Beate Bahner: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Beate Bahner''' (geb. 1966) ist eine Rechtsanwältin und Autorin aus Heidelberg. Sie wurde überregional durch ihre Ablehnung behördlich angeordneter Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen das CoV-Virus bekannt. Am 10. April 2020 gab Bahner bekannt, im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten gegen behördliche Massnahmen ihre Zulassung als Anwältin zurückgeben zu wollen: | '''Beate Bahner''' (geb. 1966) ist eine Rechtsanwältin und Autorin aus Heidelberg. Sie wurde überregional durch ihre Ablehnung behördlich angeordneter Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen das CoV-Virus bekannt. Am 10. April 2020 gab Bahner bekannt, im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten gegen behördliche Massnahmen ihre Zulassung als Anwältin zurückgeben zu wollen: | ||
− | :''..Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben.. | + | :''..Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben..''.<ref>https://taz.de/Rechtsanwaeltin-Beate-Bahner/!5675404/</ref> |
Einen Tag später, am 11. April 2020, nahm sie nach Erlass einer eigenen Corona Auferstehung Verordnung ihre Ankündigung wieder zurück: | Einen Tag später, am 11. April 2020, nahm sie nach Erlass einer eigenen Corona Auferstehung Verordnung ihre Ankündigung wieder zurück: | ||
:''..Die Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020 gilt bundesweit und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft....Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr..'' | :''..Die Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020 gilt bundesweit und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft....Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr..'' |
Version vom 13. April 2020, 19:32 Uhr
Beate Bahner (geb. 1966) ist eine Rechtsanwältin und Autorin aus Heidelberg. Sie wurde überregional durch ihre Ablehnung behördlich angeordneter Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen das CoV-Virus bekannt. Am 10. April 2020 gab Bahner bekannt, im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten gegen behördliche Massnahmen ihre Zulassung als Anwältin zurückgeben zu wollen:
- ..Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben...[1]
Einen Tag später, am 11. April 2020, nahm sie nach Erlass einer eigenen Corona Auferstehung Verordnung ihre Ankündigung wieder zurück:
- ..Die Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020 gilt bundesweit und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft....Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr..
Kurzbiorgraphie
Beate Bahner studierte Jura in Heidelberg und Genf. Sie ist seit 1995 als Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen. Nach Berufsjahren in der Wirtschaft ließ sie sich 2002 mit einer Fachanwaltskanzlei in Heidelberg nieder. Im Jahre 2003 wurde sie mit dem mit 5.000 Euro dotierten Soldan-Kanzleigründerpreis ausgezeichnet.
Beate Bahner als Autorin
Bahner ist Autorin mehrerer Sachbücher, unter anderem zu den Themen: Werberecht für Ärzte, Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Ärzten und Zahnärzten, Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse und Heilmittelregresse, sowie Recht im Bereitschaftsdienst.
Am 3. April 2020 kündigte Bahner an, gegen die Maßnahmen der Länder und der Bundesregierung, die zum Schutze vor der COVID-19-Pandemie erlassen worden waren, juristisch vorzugehen. Am 7. April veröffentlichte Bahner eine 19-seitige Erklärung zur aus ihrer Sicht vorliegenden Verfassungswidrigkeit der Verordnungen, worin sie zu bundesweiten Demonstrationen aufrief. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren durch den Staatsschutz der Kriminalpolizei Heidelberg eingeleitet wegen des Verdachts der öffentlichen Anstiftung zu rechtswidrigen Versammlungen, die in Anwendung des § 28 IfSG zur Bewältigung der Pandemie verboten wurden. Ebenfalls wurde erwirkt, dass Bahners Website für einige Stunden gesperrt wurde. Ihr darauf folgender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG „wegen Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer“ wurde am 8. April verfasst. Bahner ersucht mit dem Antrag an das Bundesverfassungsgericht um Feststellung der Zulässigkeit der Demonstrationen und teilt mit, dass sie „zeitgleich einen Antrag auf Aussetzung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt“ hat.
Am 10. April 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig ab.
In Folge erliess Beate Bahne als Privatperson eine so genannte "Corona-Verordnung".
Zitate
- Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat. Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben. Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte. In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun.