Gabriel-Chip: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Gabriel-Chip ist eine Alu-bedampfte, selbstklebene Plastikfolie die zum Preis von 30.- bis 50.- Euro eine höchst heilsame Wirkung auf den Geldbeutel des Herstellers hat <ref>http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/redir.htm?http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/2003/030701gab.htm</ref>. | Der Gabriel-Chip ist eine Alu-bedampfte, selbstklebene Plastikfolie die zum Preis von 30.- bis 50.- Euro eine höchst heilsame Wirkung auf den Geldbeutel des Herstellers hat <ref>http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/redir.htm?http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/2003/030701gab.htm</ref>. | ||
− | Hergestellt wird sie nach einem patentierten Verfahren <ref>http://www.joern.de/Gabrielwie.htm</ref>, was aber über die Wirksamkeit nichts aussagt: Die wird zur Patenterteilung nicht überprüft, Patente werden auch ohne einen Nachweis der Wirksamkeit eines Verfahrens erteilt. Deswegen darf -trotz der vorgeblichen Messbarkeit der behaupteten Wirkung- der folgende Hinweis auf der Web-site des Anbieters <ref> http://www.gabriel-chip.de</ref> nicht fehlen: | + | Hergestellt wird sie nach einem patentierten Verfahren (AT 409 930 B) <ref>http://www.joern.de/Gabrielwie.htm</ref>, was aber über die Wirksamkeit nichts aussagt: Die wird zur Patenterteilung nicht überprüft, Patente werden auch ohne einen Nachweis der Wirksamkeit eines Verfahrens erteilt. Deswegen darf -trotz der vorgeblichen Messbarkeit der behaupteten Wirkung- der folgende Hinweis auf der Web-site des Anbieters <ref> http://www.gabriel-chip.de</ref> nicht fehlen: |
''Rechtliche Hinweise zum Gabriel-Chip:'' | ''Rechtliche Hinweise zum Gabriel-Chip:'' | ||
''Beim Gabriel-Chip handelt es sich nicht um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz beziehungsweise auch nicht um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktgesetz. Zusätzlich wollen und müssen wir darauf hinweisen, dass weder das Wirkprinzip, noch die Herstellungstechnologie, noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche Wohlbefinden bisher allgemein wissenschaftlich gesichert bzw. anerkannt sind. Ab dem Kaufdatum gewähren wir daher innerhalb von 6 Wochen eine uneingeschränkte Rückgabegarantie.'' | ''Beim Gabriel-Chip handelt es sich nicht um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz beziehungsweise auch nicht um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktgesetz. Zusätzlich wollen und müssen wir darauf hinweisen, dass weder das Wirkprinzip, noch die Herstellungstechnologie, noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche Wohlbefinden bisher allgemein wissenschaftlich gesichert bzw. anerkannt sind. Ab dem Kaufdatum gewähren wir daher innerhalb von 6 Wochen eine uneingeschränkte Rückgabegarantie.'' |
Version vom 9. März 2008, 17:24 Uhr
Der Gabriel-Chip ist eine Alu-bedampfte, selbstklebene Plastikfolie die zum Preis von 30.- bis 50.- Euro eine höchst heilsame Wirkung auf den Geldbeutel des Herstellers hat [1].
Hergestellt wird sie nach einem patentierten Verfahren (AT 409 930 B) [2], was aber über die Wirksamkeit nichts aussagt: Die wird zur Patenterteilung nicht überprüft, Patente werden auch ohne einen Nachweis der Wirksamkeit eines Verfahrens erteilt. Deswegen darf -trotz der vorgeblichen Messbarkeit der behaupteten Wirkung- der folgende Hinweis auf der Web-site des Anbieters [3] nicht fehlen: Rechtliche Hinweise zum Gabriel-Chip: Beim Gabriel-Chip handelt es sich nicht um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz beziehungsweise auch nicht um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktgesetz. Zusätzlich wollen und müssen wir darauf hinweisen, dass weder das Wirkprinzip, noch die Herstellungstechnologie, noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche Wohlbefinden bisher allgemein wissenschaftlich gesichert bzw. anerkannt sind. Ab dem Kaufdatum gewähren wir daher innerhalb von 6 Wochen eine uneingeschränkte Rückgabegarantie.