Masernparty: Unterschied zwischen den Versionen

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== Quellen ==
 
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<references/>http://www.ahaswiss.ch/File/ahaswiss/ahanews/0304ahanews01_Kinder_Allergien_Impfungen.pdf
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<references/> http://www.ahaswiss.ch/File/ahaswiss/ahanews/0304ahanews01_Kinder_Allergien_Impfungen.pdf
  
 
==Weblinks==
 
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Version vom 7. November 2008, 10:48 Uhr

Masern2.jpg

Bei einer Masernparty suchen Mütter mit ihren Kindern an Masern erkrankte Kinder auf, damit diese angesteckt werden und damit eine "natürliche" Immunität erwerben sollen.

Masernpartys werden von impfkritischen Eltern abgehalten, die der Meinung sind, eine durchgemachte Infektion würde einen besseren Schutz vor erneuten Erkrankungen gewährleisten und zudem die von den Impfgegnern probagierten Schäden durch die Masernimpfung (z.B. Allergien, Autismus) vermeiden. Allerdings sind diese Meinungen wissenschaftlich widerlegt (z.B. war der Durchimpfungsgrad bei Masern in der ehemaligen DDR nahezu 100%, die Allergierate aber weit niedriger als in der Altbundesrepublik)[1].

Eine Masernparty ist nach Definition der WHO ein klarer Fall von Kindesmisshandlung und erfüllt den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung. Ärzte, die öffentlich eine Teilnahme an Masern-Partys empfehlen, begehen nicht nur einen Kunstfehler, sondern machen sich unter Umständen sogar strafbar. Nach dem Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) kann die Weiterverbreitung von Krankheitserregern mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden (§ 75 Abs. 3 IfSG). Gegen Ärzte die die Weiterverbreitung von Masern zulassen können auch berufsrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Masern sind hoch ansteckend und mit z.T. massiven Nebenwirkungen verbunden wie z.B. dauerhafter geistiger Behinderung und Tod in Fällen von 1:500 - 1:3000, also einem großem Risiko, das heutzutage keiner mehr bereit ist, hinzunehmen, zumal es verhinderbar ist. Siehe Impfkritik.

Quellen

  1. [1]

http://www.ahaswiss.ch/File/ahaswiss/ahanews/0304ahanews01_Kinder_Allergien_Impfungen.pdf

Weblinks