Homöopathische Arzneimittelprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Neben den Arzneimittellehren (auch ''Materiae medicae '' genannt) von [[Samuel Hahnemann]] sind diejenigen der Homöopathen Hering, Kent, Starke und Metzger berühmt geworden. Kent und Boenninghausen verfassten eine Art Inhaltsverzeichnis zu den Arzneimittellehren, die sogenannten homöopathischen ''Repertorien'', die nach Symptomen sortiert sind. | + | Neben den Arzneimittellehren (auch ''Materiae medicae'' genannt) von [[Samuel Hahnemann]] sind diejenigen der Homöopathen Hering, Kent, Starke und Metzger berühmt geworden. Kent und Boenninghausen verfassten eine Art Inhaltsverzeichnis zu den Arzneimittellehren, die sogenannten homöopathischen ''Repertorien'', die nach Symptomen sortiert sind. |
− | Homöopathische Arzneimittelprüfungen sind nicht mit Arzneimittelprüfungen gemäß | + | Homöopathische Arzneimittelprüfungen sind nicht mit Arzneimittelprüfungen gemäß des Arzneimittelgesetzes vergleichbar. Bei homöopathischen Arzneimittelprüfungen wird nicht eine erwartete Wirksamkeit überprüft, sondern beobachtet, ob und welche Symptome, Träume oder Sinneseindrücke durch ein homöopathisches Mittel (scheinbar) hervorgerufen werden. |
− | Die europäische Gesetzgebung sieht seit der Richtlinie 2001/83 ein eigenes Zulassungsverfahren für homöopathische Arzneimittel vor. In der Novelle zu dieser Richtlinie (2004/27) wird dieses vereinfachte Zulassungsverfahren erstmals für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union verpflichtend. Die Richtlinie verlangt dabei den Aufdruck ''Homöopathisches Arzneimittel ohne genehmigte Heilanzeigen'' auf den homöopathischen Präparaten. | + | Die europäische Gesetzgebung sieht seit der Richtlinie 2001/83 ein eigenes Zulassungsverfahren für homöopathische Arzneimittel vor. In der Novelle zu dieser Richtlinie (2004/27) wird dieses vereinfachte Zulassungsverfahren erstmals für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union verpflichtend. Die Richtlinie verlangt dabei den Aufdruck ''Homöopathisches Arzneimittel ohne genehmigte Heilanzeigen'' auf den homöopathischen Präparaten. |
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− | Über eine erste Arzneimittelprüfung berichtet Hahnemann selbst und meint dabei seinen eigenen Chinarindeversuch, der jedoch später nicht mehr replizierbar war. | + | Über eine erste Arzneimittelprüfung berichtet Hahnemann selbst und meint dabei seinen eigenen Chinarindeversuch, der jedoch später nicht mehr replizierbar war. |
− | In der Homöopathie existiert jedoch keine einheitliche Regel oder Vorschrift wie die homöopathische Arzneimittelprüfung durchzuführen wäre. So gibt es beispielsweise ''persönliche Arzneimittelprüfungen'', ''Seminar-Arzneimittelprüfungen'', ''Traumprüfungen'', ''Meditationsprüfungen'', ''Bioresonanz-AMP'' und so weiter. | + | In der Homöopathie existiert jedoch keine einheitliche Regel oder Vorschrift, wie die homöopathische Arzneimittelprüfung durchzuführen wäre. So gibt es beispielsweise ''persönliche Arzneimittelprüfungen'', ''Seminar-Arzneimittelprüfungen'', ''Traumprüfungen'', ''Meditationsprüfungen'', ''Bioresonanz-AMP'' und so weiter. |
− | Prinzipiell wird an einem gesunden Probanden (auch im Selbstversuch) oder einem Probandenkollektiv das Mittel in starker [[Potenzierung|Verdünnung]] ausprobiert und die beobachteten oder | + | Prinzipiell wird an einem gesunden Probanden (auch im Selbstversuch) oder einem Probandenkollektiv das Mittel in starker [[Potenzierung|Verdünnung]] ausprobiert und die beobachteten, berichteten oder geträumten Symptome notiert. In der Regel wird dabei das Mittel nicht auf verblindete Weise mit einem [[Placebo]]mittel verglichen. In der Regel fehlt auch eine valide Randomisierung. |
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− | Eine Art der Arzneimittelprüfung ist die sogenannte Traumprüfung | + | Eine Art der Arzneimittelprüfung ist die sogenannte Traumprüfung, bei der die Versuchspersonen das Mittel nicht einnehmen, sondern es nachts unter ihr Kopfkissen legen und später ihre Träume notieren. |
− | Bei sogenannten Meditationsprüfungen müssen die Versuchspersonen das jeweilige homöopathische Mittel in den Händen halten und dabei meditieren. | + | Bei sogenannten Meditationsprüfungen müssen die Versuchspersonen das jeweilige homöopathische Mittel in den Händen halten und dabei meditieren. Äußerungen der Meditierenden werden dann als Symptom gedeutet. |
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==Zitate== | ==Zitate== |
Version vom 2. Mai 2009, 22:20 Uhr
Die homöopathische Arzneimittelprüfung (AMP) ist die Austestung homöopathischer Mittel an als gesund angenommenen Probanden und Probandenkollektiven. Aus der Beobachtung der bei diesen Personen auftretenden Symptomen leiten Homöopathen das Einsatzprofil homöopathischer Mittel ab. Die Beobachtungen werden in eigenen Vezeichnissen notiert, die als Arzneimittellehren bezeichnet werden. Auf diese Arzneimittellehren stützt man sich dann in Folge bei der Mittelfindung. Einzelnen homöopathischen Mitteln wird ein sogenanntes Arzneimittelbild zugeordnet. Neben den Arzneimittellehren (auch Materiae medicae genannt) von Samuel Hahnemann sind diejenigen der Homöopathen Hering, Kent, Starke und Metzger berühmt geworden. Kent und Boenninghausen verfassten eine Art Inhaltsverzeichnis zu den Arzneimittellehren, die sogenannten homöopathischen Repertorien, die nach Symptomen sortiert sind.
Homöopathische Arzneimittelprüfungen sind nicht mit Arzneimittelprüfungen gemäß des Arzneimittelgesetzes vergleichbar. Bei homöopathischen Arzneimittelprüfungen wird nicht eine erwartete Wirksamkeit überprüft, sondern beobachtet, ob und welche Symptome, Träume oder Sinneseindrücke durch ein homöopathisches Mittel (scheinbar) hervorgerufen werden.
Die europäische Gesetzgebung sieht seit der Richtlinie 2001/83 ein eigenes Zulassungsverfahren für homöopathische Arzneimittel vor. In der Novelle zu dieser Richtlinie (2004/27) wird dieses vereinfachte Zulassungsverfahren erstmals für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union verpflichtend. Die Richtlinie verlangt dabei den Aufdruck Homöopathisches Arzneimittel ohne genehmigte Heilanzeigen auf den homöopathischen Präparaten.
Durchführung
Über eine erste Arzneimittelprüfung berichtet Hahnemann selbst und meint dabei seinen eigenen Chinarindeversuch, der jedoch später nicht mehr replizierbar war.
In der Homöopathie existiert jedoch keine einheitliche Regel oder Vorschrift, wie die homöopathische Arzneimittelprüfung durchzuführen wäre. So gibt es beispielsweise persönliche Arzneimittelprüfungen, Seminar-Arzneimittelprüfungen, Traumprüfungen, Meditationsprüfungen, Bioresonanz-AMP und so weiter.
Prinzipiell wird an einem gesunden Probanden (auch im Selbstversuch) oder einem Probandenkollektiv das Mittel in starker Verdünnung ausprobiert und die beobachteten, berichteten oder geträumten Symptome notiert. In der Regel wird dabei das Mittel nicht auf verblindete Weise mit einem Placebomittel verglichen. In der Regel fehlt auch eine valide Randomisierung.
Traum- und Meditationsprüfung
Eine Art der Arzneimittelprüfung ist die sogenannte Traumprüfung, bei der die Versuchspersonen das Mittel nicht einnehmen, sondern es nachts unter ihr Kopfkissen legen und später ihre Träume notieren.
Bei sogenannten Meditationsprüfungen müssen die Versuchspersonen das jeweilige homöopathische Mittel in den Händen halten und dabei meditieren. Äußerungen der Meditierenden werden dann als Symptom gedeutet.
Bioresonanzprüfungen
Viele Homöopathen führen die Arzneimittelprüfungen mit diversen Gerätschaften der Bioresonanz durch.
Prüfung der Prüfungen
Eine in der Homöopathie-Fachzeitschrift homoepathy veröffentlichte Untersuchung derartiger Arzneimittelprüfungen der Jahre 1945 bis 1995 ergab, dass diese Prüfungen sehr unterschiedlich gehandhabt werden und sie meist von sehr niedriger Qualität sind und auf eine Kontrollgruppe und Placebo-Präparate zum Vergleich verzichtet wurde. Auf Randomisierungen und Verblindungen wurde verzichtet. Interessanterweise werden in Prüfungen minderer Qualität mehr Symptome berichtet als in den anderen Prüfungen. [1]
Zitate
- [...] Hat man nun eine beträchtliche Zahl einfacher Arzneien auf diese Art im gesunden Menschen erprobt und alle die Krankheits-Elemente und Symptome sorgfältig und treu aufgezeichnet, die sie von selbst als künstliche Krankheits-Potenzen zu erzeugen fähig sind, so hat man dann erst eine wahre Materia medica - eine Sammlung der ächten, reinen, untrüglichen Wirkungsarten der einfachen Arzneistoffe für sich [...] [2]
Quellennachweise
- ↑ F. Dantas, P. Fisher, H. Walach, F. Wieland, D.P. Rastogi, H. Teixeira, D. Koster, J.P. Jansen, J. Eizayaga, M.E.P. Alvarez, M. Marim, P. Belon and L.L.M. Weckx. A systematic review of the quality of homeopathic pathogenetic trials published from 1945 to 1995. Homeopathy, Volume 96, Issue 1, January 2007, Seiten 4-16
- ↑ Samuel Hahnemann, Organon der Heilkunst, § 143