Verkaufsverbot für Heilpflanzen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Traditional Herbal Medicines Directive THMPD==
 
==Traditional Herbal Medicines Directive THMPD==
 
Gemeint ist hier die EU-Richtlinie 2004/24/EG. Diese wurde bereits im Jahr 2004 verabschiedet und 2005 in der deutschen Gesetzgebung verankert. Die sechs Jahre alte EU-Regelung hatte die Funktion traditionelle pflanzliche Arzneimittel in der EU in einem vereinfachten Verfahren zuzulassen. In einigen Mitgliedsländern der EU gab es damals keine Regelungen für phytopharmazeutische Produkte. In Deutschland existierten jedoch bereits  ähnliche Standards wie von der EU vorgesehen.
 
Gemeint ist hier die EU-Richtlinie 2004/24/EG. Diese wurde bereits im Jahr 2004 verabschiedet und 2005 in der deutschen Gesetzgebung verankert. Die sechs Jahre alte EU-Regelung hatte die Funktion traditionelle pflanzliche Arzneimittel in der EU in einem vereinfachten Verfahren zuzulassen. In einigen Mitgliedsländern der EU gab es damals keine Regelungen für phytopharmazeutische Produkte. In Deutschland existierten jedoch bereits  ähnliche Standards wie von der EU vorgesehen.
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==Weblinks==
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*[http://www.heilpraktiker.org/ftp_pdf/meldungen_3_11_10/AMK-LMGB-TRAD-PHYTOS-2010-09-29.pdf Stellungsnahme der "Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker" (2010)]
  
 
==Quellennachweise==
 
==Quellennachweise==

Version vom 11. November 2010, 20:52 Uhr

Im Jahre 2010 wurde in Deutschland per Ketten-Emails und auch auf diversen Internet-Webseiten die Verschwörungstheorie eines im Jahre 2011 angeblich drohenden EU-weiten Verkaufsverbots für Heilpflanzen verbreitet, die stark an gleichartige falsche Behauptungen zum Codex Alimentarius erinnern. In diesem Zusammenhang wurde auch zur Unterzeichnung einer Petition gegen das angebliche Verbot aufgerufen.[1] Als Drahtzieher der vermeintlichen Gesetzesänderung wird die Pharmaindustrie vermutet.

Traditional Herbal Medicines Directive THMPD

Gemeint ist hier die EU-Richtlinie 2004/24/EG. Diese wurde bereits im Jahr 2004 verabschiedet und 2005 in der deutschen Gesetzgebung verankert. Die sechs Jahre alte EU-Regelung hatte die Funktion traditionelle pflanzliche Arzneimittel in der EU in einem vereinfachten Verfahren zuzulassen. In einigen Mitgliedsländern der EU gab es damals keine Regelungen für phytopharmazeutische Produkte. In Deutschland existierten jedoch bereits ähnliche Standards wie von der EU vorgesehen.

Weblinks

Quellennachweise

  1. Nina Weber: Petition zu Heilpflanzen - Absurde Angst um die Kamille, Spiegel online, 11.11.2010 [1]