Marvin Haberland: Unterschied zwischen den Versionen

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==Prozess ab 2022==
 
==Prozess ab 2022==
Marvin Haberland berichtet im Oktober 2022 in verschiedenen Medien über einen Gerichtsprozess gegen ihn in Hamburg, der sich u. a. auf die Existenz von Viren beziehen soll. Nachdem 2022 gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtbeachtung von Schutzmassnahmen gegen das neue Coronavirus (fehlende Schutzmaske) geführt wurde, legte er Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg ein, mit der Folge eines Prozesses gegen ihn. Unter anderem begründet Haberland seine Beschwerde mit der Behauptung dass nicht erwiesen sei dass Viren existierten.
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Marvin Haberland berichtet im Oktober 2022 in verschiedenen Medien über einen Gerichtsprozess gegen ihn in Hamburg, der sich u. a. auf die Existenz von Viren beziehen soll. Nachdem 2022 gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtbeachtung von Schutzmassnahmen gegen das neue Coronavirus (fehlende Schutzmaske) geführt wurde, legte er Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg ein, mit der Folge eines Prozesses gegen ihn. Unter anderem begründet Haberland seine Beschwerde mit der Behauptung dass nicht erwiesen sei dass Viren existierten. Das Gericht stellte das Verfahren im April 2023 gegen Haberland ein, weil eine Belastungszeugin sich nicht mehr an den Fall erinnern konnte. Die Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts teilte auf Anfrage mit:
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:''..Zum gestrigen Termin im Verfahren 250 Owi 82/22 war eine Polizeibeamtin als Zeugin für den mutmaßlichen Maskenverstoß geladen, der Gegenstand des angegriffenen Bußgeldbescheids ist. Die Beamtin hatte an den Vorfall keine Erinnerung, ihre Vernehmung war damit für den Tatnachweis unergiebig. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt..''
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==Weblinks==
 
==Weblinks==
 
*https://blog.gwup.net/2023/04/27/nein-bei-einem-prozess-in-hamburg-ging-es-nicht-um-die-existenz-des-sars-cov-2-virus
 
*https://blog.gwup.net/2023/04/27/nein-bei-einem-prozess-in-hamburg-ging-es-nicht-um-die-existenz-des-sars-cov-2-virus

Version vom 28. April 2023, 10:20 Uhr

Medizinlaie Marvin Haberland als Sprecher von "Next Level" im österreichischen neurechten Kanal AUF1 TV zum Thema der Existenz von Viren (Februar 2023)
Marvin Haberland und Impfgegner Torsten Engelbrecht (bei Transition TV)

Marvin Haberland ist ein deutscher Ingenieur aus Hamburg, der als Medizinlaie und als Leugner der Existenz von Viren (und Infektionskrankheiten) in der Öffentlichkeit[1][2] und einen Gerichtsprozess auf sich aufmerksam macht. Haberland ist der Sprecher einer kommerziell aktiven Gruppe Next Level – Wissen neu gedacht, die ebenfalls verbreitet dass es keinen Beleg für die Existenz von Viren gebe. Next Level verbreitet ebenfalls werbend gehaltene Artikel zur Germanischen Neuen Medizin nach Ryke Geerd Hamer.

Marvin Haberland ist in Hamburg beruflich für die Aurubis AG tätig (ein börsennotierter Kupferproduzent sowie Kupferwiederverwerter). Zu einer Ausbildung im Biologie- oder Medizinbereich ist nichts bekannt. (Stand 2023)

Aktivitäten als Leugner der Existenz von Viren und Infektionskrankheiten

2023 trat Haberland beim rechtspopulistischen Kanal AUF1 TV auf. Bei dieser Gelegenheit wurde von der Moderation von AUF1 zu Beginn fälschlich behauptet, dass die Existenz von Viren "sehr umstritten" sei. Seine Ansichten widerholte Haberland auch in einem Interview-Video mit dem Impfgegner Torsten Engelbrecht. Bei seiner Skepsis bezüglich der Existenz von Viren stellt er die Behauptung auf, es gebe keine wissenschaftliche Evidenz zur Existenz von Viren. Offenbar in Anlehnung auf die Koch'schen Postulate des 19. Jahrhunderts behauptet er dass insbesondere "Kontrolluntersuchungen" zur Existenz von Viren fehlen würden. Haberland beruft sich dabei auf Stefan Lanka und eine gleichgesinnte Gruppe "Corona_Fakten".

Prozess ab 2022

Marvin Haberland berichtet im Oktober 2022 in verschiedenen Medien über einen Gerichtsprozess gegen ihn in Hamburg, der sich u. a. auf die Existenz von Viren beziehen soll. Nachdem 2022 gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtbeachtung von Schutzmassnahmen gegen das neue Coronavirus (fehlende Schutzmaske) geführt wurde, legte er Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg ein, mit der Folge eines Prozesses gegen ihn. Unter anderem begründet Haberland seine Beschwerde mit der Behauptung dass nicht erwiesen sei dass Viren existierten. Das Gericht stellte das Verfahren im April 2023 gegen Haberland ein, weil eine Belastungszeugin sich nicht mehr an den Fall erinnern konnte. Die Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts teilte auf Anfrage mit:

..Zum gestrigen Termin im Verfahren 250 Owi 82/22 war eine Polizeibeamtin als Zeugin für den mutmaßlichen Maskenverstoß geladen, der Gegenstand des angegriffenen Bußgeldbescheids ist. Die Beamtin hatte an den Vorfall keine Erinnerung, ihre Vernehmung war damit für den Tatnachweis unergiebig. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt..

Weblinks

Quellennachweise

  1. Beispiel: Auftritt beim rechtspopulistischen Kanal AUF1 TV (2023)
  2. Grosse Freiheit TV, 2022