Feldkraftmaschine: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Feldkraftmaschine''' ist eine gescheiterte Erfindung von Heinz Volker Wenz aus Frankfurt am Main zur Erzeugung nutzbarer Energie aus dem [[Raumenergie|"Quanten-Vakuum"]] bzw "gebundene Magnetenergie". Zur physikalisch unmögliche Erfindung wurden gutgläubige Anleger gewonnen um in die Erfindung zu investieren.
 
Die '''Feldkraftmaschine''' ist eine gescheiterte Erfindung von Heinz Volker Wenz aus Frankfurt am Main zur Erzeugung nutzbarer Energie aus dem [[Raumenergie|"Quanten-Vakuum"]] bzw "gebundene Magnetenergie". Zur physikalisch unmögliche Erfindung wurden gutgläubige Anleger gewonnen um in die Erfindung zu investieren.
 
==Funktionsprinzip==
 
==Funktionsprinzip==
==Urteil wegen Betrug==
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==Prozess wegen Betrug gegen==
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Laut soll Geldanleger um rund 400 000 Euro geschädigt haben, was zu einem Prpzess vor dem Landgericht Frankfurt führte. Der Anklage zufolge ließ sich von zahlreichen Anlegern das Geld auszahlen, um seine Erfindung technisch weiterentwickeln und in Serie herstellen lassen zu können. Den Opfern habe er Renditen von bis zu 1200 Prozent versprochen. In Wirklichkeit aber leistete er sich laut Staatsanwaltschaft davon Luxusartikel wie beispielsweise einen Sportwagen.
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==Patentanmeldung==
 
==Patentanmeldung==
 
*EP1676353 A1 (CN101084619A, WO2005020412A1, WO2005020412B1, Anmeldenummer EP20040764052), Veröffentlichungsdatum 5. Juli 2006, Eingetragen am 12. Aug. 2004. Erfinder Heinz Volker Wenz
 
*EP1676353 A1 (CN101084619A, WO2005020412A1, WO2005020412B1, Anmeldenummer EP20040764052), Veröffentlichungsdatum 5. Juli 2006, Eingetragen am 12. Aug. 2004. Erfinder Heinz Volker Wenz

Version vom 14. September 2015, 10:17 Uhr

Die Feldkraftmaschine ist eine gescheiterte Erfindung von Heinz Volker Wenz aus Frankfurt am Main zur Erzeugung nutzbarer Energie aus dem "Quanten-Vakuum" bzw "gebundene Magnetenergie". Zur physikalisch unmögliche Erfindung wurden gutgläubige Anleger gewonnen um in die Erfindung zu investieren.

Funktionsprinzip

Prozess wegen Betrug gegen

Laut soll Geldanleger um rund 400 000 Euro geschädigt haben, was zu einem Prpzess vor dem Landgericht Frankfurt führte. Der Anklage zufolge ließ sich von zahlreichen Anlegern das Geld auszahlen, um seine Erfindung technisch weiterentwickeln und in Serie herstellen lassen zu können. Den Opfern habe er Renditen von bis zu 1200 Prozent versprochen. In Wirklichkeit aber leistete er sich laut Staatsanwaltschaft davon Luxusartikel wie beispielsweise einen Sportwagen.

Patentanmeldung

  • EP1676353 A1 (CN101084619A, WO2005020412A1, WO2005020412B1, Anmeldenummer EP20040764052), Veröffentlichungsdatum 5. Juli 2006, Eingetragen am 12. Aug. 2004. Erfinder Heinz Volker Wenz

Quellennachweise