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==Haltung der Krankenkassen in Deutschland==
 
==Haltung der Krankenkassen in Deutschland==
Die Deutsche Angestellten Krankenkasse, die Barmer und die Kaufmännische Krankenkasse hatten sich im Jahre 2000 bereits für die Aufnahme der Akupunktur in den gesetzlichen Leistungskatalog eingesetzt. Hintergedanke war damals offenbar die finanzielle Attraktivität junger, gesunder, "alternativmedizinisch" ausgerichteter Beitragszahler für diese Kassen. In einem fragwürdigen Modellvorhaben betrieben seit Oktober 2000 diese Kassen eine Fragebogenaktion bei Akupunkturpatienten, um einen Wirksamkeitsnachweis ohne Kontrolle durch Anwendung einer konventionellen Therapie oder Akupunkturscheinbehandliung in Händen zu haben. Der entscheidende Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hatte daraufhin am 16. Oktober 2000 die Akupunktur in die Liste der nicht anerkannten Methoden eingruppiert und lediglich für drei Indikationen (chronischer Kopfschmerz, chronische Lendenwirbelsäulen-Beschwerden, chronische osteoarthritische Beschwerden), die länger als 6 Monate bestehen, eine Ausnahme für Krankenkassen erlassen die Modellversuche durchführten.
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Die Deutsche Angestellten Krankenkasse, die Barmer und die Kaufmännische Krankenkasse hatten sich im Jahre 2000 bereits für die Aufnahme der Akupunktur in den gesetzlichen Leistungskatalog eingesetzt. Hintergedanke war damals offenbar die finanzielle Attraktivität junger, gesunder, "alternativmedizinisch" ausgerichteter Beitragszahler für diese Kassen. Der entscheidende Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hatte daraufhin am 16. Oktober 2000 die Akupunktur in die Liste der nicht anerkannten Methoden eingruppiert und lediglich für drei Indikationen (chronischer Kopfschmerz, chronische Lendenwirbelsäulen-Beschwerden, chronische osteoarthritische Beschwerden), die länger als 6 Monate bestehen, eine Ausnahme für Krankenkassen erlassen die Modellversuche durchführten.
    
Ab dem 1. Januar 2007 zahlen nun alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen gemäß einem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Deutschland Akupunktur-Leistungen im Rahmen einer rein symptomatischen Schmerzbehandlung bei bestimmten Indikationen. Dazu gehören:  
 
Ab dem 1. Januar 2007 zahlen nun alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen gemäß einem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Deutschland Akupunktur-Leistungen im Rahmen einer rein symptomatischen Schmerzbehandlung bei bestimmten Indikationen. Dazu gehören:  
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