Darmverpilzung: Unterschied zwischen den Versionen
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==Kommerzielle Aspekte== | ==Kommerzielle Aspekte== |
Version vom 29. September 2008, 19:33 Uhr
Das Candida Hypersensibilitäts-Syndrom (Darmverpilzung, Candida-Syndrom oder Truss-Hypothese) bezeichnen eine pseudomedizinische Hypothese der siebziger Jahre um die angeblich zwingend krankheitenauslösende Wirkungen von Sprosspilzen der Gattung Candida Albicans im Verdauungstrakt bzw bestimmte beschuldigte Ernährungsformen die zwangsläufig zu einer Darmverpilzung führen würden. Das Candida Hypersensibilitäts-Syndrom ist in der wissenschaftlichen Medizin nicht anerkannt, ist jedoch in alternativmedizinischen Kreisen fest etabliert und gehört zu den häufigsten Pseudodiagnosen und Verlegenheitsdiagnosen in diesem Bereich und kann als ein Beispiel für eine alternativmedizinische Krankheitserfindung gesehen werden. Das Candida Hypersensibilitäts-Syndrom ist nicht mit einer Candidasepsis oder einer nachgewiesenen handfesten Mykose (genauer gesagt: Kandidose) zu verwechseln.
Postulierte Folgen und Symptome
Folge dieses hypothetischen Candida Hypersensibilitäts-Syndroms wäre laut Befürwortern ein Sammelsurium verschiedenster Beschwerden und Symptome:
- chronische Müdigkeit.
Typische Therapie des Candida Hypersensibilitäts-Syndroms
Fast immer wird von den Diagnostikern des Candida Hypersensibilitäts-Syndroms eine sogenannte Anti-Pilz-Diät verordnet, die ausreiche das angenommene Problem in den Griff zu bekommen. Teilweise sind die entsprechenden Diätvorschriften martialisch und entsprechen einer strengen zuckerfreihen Diät mit Obstverbot und endet bei einer absoluten Meidung sämtlicher Kohlenhydrate und Bäckerhefe für Monate bis zu zwei Jahren. Therapiert wird aber auch teilweise mit mit homöopathischen Präparaten wie Albicansan D 5 oder über eine Orthomolekularen Darmsanierung (ODS). Manche Ärzte verschreiben aber auch anerkannte Antimykotika wie Nystatin.
Kommerzielle Aspekte
Das Candida Hypersensibilitäts-Syndrom wird über (umstrittene) Nachweisverfahren versucht nachzuweisen. In der Regel wird dies anhand von Tests mit Stuhlproben durchgeführt. Derartige Nachweisverfahren muss der Patient in der Regel selbst bezahlen, die Kassen erstatten zumeist den Test nicht. Es hat sich inzwischen ein reger Markt um diese Testverfahren etabliert.