Amalgam: Unterschied zwischen den Versionen

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==Weblinks==
 
==Weblinks==
*http://gesundheitsnews.imedo.de/news/1057-nebenwirkungen-von-amalgam-nicht-nachgewiesen
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*Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums: [https://www.krebsinformationsdienst.de/vorbeugung/risiken/amalgam.php Amalgam, andere Zahnfüllungen und Zahnersatz. Risikomaterial im Mund?] 7. Dezember 2011
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*[http://gesundheitsnews.imedo.de/news/1057-nebenwirkungen-von-amalgam-nicht-nachgewiesen Nebenwirkungen von Amalgam bleiben aus.] imedo.de, 8. April 2008
  
 
==Quellennachweise==
 
==Quellennachweise==

Version vom 26. Juni 2015, 19:05 Uhr

Amalgam (Gr. μαλακός „weich“ , d.h. das „Nicht-Erweichende“, nach anderer Etymologie von arab. al malagma = erweichende Salbe) ist in der Chemie eine Legierung des Quecksilbers. Als Amalgam im weiteren Sinne werden oft auch Vermischungen anderer Stoffe bezeichnet, meist die Legierung mehrerer Metalle.

In der Alternativmedizin spielt die Diskussion um Amalgamfüllungen (Zahnamalgam) in Zähnen eine besondere Rolle. Die Anwesenheit von Zahnamalgamen wird dabei mit einer großen Zahl unterschiedlichster Erkrankungen in Zusammenhang gebracht. Gleichzeitig finden sich im selben Umfeld eine Vielzahl von Behandlern und Ärzten, die "Gift-Ausleitungen" anbieten, beispielsweise mit Chelatbildnern (EDTA) oder nach dem Cutler-Protokoll. Hinzu kommen Zahnärzte, die "Amalgam-Sanierungen" anbieten, also die Entfernung sämtlicher amalgamhaltiger Zahnfüllungen. Ein Austausch intakter Amalgamfüllungen wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet, wie das Bundessozialgericht wiederholt festgestellt hat.[1][2]

Zahnamalgam

In der Zahnmedizin wird eine Legierung des Quecksilbers mit anderen Metallen, wie Silber, Kupfer, Indium, Zinn und Zink, in großem Umfang als Zahnfüllungsmaterial eingesetzt, und zwar heute ausschließlich in der Form von Silberamalgam.

Literatur

  • Melchart D, Wühr E, Weidenhammer W, Kremers L: A multicenter survey of amalgam fillings and subjective complaints in non-selected patients in the dental practice. Eur J Oral Sci. 1998 Jun;106(3):770-7. PMID 9672099

Weblinks

Quellennachweise

  1. BSG, Urteil vom 6. Oktober 1999 B1 KR 13/97 R
  2. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2002 B1 KR 31/01 R