Laut Diätverordnung sind die diätetischen Lebensmittel für eine bestimmte Personengruppe ("definierte Personengruppe") bestimmt, und zu einem Ernährungszweck bestimmt. Sie müssen darüber hinaus sich von "Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs" unterscheiden. | Laut Diätverordnung sind die diätetischen Lebensmittel für eine bestimmte Personengruppe ("definierte Personengruppe") bestimmt, und zu einem Ernährungszweck bestimmt. Sie müssen darüber hinaus sich von "Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs" unterscheiden. |