:''..Zum gestrigen Termin im Verfahren 250 Owi 82/22 war eine Polizeibeamtin als Zeugin für den mutmaßlichen Maskenverstoß geladen, der Gegenstand des angegriffenen Bußgeldbescheids ist. Die Beamtin hatte an den Vorfall keine Erinnerung, ihre Vernehmung war damit für den Tatnachweis unergiebig. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt..''<ref>https://blog.gwup.net/2023/04/27/nein-bei-einem-prozess-in-hamburg-ging-es-nicht-um-die-existenz-des-sars-cov-2-virus/</ref> | :''..Zum gestrigen Termin im Verfahren 250 Owi 82/22 war eine Polizeibeamtin als Zeugin für den mutmaßlichen Maskenverstoß geladen, der Gegenstand des angegriffenen Bußgeldbescheids ist. Die Beamtin hatte an den Vorfall keine Erinnerung, ihre Vernehmung war damit für den Tatnachweis unergiebig. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt..''<ref>https://blog.gwup.net/2023/04/27/nein-bei-einem-prozess-in-hamburg-ging-es-nicht-um-die-existenz-des-sars-cov-2-virus/</ref> |