachweise