Diskussion:Magnetische Wasserenthärtung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. September 2016, 15:23 Uhr
Urteile
LG Stuttgart - 31 0 47/11 KfH - Urt. v. 17.02.12 Die Bewerbung eines elektromagnetischen Wasserbehandlungsgerätes mit den Angaben „Wasserenthärtung“, „Kalkschutz“, „Entkalkung“, „Kalkumwandler“ resp. „weniger Energiekosten“ ist zur Irreführung geeignet, sofern der Werbende den Nachweis einer entsprechenden Wirksamkeit des Gerätes schuldig bleibt.