Verkaufsverbot für Heilpflanzen: Unterschied zwischen den Versionen
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Gemeint ist hier die EU-Richtlinie 2004/24/EG. Diese wurde bereits im Jahr 2004 verabschiedet und 2005 in der deutschen Gesetzgebung umgesetzt. Die sechs Jahre alte EU-Regelung hatte die Funktion traditionelle pflanzliche Arzneimittel in der EU in einem vereinfachten Verfahren zuzulassen. In einigen Mitgliedsländern der EU gab es damals keine Regelungen für phytopharmazeutische Produkte. In Deutschland existierten jedoch bereits ähnliche Standards wie von der EU vorgesehen. | Gemeint ist hier die EU-Richtlinie 2004/24/EG. Diese wurde bereits im Jahr 2004 verabschiedet und 2005 in der deutschen Gesetzgebung umgesetzt. Die sechs Jahre alte EU-Regelung hatte die Funktion traditionelle pflanzliche Arzneimittel in der EU in einem vereinfachten Verfahren zuzulassen. In einigen Mitgliedsländern der EU gab es damals keine Regelungen für phytopharmazeutische Produkte. In Deutschland existierten jedoch bereits ähnliche Standards wie von der EU vorgesehen. | ||
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+ | Betroffen von der Richtlinie sind nur rezeptfreie Fertigarzneimittel. Der Hersteller muss lediglich nachweisen, dass die Wirksamkeit aufgrund langjähriger Anwendung plausibel und die Sicherheit gewährleistet ist. Für die Registrierung sind lediglich ein Gutachten sowie ein Literatur-Überblick notwendig. | ||
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Version vom 11. November 2010, 22:05 Uhr
Im Jahre 2010 wurde in Deutschland per Ketten-Emails und auch auf diversen Internet-Webseiten die Verschwörungstheorie eines im Jahre 2011 angeblich drohenden EU-weiten Verkaufsverbots für Heilpflanzen verbreitet, die stark an gleichartige falsche Behauptungen zum Codex Alimentarius erinnern. In diesem Zusammenhang wurde auch zur Unterzeichnung einer Petition gegen das angebliche Verbot aufgerufen.[1] Als Drahtzieher der vermeintlichen Gesetzesänderung wird die Pharmaindustrie vermutet.
2009 wurden in Deutschland rund 1,2 Milliarden Euro für rezeptfreie pflanzliche Arzneimittel ausgegeben. Hinzu kamen noch nicht apothekenpflichtigen Pflanzenpräparate, die in Supermärkten, Drogerien oder Bioläden angeboten werden.[2]
Traditional Herbal Medicines Directive (THMPD 2004/24/EG)
Gemeint ist hier die EU-Richtlinie 2004/24/EG. Diese wurde bereits im Jahr 2004 verabschiedet und 2005 in der deutschen Gesetzgebung umgesetzt. Die sechs Jahre alte EU-Regelung hatte die Funktion traditionelle pflanzliche Arzneimittel in der EU in einem vereinfachten Verfahren zuzulassen. In einigen Mitgliedsländern der EU gab es damals keine Regelungen für phytopharmazeutische Produkte. In Deutschland existierten jedoch bereits ähnliche Standards wie von der EU vorgesehen.
Betroffen von der Richtlinie sind nur rezeptfreie Fertigarzneimittel. Der Hersteller muss lediglich nachweisen, dass die Wirksamkeit aufgrund langjähriger Anwendung plausibel und die Sicherheit gewährleistet ist. Für die Registrierung sind lediglich ein Gutachten sowie ein Literatur-Überblick notwendig.