Solidargemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Solidargemeinschaften geben als einen Grund für angebliche Vorteile einer Abwendung von herkömmlichen Krankenkassen zu Gunsten von Solidargemeinschaften die mögliche Erstattung von Behandlungskosten [[alternativmedizin]]ischer Methoden an, auch wenn für diese kein wissenschaftlicher Nachweis einer Eignung vorliegt. Solidargemeinschaften richten sich daher an Menschen, die der modernen, evidenzbasierten Medizin gegenüber kritisch eingestellt sind. Auch sollen Mitgliedschaften in Solidargemeinschaften zu Kosteneinsparungen seitens der Kunden führen. | Solidargemeinschaften geben als einen Grund für angebliche Vorteile einer Abwendung von herkömmlichen Krankenkassen zu Gunsten von Solidargemeinschaften die mögliche Erstattung von Behandlungskosten [[alternativmedizin]]ischer Methoden an, auch wenn für diese kein wissenschaftlicher Nachweis einer Eignung vorliegt. Solidargemeinschaften richten sich daher an Menschen, die der modernen, evidenzbasierten Medizin gegenüber kritisch eingestellt sind. Auch sollen Mitgliedschaften in Solidargemeinschaften zu Kosteneinsparungen seitens der Kunden führen. | ||
− | Neben den eigentlichen Solidargemeinschaften existiert in Deutschland auch der Verein Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen – Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen e.V., kurz BASSG. | + | Neben den eigentlichen Solidargemeinschaften existiert in Deutschland auch der Verein Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen – Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen e.V., kurz BASSG, welcher sich für eine staatliche Anerkennung als "''anderweitige Absicherung im Krankheitsfall''" als drittes Krankenversicherungsmodell in Deutschland einsetzt. |
==Unterschiede zu gesetzlichen und privaten Krankenkassen (Deutschland)== | ==Unterschiede zu gesetzlichen und privaten Krankenkassen (Deutschland)== | ||
Im Gegensatz zu Mitgliedern in gesetzlichen und privaten Krankenkassen haben Kunden oder Mitglieder von Solidargemeinschaften keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen im Gesundheitsbereich. Es fehlt ein verbindlicher Leistungskatalog. | Im Gegensatz zu Mitgliedern in gesetzlichen und privaten Krankenkassen haben Kunden oder Mitglieder von Solidargemeinschaften keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen im Gesundheitsbereich. Es fehlt ein verbindlicher Leistungskatalog. |
Version vom 13. Oktober 2019, 16:04 Uhr
Solidargemeinschaft (auch freie Solidargemeinschaft) bezeichnet in Deutschland Vereine oder sonstige Organisationen, die Mitgliedern oder zahlenden Kunden versicherungesähnliche Dienstleistungen anbieten wie gesetzliche oder private Krankenkassen. Die Vereine basieren auf dem Prinzip einer Solidarität und sehen sich als Alternative für herkömmliche Krankenkasse ersetzen. Nach Angaben des Deutschlandfunks sollen mit Stand von 2019 in Deutschland 20.000 Menschen Dienste von Solidargemeinschaften in Anspruch nehmen.[1] Eine staatliche Anerkennung als Ersatz für eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht bei Solidargemeinschaften nicht.
Solidargemeinschaften geben als einen Grund für angebliche Vorteile einer Abwendung von herkömmlichen Krankenkassen zu Gunsten von Solidargemeinschaften die mögliche Erstattung von Behandlungskosten alternativmedizinischer Methoden an, auch wenn für diese kein wissenschaftlicher Nachweis einer Eignung vorliegt. Solidargemeinschaften richten sich daher an Menschen, die der modernen, evidenzbasierten Medizin gegenüber kritisch eingestellt sind. Auch sollen Mitgliedschaften in Solidargemeinschaften zu Kosteneinsparungen seitens der Kunden führen.
Neben den eigentlichen Solidargemeinschaften existiert in Deutschland auch der Verein Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen – Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen e.V., kurz BASSG, welcher sich für eine staatliche Anerkennung als "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" als drittes Krankenversicherungsmodell in Deutschland einsetzt.
Unterschiede zu gesetzlichen und privaten Krankenkassen (Deutschland)
Im Gegensatz zu Mitgliedern in gesetzlichen und privaten Krankenkassen haben Kunden oder Mitglieder von Solidargemeinschaften keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen im Gesundheitsbereich. Es fehlt ein verbindlicher Leistungskatalog.
Ein weiterer Unterschied betrifft das Recht auf Aufnahme in einer Solidargemeinschaft. Während das Recht auf Aufnahme in eine der herkömmlichen Krankenversicherungen in Deutschland gesetzlich geregelt ist, hängt die Aufnahme in eine der Solidargemeinschaften von einer individuellen Entscheidung ab. So verlangt beispielsweise die Solidago eine vorherige Aufnahme in eine regionale Gruppe und ihre Zustimmung. Das neue Mitglied soll dann auch in Zukunft weiter in Verbindung mit dieser Gruppe bleiben. Innerhalb dieser Gruppe kommt es dabei auch zum Informationsaustausch über Krankheitsfälle innerhalb der Gruppe.
Solidargemeinschaften erwarten in Einzelfall von solventen Mitgliedern im Falle hoher Kosten auch den Zugriff auf eigenes Vermögen und nicht nur auf einen vereinbarten Anteil am Einkommen.
Das Recht auf Teilnahme an Sozialwahlen existiert im Bereich der Solidargemeinschaften nicht.
Bekannte Solidargemeinschaften in Deutschland
- Samarita Solidargemeinschaft e.V.
- Solidago
- Artabana
- Neue Deutsche Gesundheitskasse von Peter Fitzek