Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Bonn hat den Antrag, zwei Schriften von Rudolf Steiner mit rassistischen Passage in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufzunehmen nach einer Anhörung am 6.9.2007 abgelehnt. Nach der Lektüre zweier Bände der Werke Rudolf Steiners ist die Bundespüfstelle für jugendgefährdende Medien zu der Auffassung gelangt: ''..dass die vorgelegten Bücher Elemente aufweisen, die aus heutiger Sicht als rassistisch zu bewerten sind. Von der Indizierung wurde jedoch abgesehen, da der betroffene Verlag in der Sitzung zugesichert hat, die jetzigen Bücher innerhalb eines Zeitraums von einem halben bis spätestens einem Jahr durch eine kritisch kommentierte Neuauflage zu ersetzen bzw. als Sofortmaßnahme den bis dahin ausgelieferten Exemplaren ein entsprechendes Beiblatt beizufügen...'' | Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Bonn hat den Antrag, zwei Schriften von Rudolf Steiner mit rassistischen Passage in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufzunehmen nach einer Anhörung am 6.9.2007 abgelehnt. Nach der Lektüre zweier Bände der Werke Rudolf Steiners ist die Bundespüfstelle für jugendgefährdende Medien zu der Auffassung gelangt: ''..dass die vorgelegten Bücher Elemente aufweisen, die aus heutiger Sicht als rassistisch zu bewerten sind. Von der Indizierung wurde jedoch abgesehen, da der betroffene Verlag in der Sitzung zugesichert hat, die jetzigen Bücher innerhalb eines Zeitraums von einem halben bis spätestens einem Jahr durch eine kritisch kommentierte Neuauflage zu ersetzen bzw. als Sofortmaßnahme den bis dahin ausgelieferten Exemplaren ein entsprechendes Beiblatt beizufügen...'' |